Auf den Nutzer kommt es an – und natürlich die Nutzerin: Konzeptionelle Grundlagen, Handlungslogiken und Arbeitsprinzipien für eine sozialräumlich strukturierte Soziale Kommunalpolitik

Peter Marquard

I. Einleitung

1. Sozialraumorientierung und Demokratisierung

Als Alternative zu einer staatlichen Aktivierung der Gesellschaft von oben könnte - plakativ ausgedrückt - eine „Vergesellschaftung des Wohlfahrtsstaates von unten“ gedacht werden. Weiterhin sind im realexistierenden Wohlfahrtsstaat die NutzerInnen zumeist Objekte des staatlichen und professionellen Handelns: „Sie haben keine systematische Einflussmöglichkeit auf die Operationsweise der Institutionen und auf die Handlungsweisen der Professionellen. Die Perspektive einer Vergesellschaftung des Wohlfahrtsstaates von unten impliziert dagegen eine Strategie der Demokratisierung des Wohlfahrtsstaates und seiner Einrichtungen - d. h., die Rückbindung sozialstaatlicher Produktion an die Bedürfnisse der Nutzer. Eine zentrale Voraussetzung für eine solche Strategie ist, ..., die Schaffung von institutionalisierten Foren und die Etablierung von Mitbestimmungsrechten, so dass (eine) konflikthafte Auseinandersetzung über sozialstaatliche Dienstleistungserbringung stattfinden kann, die es jetzt noch nicht gibt“ (Diskussionsbeitrag Schaarschuch in Lange/Fritz 2002, 87).

Dem klassischen Diskurs zur Zivilgesellschaft (vgl. Kessl 2001) gemeinsam ist eine Verhältnisbestimmung zwischen Individuum, Gesellschaft und Staat, die von der Ausgeglichenheit von Rechten und Pflichten geprägt ist.[i] Zivilgesellschaft als Verhältnisbestimmung von BürgerInnen zu ihrer Gesellschaft ist Ausdruck partizipatorischer Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten. Dieser Diskurs kann in der Verschränkung des Konzepts Sozialer Kommunalpolitik mit aktuellen Entwicklungslinien des Bürgerschaftlichen Engagements aufgenommen werden. Im Zusammenhang des Wandels der Arbeitsgesellschaft können drei konkrete Ausformungen beschrieben werden: „Zivilgesellschaft als Partizipation an der Gesellschaft, als Integration in die Gesellschaft und als Solidarität in der Gesellschaft“ (Böllert 2000, 242). Bezogen auf Sozialraumorientierung und Demokratisierung geht es entgegen einer ideologischen Instrumentalisierung des Konzeptes der Zivilgesellschaft um die darin umfassend vorzunehmende Verortung Sozialer Arbeit im Sinne einer ermöglichenden Öffentlichkeit und einer Alltagspraxis zur Unterstützung der NutzerInnen.

Die Perspektive der hier vorgestellten Überlegungen liegt in der multi-perspektivischen Begründung eines Konzepts von „Sozialraumorientierung als Arbeitsprinzip“ (vgl. zur Beschreibung von Sozialraumorientierung mit der Kategorie des „Paradigmas“ Spatscheck 2009, 2). Anzustreben ist die Verschränkung eines wissenschaftlich-reflexiven, professionellen Zugangs mit einer sozial- wie kommunalpolitischen Strategie und einer lebensweltlich ausgerichteten, engagierten Sozialen Arbeit. Für eine Umsetzung erforderlich ist die sozialräumlich organisierte und somit lebensweltlich vernetzte Erbringung der vielfältigen sozialpädagogischen Angebote im Quartier, womit auch die Einbeziehung der unterschiedlichen Berufsfelder der Sozialen Arbeit begründet und unverzichtbar wird:

2. Sozialraumorientierung als gesellschaftliche und fachliche Konzeption

Die Konzeption der Alltags- und Lebensweltorientierung, die Einmischungsstrategie, strategische Überlegungen zu „Lokale Sozialpolitik und Selbsthilfe“, gemeinwesenorientiertem Handeln als Arbeitsprinzip und die Konzeption zur Dienstleistungsorientierung sowie Steuerungsoptionen etwa in Form eines Sozialraumbudgets - all diese Ansätze beziehen sich auf Optionen eines ressourcenorientierten Empowerment-Modells, das wiederum nur im „sozialen Raum“ in einem demokratischen Aushandlungsprozess realisiert werden kann. Eine „professionelle Parteilichkeit“ soll Benachteiligungen jeglicher Art ausgleichen und im umfassenden Wortsinn „Raum“ schaffen für eine angemessene Artikulation aller Beteiligten; sie achtet auf Alternativen und die Einhaltung von Spielregeln und ist eben keine naive Betroffenensolidarität. Eine politische Analyse zu den Grundlagen solcher Ansätze verweist auch auf die Bedeutung einer Kommunalisierung Sozialer Arbeit und auf bereits in den 1970er Jahren diskutierte „Gesellschaftliche Perspektiven der Sozialarbeit“.[ii] Anschlussfähig wird eine alte und neu aufgenommene Debatte um Gemeinwesenarbeit (GWA), die als Orientierung für das Alltagshandeln einhergeht mit einer Renaissance des sozialen Raums.[iii]

Schon die Verknappung der (finanziellen und personellen) Ressourcen im Verhältnis zur Problemzuschreibung für Soziale Arbeit führt zu einer Bevorzugung feldorientierter Ansätze. Diese ermöglichen am ehesten Prävention und Synergieeffekte und zielen gleichzeitig auf Selbstorganisation und gemeinsames Handeln Betroffener. Ein regionalisiertes Organisationskonzept - mit integrierter und dezentraler Ressourcenverantwortung - kann in der Kombination persönlicher und wirtschaftlicher Hilfen am wirksamsten Unterstützungsarrangements unter Berücksichtigung von Problemen und Ressourcen aller Beteiligten entwickeln. Hier liegt die Innovationskraft der Neuorganisation Sozialer Dienste für eine weitere Demokratisierung und Revitalisierung des Gemeinwesens.

Wesentlich ist also die nachhaltige Aktivierung und Beteiligung der örtlichen Bewohnerschaft. Es bleibt in einer solchen Perspektive die Gefahr der Kommunalisierung und Reprivatisierung gesellschaftlich bedingter sozio-ökonomischer Problemlagen ohne einen wirksamen Umbau staatlicher Planungs-, Beteiligungs-, Steuerungs- und Finanzierungsstrukturen (Stocken bzw. Unterkomplexität der Verwaltungsreform; ungenügende Finanzausstattung der kommunalen Ebene). Und schließlich ist - insbesondere im Kontext zur personenbezogenen sozialen Dienstleistungsarbeit - darauf hinzuweisen, dass das Wirksamwerden der gewünschten konzeptionellen und finanziellen Strukturen einer sozialräumlich ausgerichteten und so vernetzten Strategie unterschiedlicher Ressorts einen (bisher) nicht gegebenen Stand der Professionalisierung in allen beteiligten Handlungsfeldern und Berufsgruppen bedingt.

Für ein umfassendes Konzept von Sozialraumorientierung sind aus fachlich-konzeptioneller Sicht Umsetzungsbedingungen beschreibbar:

3. Sozialraumorientierung als Empowerment

Die Zielsetzung lautet, angesichts der „hergestellten Unsicherheiten“ moderner Gesellschaften einen integrierten, demokratischen Prozess Sozialer Arbeit zur Verbesserung und Angleichung von Lebenschancen zu organisieren. Problemlagen / Lebenslagen (Böhnisch/Schefold 1985) sollen - als subjektive Lebensäußerung / individuelle Biografie in der objektiven Schnittstelle von individueller und gesellschaftlicher Reproduktion bzw. sozio-ökonomischer und sozial-räumlicher Lebenswelt - in den Kontext ihrer strukturell-gesellschaftlichen Verursachungszusammenhänge gestellt und systematisch auf die verschiedenen Ebenen von Bearbeitungsstrategien einer strukturorientierten Sozialarbeit / Sozialpädagogik bezogen werden. Einzubeziehen sind dann: die normative Ebene (Recht, Leistungsgesetze), die materielle Ebene (Geld, Einrichtungen), die methodische Ebene (professionelle Dienste, Empowerment, Selbsthilfe) und die politische Ebene (Selbstorganisation, demokratische Teilhabe). „Auf diese Weise ergänzen sich kommunale Sozialpolitik und Sozialarbeitspolitik im Kontext anderer örtlicher Politiken unter der Zielsetzung der sozialen Ausgestaltung lokaler Lebensbedingungen zur sozialen Kommunalpolitik“ (Olk/Otto 1981, 118).

Eine substantielle Verbesserung der Produktivität und Qualität Sozialer Dienste kann schließlich nur durch die Stärkung der Nachfrageseite in der Sozialen Arbeit erreicht werden; dafür ist ein systematischer Wechsel von den institutionellen und organisatorischen Perspektiven hin zur Perspektive der NutzerInnen notwendig. Damit beruht der Erfolg Sozialer Dienste als sozialstaatliche Veranstaltung zentral auf der bürgerrechtlichen Absicherung der Partizipation der nachfragenden Subjekte - sowohl hinsichtlich der Bedürfnisadäquatheit als auch für die Effizienz und Effektivität sozialer Dienste (vgl. Schaarschuch 2000).

Es bleibt fortwährend zu begründen, welchen Beitrag wohnortnahe Dienste und Einrichtungen hier leisten (können), wenn sie sich öffnen und so ein Erproben demokratischer Strukturen und gleichzeitig ein Einwirken auf andere Politikbereiche möglich machen. Gefordert ist dafür sowohl die Vernetzung von Planungsprozessen als auch das Angebot neuer Kooperationsformen für die BürgerInnen. Vor allem eine sozialraumbezogene Konzeption und Organisation Sozialer Dienste wird am ehesten an der Eigenverantwortung und den produktiven Ressourcen der Menschen anknüpfen (vgl. kritisch zusammenfassende Anmerkungen in DV 2007, 14 ff. und 52 ff.).

II. Elemente einer Konzeption von Sozialraumorientierung

1. Professionalität und ethisches Wissen

Anforderungen an die Kompetenz von SozialarbeiterInnen sind (auch) abzuleiten aus einer normativen Zielsetzung bezüglich der Rolle des Staates als Garant für Anspruchssicherheit, soziale Gerechtigkeit und die Wahrung des Gemeinwohls. In dieser Perspektive wird für ein partnerschaftliches Verhältnis öffentlicher und freier Träger, eine fachpolitisch geprägte Implementation neuer Steuerungsinstrumente und „die Entwicklung eines partizipatorisch-demokratisch korrigierten Professionsverständnisses“ als Strukturmaxime sozialarbeiterischer Konzepte und Kompetenzen plädiert (vgl. zusammenfassend Dewe 2005).

Als Grundlegung und Ergänzung einer solchen Konzeption erscheint ein ethisches Selbstverständnis für sozialpädagogisch Professionelle wesentlich als ständige Infragestellung alltäglicher Selbstverständlichkeiten. Damit befähigt die Ethik den/die Professionelle/n gleichsam zu einer Distanzierung von einer unkritischen Übernahme von Wissenschaftlichkeit wie auch von einer Verabsolutierung seines/ihres beruflichen Selbstverständnisses. Im Rahmen seiner Überlegungen zu „Advokatorische(r) Ethik und sozialpädagogische(r) Kompetenz“ betont Brumlik das Konzept personaler Integrität als Zentrum des professionellen Handelns; damit ist der Konflikt zwischen faktischer und idealer Autonomie der Klienten thematisiert. Im Unterschied zur Unterstellung einer Verabredung und Anerkennung von Freien und Gleichen stellt Brumlik fest:
„Die Geltung moralischer Aussagen ist unablösbar an die vorausgesetzte Erfahrung aufeinander bezogener Unfreiheit und Ungleichheit gebunden“ (Brumlik 2000, 282).

Dies ist kein Widerspruch, sondern eben die ethische Seite einer „Dienstleistungsarbeit“ im sozialpädagogischen Handlungsfeld, deren spezifische Professionalität sich darüber hinaus eben in der bewussten Anerkennung der/des Anderen als - trotz aller Hilfsbedürftigkeit - selbstbestimmtes Subjekt manifestiert.[iv] Gerade der bewusste Umgang mit dieser Differenz befähigt und erfordert professionelles Handeln im Unterschied zu Laien- oder Selbsthilfe.

„Es zeigt sich jetzt, dass die entfalteten und doch zusammengehörigen Elemente professionellen Handelns in der Moderne: Die Aufrechterhaltung und Gewährleistung einer kollektiven Praxis von Recht und Gerechtigkeit, die Aufrechterhaltung und Gewährleistung von leiblicher und psychosozialer Integrität des Einzelnen sowie die methodisch explizite Überprüfung von Geltungsfragen unter der regulativen Idee der Wahrheit allesamt auf ein ethisches Wissen gerichtet sind, das schon vor aller professionellen Ausdifferenzierung alltäglich vorzuliegen scheint“ (ebd. 284).
Im Ergebnis können drei Fragen formuliert werden, an denen sich die Leistungskraft solcher ethischen Argumente erweist:
„Erstens nach den einer im sozialen Bereich tätigen Person obliegenden Pflichten, zweitens nach den im sozialen Bereich tätigen Personen zukommenden Rechten und drittens nach der Gerechtigkeit jener institutionellen Strukturen, die sowohl Rechte und Pflichten der Professionellen als auch die Rechte und Pflichten jener regeln, die freiwillig oder unfreiwillig mit diesen Institutionen in Kontakt kommen“ (ebd. 286).

In seiner Skizze zu „Moral und Soziale Arbeit“ knüpft Thiersch an diesen Überlegungen an und betont den Primat des Subjekts als konstitutiv für Soziale Arbeit.[v] Damit darf Soziale Arbeit (trotzdem gerade) nicht nur an individuellen Problemen festgemacht werden, sondern muss den Menschen in seiner materiellen und sozialen Umwelt mit seinen je spezifischen regionalen, politischen und individuellen Ressourcen und den darin eingebetteten Chancen und Risiken sehen. „Der Ansatz der Sozialen Arbeit in den Ressourcen muss durchgesetzt werden gegen Stigmatisierung und Pathologisierung.“ (Thiersch 2005, 1253) Die prinzipielle Asymmetrie zwischen den „bedürftigen NutzerInnen“ und den „helfenden Profis“ birgt eben immer die Gefahr von Machtmissbrauch und fürsorglicher Belagerung. Hier ist ein fachlicher Eigensinn Sozialer Arbeit gefragt, mit dem diese in stellvertretender Verantwortung (advokatorische Ethik) ihre Arbeit so konzipiert, „dass die Intentionen der Hilfe im Horizont der Möglichkeiten des anderen prinzipiell zustimmungsfähig sind“ (ebd. 1255).

2. Soziale Kommunalpolitik und Aushandlungsprozesse

Für die konkrete und zukunftsorientierte Gestaltung sozialer Dienstleistungen kommt es auf kommunaler Ebene darauf an, dass soziale Leistungen, die von der Kommune zumindest subsidiär zu gewährleisten sind, möglichst orts- und bürgernah, möglichst transparent und effektiv sowie möglichst effizient - d. h. mit optimalem Wirkungsgrad - und zeitnah erbracht werden. Bei (immer) begrenzten Ressourcen stehen die einzelnen kommunalen Politikfelder in einem Wettbewerb, der in einem politischen Abwägungsprozess entschieden wird und im Hinblick auf den optimalen Einsatz der Ressourcen ein umfassendes Verständnis von Stadtentwicklung erfordert. Somit können und müssen auch die sozialpolitischen Handlungsfelder und die dort zu realisierenden Leistungen sowie die zugrunde liegenden Werte wie Gesundheit, Soziabilität, Kultur und Mobilität in einem durchaus ökonomischen Sinne als „Standortfaktoren“ verstanden werden. In diesem Sinne - einer allgemeinen und besonderen Lebensqualität sowie einer wünschenswerten, durchaus produktiven Identifikation mit der Stadt und der Region - muss eine Soziale Kommunalpolitik die Bedürfnisse aller unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen integrieren.

Hier können Konturen einer neuen Sozialpolitik als Renaissance der Kommune und demokratischer Systeme analysiert werden (zum Bürgerschaftlichen Engagement, seiner Förderung und Organisation vor allem in Baden-Württemberg, ist auf das Projektbüro „Bürgerschaftliches Engagement“ von Roß/Klie an der Ev. Hochschule Freiburg zu verweisen, mittlerweile als "Zentrum für Zivilgesellschaftliche Entwicklung" erreichbar unter: http://www.zentrum-zivilgesellschaft.de). Roß/Klie definieren dazu sieben Merkmale für Bürgerschaftliches Engagement:

Beziehungsgefüge Bürgerschaft - Politik - Soziale Dienste

In einem permanenten Aushandlungsprozess zur Qualität und Quantität der je örtlichen sozialen Infrastruktur ist die Kommune als „politischer Sozialraum“ einerseits ein greifbares, gestaltbares Gebilde; andererseits müssen sich die ProtagonistInnen von Professionalität und sozialpädagogischer Fachlichkeit immer auch mit den VertreterInnen anderer Interessen auseinander setzen. Anders gewendet geht es um das Beziehungsgefüge von Individuen/NutzerInnen zur Politik/Öffentlichkeit und zu den Sozialen Diensten/Verwaltung und damit um demokratische Legitimation, professionelle (personenbezogene soziale) Dienstleistungsarbeit und die Bereitstellung wie Begründung der erforderlichen Ressourcen für die Soziale Arbeit. Mit einer Regionalisierung als Organisationsprinzip kann in diesem Kontext die Restrukturierung lokaler Systeme (Nachbarschaft, Verein, Quartiersrat) unterstützt werden.

Offensichtlich wird an dieser Stelle allerdings ein dramatisches Versäumnis der Verwaltungsmodernisierung aus den 1990er Jahren: Kontraktmanagement setzt einen politischen Aushandlungsprozess zu Zielen und Prioritäten zwischen Bürgerschaft und Politik einschließlich der Verwaltung voraus!

Die Vereinbarung, Transparenz und Verlässlichkeit von „Spielregeln“ zwischen den Menschen in einer bestimmten Region (NutzerInnen/Bürgerschaft) und den dortigen Entscheidungsgremien (Politik) und dem Jugendamt (als Repräsentant der Leistungserbringer und Kostenträger) ist wesentlich für die Entwicklung tragfähiger Rahmenbedingungen, in denen eine „Soziale Infrastruktur“ konzeptionell und materiell gestaltet werden kann. Entsprechend einer „öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen“ (Elfter Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung, 2002) bedarf es diesbezüglich einer gesellschaftspolitischen Klärung für einen Auftrag an Soziale Arbeit als „Lebenslagenpolitik“.

Demokratisierung, Sozialraumorientierung und Dienstleistungsorientierung

Drei zentrale Begriffe der hier verhandelten Konzeption können in einem Dreieck mit den Polen Demokratisierung, Sozialraumorientierung und Dienstleistungsorientierung zu einander ins Verhältnis gesetzt werden. Im Mittelpunkt steht das Individuum: der / die Einzelne mit dem Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben und seine / ihre Rechtsansprüche. Dabei zeichnet sich die Soziale Arbeit durch ein Entsprechungsverhältnis von Anwesenheit und Ko-Produktion aus: die Leistung wird in aller Regel zeitgleich am selben Ort erbracht und genutzt. Dies ist eine Besonderheit der Sozialen Arbeit bzw. der (personenbezogenen sozialen) Dienstleistungsarbeit.

Eingebunden in die aktuelle fachpolitische Debatte um Ziele, Standards und professionelle Anforderungen einer modernen Sozialen Arbeit wird deutlich, dass das „Beziehungsgefüge“ zwischen Individuen (NutzerInnen) - Bürgerschaft (Politik) - Sozialen Diensten (Jugendamt) gerade auf der kommunalpolitischen Ebene als eminent politischer Aushandlungsprozess zu begreifen ist und auch unter machtpolitischen Gesichtspunkten interpretiert bzw. gestaltet werden muss.
Die Durchsetzung der professionellen Prinzipien von Demokratisierung, Dienstleistungsorientierung und Sozialraumorientierung beschreibt in diesem Sinne wesentlich mehr als eine fachliche Konzeption:

Die tatsächliche gesellschaftspolitische Öffnung von relevanten Gelegenheiten der Teilhabe und Beteiligung für alle ist die Bedingung der Möglichkeit einer praktischen Entfaltung fachlicher Standards; diese sind zugleich die alltagsweltliche Basis für eine reale Nutzung gesellschaftlicher Optionen durch die Subjekte. Begründete Handlungsstrategien für Soziale Dienste bedürfen vor Ort sowohl der Akzeptanz bei den - potentiellen - NutzerInnen als auch der politischen und materiellen Unterstützung durch die - der regelmäßigen (Wieder)wahl unterworfenen - politischen Gremien. Insofern ist die Durchsetzung der genannten Prinzipien nur zum Teil eine Frage ihrer fachlichen Implementation; vielmehr sind ihre VertreterInnen in der alltäglichen und widersprüchlichen (kommunal)politischen Auseinandersetzung gefragt. Auch fachlich überzeugende Prinzipien bedürfen der Akzeptanz der Mehrheitsgesellschaft und damit der Begründung in einem Aushandlungsprozess konkurrierender Interessen.

3. Raumkonzepte und Aneignung

Raum ist als relationaler Begriff von konkret physischen wie sozialen Lokalisierungen und Positionierungen zu konzipieren. Ein Ort wird als sozial bestimmter Handlungskontext aufgefasst und nicht auf seine Materialität reduziert, er bietet unterschiedlichen Individuen unterschiedliche Optionen und vermittelt differenzierte Regeln zur Aufrechterhaltung sozialer Praktiken (vgl. Bourdieu 1985, 1998).

Die vielfältigen materiellen und sozialen Beziehungen der Individuen, die sich im Rahmen einer umfassenden auch technisch unterstützten Mobilität ihre je eigenen „Räume“ selbst suchen, sind zu respektieren und handlungsleitend aufzunehmen. Kritisch zu beachten bleibt die Differenz zwischen territorial (geographisch) bestimmten Sozialräumen mit solchen von den Akteuren selbst bestimmten „sozialen Grenzen“ angesichts realer Netzwerke und Mobilitätsstrukturen. Damit sich Netzwerke konstituieren können, ist der soziokulturelle Hintergrund ebenso wie die konkrete räumliche Umgebung in professionellen Handlungsstrategien zu berücksichtigen. [vii]

Nahraumorientierung ist ein wesentlicher Aspekt der fachlich wie konzeptionell-strategischen Neuausrichtung Sozialer Arbeit seit den 1980er Jahren. Heute darf sozialraumorientierte Soziale Arbeit nicht auf eine Funktion im Konzept der Stadtentwicklungsprogramme reduziert werden. Die Analyse der Aneignung von Räumen und der Ausbildung von sozialem Kapital muss die territorialen, geographischen Bindungen der AkteurInnen zwar aufnehmen, Handlungskonzepte müssen zugleich die sozialen Interessen der Subjekte als Bezugspunkt haben - und dürfen den Sozialraum nicht auf eine Verwaltungs- oder Versorgungseinheit reduzieren. Es ist zu prüfen, wie sich die operativen Ansätze einer Sozialraumorientierung ihrer manageriellen Inanspruchnahme im Sinne einer Minimierung der öffentlichen Opportunitätskosten und effizienten Steuerung von Mitteln zur Befriedung sozial benachteiligter Quartiere entziehen können, damit das Paradigma von Beteiligung und Teilhabe nicht zu einer „Selbstverwaltung der Not“ degeneriert (vgl. zu sozialräumlichen Desintegrationsprozessen und lokal(politisch)en Handlungskonzepten Brocke 2005).

Zahlreiche Einwände gegen eindimensional definierte Sozialraumtheorien begründen berechtigte Kritikpunkte. Die Gefahren eines Missbrauchs neuer Strategien der interdisziplinären und integrativen Kooperation im Feld einer (neuen) Stadt(teil)entwicklungspolitik und einer gemeinwesenbezogenen sozialen Dienstleistungsarbeit begründen jedoch keine generelle Ablehnung von Sozialraumorientierung als zumindest einer wesentlichen Handlungsebene Sozialer Kommunalpolitik: „Sie bildet kein Zauber-Instrument zum Abbau gesellschaftlich verursachter Ungleichheit und Benachteiligung. (Sozial-)Politische Leitziele, Macht- und Mehrheitsfragen ersetzt Sozialraumorientierung natürlich nicht“ (Krummacher u.a. 2003, 12).

Die Aneignung des sozialen Raums umfasst die Konstruktion der kulturellen und sozialen Identität und damit auch die Entwicklung eines Bezugs zum eigenen Körper:
„Die Aneignung sozialer Räume ist ein wesentlicher Faktor im Prozess der Subjektwerdung der Geschlechter“(Meyer/Ginsheim 2002, 89).
Mädchen werden häufig (noch) als benachteiligte homogene Gruppe stigmatisiert, worauf auch in einem Konzept der Raumaneignung dann im Sinne höchst problematischer Defizitzuschreibungen Bezug genommen wird. Für die Implementation der Kategorie Gender-Mainstreaming in einem Konzept der Sozialraumorientierung wäre es erforderlich, „sozialräumliche Grundsätze im Sinne einer Ethnographisierung, d. h. der Realisierung eines offenen, entnormierten und perspektivenverschränkenden Blicks“ durchzusetzen entgegen einem Festhalten „am dramatisierenden und dichotomisierenden Gender-Paradigma“ (Rose 2001, 77).
In einem komplexen Verständnis von Geschlechterrollen muss auch die Differenzierung von Raumwahrnehmung und -nutzung aufgenommen und die Rückwirkungen auf geschlechtsspezifische Rollenmuster berücksichtigt werden (vgl. Riege/Schubert 2002, 27). Dies schließt eine „sozialräumliche Kundigkeit“ ein, die als Qualitätsstandard und mit „Gender-Kundigkeit“ „weibliche Verdeckungszusammenhänge“ berücksichtigt: „Gender-Kundigkeit meint ein Wissen über die vielfältigen Lebenswirklichkeiten beider Geschlechter und Kenntnisse darüber, wie die soziale und ökonomische Infrastruktur des jeweiligen Sozialraums Einfluss hat auf den Lebensalltag von Mädchen und Jungen und wie beide Geschlechter diese Infrastruktur nutzen“ (Meyer/Ginsheim 2002, 91).

Der Sozialraum muss somit als komplexes Gebilde betrachtet werden. Menschen haben eine Adresse und - zumeist - eine Wohnung. Hier ist ein Ausgangs- und hauptsächlicher Bezugspunkt für ihre Lebensweise gegeben, sie realisieren - zunächst - hier ihren Lebensstil so wie sie gleichzeitig - mit ihren je individuellen Mitteln - Einfluss auf die Gestaltung des Quartiers nehmen: Sie eignen sich ihre materielle und soziale Umwelt an bzw. entwickeln alltagstaugliche Bewältigungsstrategien - sie konstruieren ihr „soziales Quartier“.

Soziale Arbeit muss die(se) Differenz zwischen

anerkennen und in ihre Handlungsstrategien integrieren. Dafür sind kleinräumige, quartiersbezogene Sozialstrukturanalysen erforderlich, die lebensweltbezogene Aspekte ebenso einbeziehen wie eine „Geographie des Sozialraumes“ und einrichtungsbezogene Informationen.

4. Einzelfallförderung und Sozialraumbudgets

Mit dem Modell eines Sozialraumbudgets hat die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt 1998, 34 ff.) erstmals einen Vorschlag für ein Finanzierungsinstrument im Rahmen von Konzepten der Sozialraumorientierung vorgelegt. Während sich der KGSt-Begriff des Sozialraumbudgets nur auf ambulante Hilfen zur Erziehung bezieht, können in einem erweiterten Sinn unter diesem Begriff Finanzmittel verstanden werden, die in einem eingrenzbaren Gebiet aufgrund von Festlegungen zur Verfügung stehen (vgl. Elfter Kinder- und Jugendbericht: BMFSFJ 2002, 85 f).

Konkretisiert bedeutet dies, dass streng genommen nicht von Sozialraum- sondern von Stadtteil- bzw. Bezirks- oder Regionsbudgets gesprochen werden sollte, da bisher aus der Praxis nur Beispiele bekannt sind, die Finanzmittel für ein (verwaltungstechnisch festgelegtes) Gebiet und nicht für einen (pädagogisch konzipierten) sozialen Raum zur Verfügung stellen. Wesentliche Kennzeichen dieser Gebiets- oder Sozialraum-Budgets sind

Eine wesentliche Implikation der Sozialraumbudgets ist de facto die Verschiebung der Verantwortlichkeiten und der Gewährleistungsfunktion, die das SGB VIII normativ dem öffentlichen Träger zuschreibt. Generelles Ziel ist es, dass die in einem Sozialraum tätigen öffentlichen und freien Träger gemeinsam eine fachliche und ressourcenbezogene Steuerung gewährleisten. Dabei sollen freie Träger und ihre Einrichtungen so in die alltagsnahe, kleinteilige und kleinräumige Steuerung sozialpädagogischer Leistungen eingebunden werden, dass Funktionsdifferenzen zum öffentlichen Träger nur noch marginal bedeutsam sind. Pauschalierte Sozialraumbudgets stehen in dem Verdacht, zu einer Verschlechterung, Beeinträchtigung oder gar Aufhebung individueller Rechtsansprüche der Leistungsberechtigten führen zu können. [viii]

Diskursive Verfahren zur Festlegung von Sozialraumbudgets können verbunden werden mit der Festlegung und Erhebung von Bedarfsindikatoren und Leistungsindikatoren, wobei solche Kennzahlen- oder Indikatorensysteme als Steuerungsinformation dienen und fachliche Planungen nicht ersetzen können. „Die auszuwählenden Indikatoren sollen den Beteiligten eine transparente und berechenbare Bewertungsgrundlage geben. ... Kennzahlen sind kein objektiver Maßstab für gute Arbeit, sondern können nur die Vorschau auf zukünftige Entwicklungen anregen und unterstützen“ (Krummacher u.a. 2003, 180 f). Allerdings ist die Verfügbarkeit von aussagekräftigen und steuerungsrelevanten Sozialindikatoren für die Bildung von Sozialraumbudgets bislang wenig geklärt.

Bisherige Einzelfallförderung und individuelle Rechtsansprüche
Zur Einzelfallförderung nach bisheriger Praxis ist anzumerken, dass sowohl bei der Pflegesatzfinanzierung als auch bei der Fachleistungsstunde[ix] gravierende Defizite deutlich werden: Sie bieten für sozialraumbezogene fallunspezifische Arbeitsansätze und Handlungsstrategien keinen Anreiz und zudem verursachen sie sowohl auf der Seite des Kostenträgers als auch auf der des Leistungsanbieters einen erheblichen, unproduktiven Verwaltungsaufwand.

Als besonders gravierende Hürde gegen die Strategie, eine sozialräumliche Regionalisierung - mit einem entsprechenden Budget - als Organisationsprinzip zu implementieren, erscheinen prinzipiell die Finanzierungsmodalitäten einer individualisierten Jugend- und Sozialhilfe (vgl. Münder 2001, 94 ff. „Ausblicke: Aus juristischer Sicht“; zur jugendhilferechtlichen Debatte auch Wiesner 2001). Viele Leistungen basieren auf einem individuell einklagbaren Rechtsanspruch, auf den kein/e BürgerIn zu Gunsten einer sozialen Infrastrukturmaßnahme im Stadtteil verzichten muss. Warum sollte jemand eine Einschränkung des Standards bei den gut ausgestatteten Ganztagsplätzen im Kindergarten für ein Kind hinnehmen, nur um die Angebote im Krippenbereich zu verbessern oder die Hausaufgabenbetreuung für die Schulkinder zu unterstützen? Mit den Finanzierungsmodalitäten gemäß SGB VIII und SGB XII werden eben generell keine Selbsthilfe und kein Sozialraumbezug unterstützt: finanziert wird vorzugsweise der Einzelfall, an dessen Bearbeitung alle Träger ihre Organisationsstruktur und ihr fachlich-personelles Konzept ausrichten.

Mit dem gesetzlich angelegten Trend zur Subjektfinanzierung versus einer Objektfinanzierung (von Trägern, Einrichtungen oder Diensten) soll anderseits die Rechtsstellung und damit die Beteiligung der NutzerInnen gestärkt werden. In diesem Sinn darf im Kontext eines Sozialraumbudgets die intendierte Stärkung von Infrastrukturleistungen auch nicht die Stellung der Leistungsberechtigten im System der Sozialleistungen schwächen. Dem entsprechend soll das jugendhilferechtliche Dreiecksverhältnis zwischen dem/der Leistungsberechtigten und dem Leistungserbringer (freier Träger) bzw. dem Gewährleistungs- und Kostenträger (öffentlicher Träger) im Hinblick auf die Subjektstellung und das Wunsch- und Wahlrecht - und die Pluralität des Angebots als dessen Voraussetzung - für die NutzerInnen gesichert bleiben.

Schließlich entstehen im Konzept sozialraumorientierten Arbeitens neue fachliche Herausforderungen und organisatorische wie methodische Irritationen und Regelungsbedarfe für die Mitarbeiterschaft zu Fragen der Zuständigkeit, der Kompetenzabgrenzung und der Kooperation: „Der Erfolg entsprechender Modelvorhaben hängt daher - dies ist eine wichtige These in diesem Zusammenhang - zentral davon ab, ob die Professionellen durch geeignete Fort- und Weiterbildungsangebote, durch Supervision und Praxisreflexion sowie intensiven Einbezug in die Steuerung des Projektverlaufs mit neuen Arbeits- und Vorgehensweisen vertraut gemacht und zur Mitwirkung motiviert werden“ (Olk 2000, 21).

Solche kritischen Zweifel machen deutlich, wie grundsätzlich bei einer Neuorientierung Sozialer Dienste an Träger und Mitarbeiterschaft immer wieder die Frage gestellt werden muss: Wem nützt es, wessen Interessen werden mit den geltenden Spielregeln eher gefördert oder geschützt? Bezogen auf die Strategie eines „Sozialraumbudgets“ als ermöglichende Bedingung für eine feldorientierte soziale Arbeit scheint damit erst die Dimension für neue handlungsleitende Fragen angedeutet. [x]

Demokratische Aushandlung von Sozialraumbudgets
Die Perspektive einer solchen Konzeption verweist auf das Problem akzeptabler Regelungsmechanismen. Es bleibt nämlich auf der umsetzungsbezogenen örtlichen Ebene die Frage der demokratisch legitimierten Verteilung und fachlichen Steuerung von Ressourcen.[xi] Diese sind immer begrenzt und ihre Verteilung findet deswegen statt in der Konkurrenz zwischen verschiedenen - kommunalpolitisch zu beeinflussenden - Handlungsfeldern (Politikbereichen wie Wirtschaftsförderung, Verkehr, Wohnen, Kultur, Sport, Soziales etc.) einerseits sowie andererseits auch in der Konkurrenz unterschiedlicher Stadtteile bzw. Quartiere und dort dann wieder im Hinblick auf konkurrierende Anliegen jeweiliger Zielgruppen (Park oder Parkplatz contra Bolzplatz, vielfältige Infrastruktur und verdichtetes Wohnen contra frei stehende Eigenheime etc.).

So stellt sich für den jeweiligen Sozialraum die Frage

sowohl als professionelle Herausforderung als auch gleichermaßen im Hinblick auf die demokratische wie materielle Beteiligung und Teilhabe der BürgerInnen. In diesem Sinn sind Sozialraumbudgets erst sinnvoll - vermutlich auch erst effektiv und effizient -, wenn ihre Entwicklung und vor allem Umsetzung mit Beteiligungs- und Aushandlungsprozessen z. B. im Rahmen von Quartiersarbeit verbunden wird. Sozialraumbudgets haben dann natürlich eine wesentlich politische Funktion, die maßgeblich über ihre Steuerungsfunktion im Verhältnis Stadt (Gewährleistungsträger / Auftraggeber) zu freien und privat-gewerblichen Trägern (Leistungserbringer / Auftragnehmer) hinausgeht.

5. Praxisperspektiven

5.1 Quartiersmanagement und Quartiersarbeit

Je weniger nationale Netze funktionieren, desto mehr wächst der soziale Problemdruck in den Kommunen; es verschärft sich der Konflikt, wie die begrenzten Ressourcen genutzt werden sollen. Selbst wenn die quantitativen Effekte schon wegen der restriktiven fiskalischen Rahmenbedingungen begrenzt sind, haben kommunale Initiativen etwa in den Bereichen Arbeitsmarkt- und Wohnungspolitik gezeigt, dass neue und adressatInnengerechtere Formen der Problembewältigung sehr wohl möglich und praktikabel sind. Eine solche Strategie muss vorrangig darauf setzen, eine Konzentration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen in benachteiligten Stadtteilen zu verhindern, sie muss die Lebensbedingungen der Bewohner und Bewohnerinnen in „sozialen Brennpunkten“ verbessern und gleichwertige Lebensbedingungen im gesamten Stadtgebiet anstreben. Quartiersmanagement (Management des Aufbaus oder der Sanierung von Wohnquartieren) und Quartiersarbeit (Aufbau und Unterstützung einer tragfähigen Alltagskultur) sind wesentliche Strategien einer Sozialen Kommunalpolitik in diesem Sinne. Unter Rückgriff auf Erfahrungen der Gemeinwesenarbeit wird Quartiersarbeit in diesem Kontext konzipiert als eine professionelle Dienstleistung in „normalen“ Stadtteilen. Sie versteht sich dann als „intermediäre Instanz“, die vor allem soziales Kapital aktivieren und eine Kultur des Aushandelns von Arrangements fördern will: „Quartiersarbeit orientiert sich nicht primär an den sozial Schwachen oder Menschen in schwierigen Lebenslagen, sondern hat das Ziel, ein Gemeinwesen zu fördern, das auch sozial Schwache mittragen kann“ (Maier 2003, 24; vgl. kritisch zu intermediären Instanzen Rausch 1998, 203 f).

5.2 Das Soziale Amt von morgen

Die Frage nach einer strukturellen Unterstützung für eine ressourcenorientierte Ausrichtung Sozialer Dienste in der Kommune führt zu der organisationspolitischen Option einer Integration des Jugendamtes in ein kommunales „Amt für soziale Integration und Ressourcenoptimierung“ (Jugend- und Sozialamt, Gesundheits- und Wohnungsamt, Schulamt). Dazu gehörten ressortübergreifende „Raumhaushalte“ und natürlich eine Reform der Jugendhilfeausschüsse bzw. eine Stärkung des Instruments der Arbeitsgemeinschaften (vgl. Brocke 2002, 14 ff.). Die klassische Organisationsstruktur eines Jugend- und Sozialamts (vgl. mit Praxisbeispielen Krummacher u.a. 2003, 161 ff.) ist in einer solchen Perspektive mit ihrer Ausrichtung an Aufgaben bzw. gesetzlichen Zuständigkeiten in Fachabteilungen ungeeignet. Eine Matrix-Organisation, die z. B. nach demografischen und problemspezifischen Zielgruppen wie nach räumlichen Einheiten und Projekten differenziert, ermöglicht eher eine ergebnisorientierte Integration der Fach- und Ressourcenverantwortung.

Kreft (2001) fordert unter der Fragestellung „Brauchen wir eine umfassende Strukturdebatte in der Jugendhilfe?“ mit Verweis auf die fachliche Logik des Handelns im Sozialen Raum das „Soziale Amt von morgen“ mit kleinen, zentralen Steuerungseinheiten und Regionalen Arbeitseinheiten (RAEs) mit möglichst umfassender Zuständigkeit für alle sozialen Angelegenheiten und Zielgruppen. Die RAEs sollen eine umfassende Fach- und Ressourcenverantwortung für den Sozialraum haben und Ort der dezentralen Qualitätssicherung sein; als Orte der Koordination und Vernetzung würden sie mit anderen Einrichtungen und Angeboten öffentlicher, freier und privat-gewerblicher Träger der Sozialen Arbeit ebenso kooperieren wie mit sonstigen arbeitsrelevanten Einrichtungen und Diensten (Schule, Kultur, Kirchen, Polizei etc.). (Ebd. 189.)

Visionen einer sozialräumlichen Arbeitsweise in und für ein Amt für soziale Integration und Ressourcenoptimierung wären:

Insbesondere die Überlegungen zu Demokratisierung und Teilhabe, Selbstverantwortung und Politisierung des Gemeinwesens begründen auch ein Plädoyer für die sozialräumliche Regionalisierung und eine Entspezialisierung Sozialer Dienste.[xii] Erste Erkenntnisse zum Verhältnis von Verwaltungsmodernisierung und Jugendhilfeausschüssen belegen einen gewissen Trend zur Integration von Spezialdiensten und zur Dezentralisierung bei gleichzeitiger Integration der Fach- und Ressourcenverantwortung: „Perspektivisch wird die Sozialraumorientierung zu einer Umorientierung aller Infrastruktureinrichtungen auf dezentraler Ebene führen“ (Krummacher u.a. 2003, 199).

5.3 Gewichtung von Elementen einer fachlichen Konzeption von Sozialraumorientierung

Elemente einer fachlichen Konzeption von Sozialraumorientierung

In dem Schaubild „Elemente einer fachlichen Konzeption von Sozialraumorientierung“ ist in jedes der neun Felder ein Gitter mit wiederum neun Feldern zu projizieren, wobei jedes so entstehende kleine Feld jeweils wieder ein Prinzip aus den vier Kategorien A) bis D) repräsentiert. So kann die Kombination je eines Prinzips aus jeder Kategorie aufeinander bezogen schematisch dargestellt werden. In der Praxis erkennbare Organisationsstrukturen und Handlungsorientierungen können als mögliche Arbeitsprinzipien formuliert und analysiert werden.

Beispiele:

  1. Es besteht eine eher einzelfallorientierte Spezialisierung (A) in einer zentralen Amtsstruktur (B) bei besonderer Beachtung der öffentlichen Meinung bzw. politischer Erwartungen (D); der Sozialraumbezug ergibt sich wesentlich aus der Wohnungsadresse des „Klienten“ (C).
  2. Es wird ein ressourcenorientierter Ansatz (A) fallbezogen in einer Organisationsstruktur mit integrierten regionalen Zuständigkeiten (B) gemanagt, in der Vernetzung (C) und die Kooperation mit den NutzerInnen (D) wesentlich sind.
  3. Es besteht eine starke Spezialisierung (A) im Rahmen einer regionalen Zuständigkeit (B), die Zuständigkeit ist nach Straßen geregelt (C) und die Funktion der Profis (D) wird betont.
  4. Case-Management (A) wird im Rahmen regionaler, quartiersbezogener Zuständigkeiten (B) mit Betonung von systemischen Ansätzen/Vernetzungsstrategien (C) und Kompetenzen der MitarbeiterInnen (D) verfolgt.
  5. Ein reflexiver, professioneller Aushandlungsprozess (A) erfolgt auf Basis einer integrierten Fach- und Ressourcenverantwortung (B) in umfassend und quartiersbezogen zuständigen Teams (C), die die Ko-Produktion mit den NutzerInnen forcieren (D).
  6. Gewisse Prinzipien der vier Kategorien erscheinen allerdings als inkompatibel: Eine betont reflexiv-demokratische Haltung (A) in einer hierarchisch-zentralen Amtsstruktur (B) ist ebenso unwahrscheinlich wie die handlungsleitende Verknüpfung eines solchen Rahmens mit multiprofessionellen, im Quartier umfassend zuständigen Teams (C), die wiederum die Position der NutzerInnen eher ausblenden und die „veröffentlichte Meinung“ (D) zu einem wesentlichen Orientierungspunkt machen.

Die hier unterstellten Elemente einer fachlichen Konzeption von Sozialraumorientierung folgen einer spezifischen, fachlichen Handlungslogik. Spatscheck (2009, 4 ff.) formuliert zusammenfassend sechs sozialräumliche Handlungsprinzipien, in Anlehnung an Braksch/Eike (2009, 95 f) werden hier sieben grundlegende Handlungsprinzipien skizziert:

  1. Konstitutiv sind sowohl Optionen der Individuen wie auch die sozialräumlichen Bedingungen (Dopplung der Handlungsebenen).
  2. Ziel und Bedingung sind die Interessen und Bedürfnisse der Betroffenen für ein „gelingendes Leben“ (Lebensweltorientierung).
  3. Angestrebt wird die Kombination aller Problemdimensionen und Lösungsansätze bzw. Methoden (interdisziplinäres Arbeiten).
  4. Im Zentrum stehen die Ressourcen der Betroffenen und des Quartiers (Orientierung an den Ressourcen).
  5. Unabdingbar ist die Beteiligung der Betroffenen zur Kontrolle über die eigene Lebensführung (Aktivierung und Beteiligung).
  6. Kooperation bedingt Kontextualität der Arbeit, Integration und Verallgemeinerung als Handlungsprinzipien (zielgruppenübergreifende Arbeit).
  7. Dazu gehört gleichfalls die Vernetzung und Koordination mit anderen Diensten bzw. im Gemeinwesen (kooperative Arbeitsformen).

III. Ausblicke

1. Strategischer und praktischer Politikwechsel für eine Soziale Kommunalpolitik

Sozialraumorientierung erfordert einen Paradigmen- und Politikwechsel, der nicht auf ein einzelnes Ressort wie die Jugendhilfe zu beschränken ist. Ausgehend von den (Bildungs-)Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Familien und den notwenigen Kompetenzen, die es zu erlangen gilt, sollen Strukturen, Dienstleistungen und Angebote umgestaltet werden. Sozialraumorientierung erfordert neue Formen des Verwaltungsdenkens und Handelns und basiert gleichzeitig auf einer neuen Kultur der Beteiligung: ohne die tatsächliche Partizipation der Betroffenen ist sie nicht zu verwirklichen. Sie zielt also auf ein Mehr an praktizierter Demokratie, an Teilhabe und auch an Effizienz!

Zentrale Kennzeichen von Sozialraumorientierung sind:

Die Umsetzung einer am Sozialraum orientierten Strategie verlangt nicht allein die Berücksichtigung der fachlichen und demokratischen Standards der Sozialraumorientierung sondern Steuerungs- und Führungskompetenz von der Kommune und den lokalen Akteuren auf allen Ebenen:

2. Elemente einer Konzeption von Sozialraumorientierung

Wesentliches Ziel der hier propagierten adressatInnen-orientierten Arbeitsprinzipien ist der Abbau jener bürokratischen Organisationsstrukturen, die problemadäquaten Handlungsstrategien entgegen stehen. Sozialraumbezug und kommunikative Aushandlungsprozesse beschreiben dann Instrumente der umsetzungsbezogenen Arbeitsebene.

3. Demokratische Teilhabe - im Alltag und vor Ort

Perspektivisch ist eine wesentliche kommunalpolitische Strategie darin zu sehen, Aufgaben und Handlungslogiken der Sozialen Dienste nicht auf die ordnungsgemäße Erbringung sozialstaatlicher Leistungen zu verkürzen, sondern stärker den Zusammenhang von bürgerschaftlichem Engagement und Sozialer Sicherung - im weiteren, alltagspraktisch-lebensweltlichen Sinne von Kommunikation, Förderung, Erziehung, Bildung, Betreuung, Pflege usw. - herzustellen. Eine solche (kommunitaristische) Wende zielt auf einen öffentlichen Diskurs über die (Neu)Verteilung von Rechten und Pflichten zwischen Staat, intermediären Organisationen und BürgerInnen mit der Perspektive einer Demokratisierung von Sozialpolitik. Dieser Zielsetzung bleiben Prozesse der Neuorganisation Sozialer Dienste verpflichtet.

Es wird von der optimistischen These ausgegangen, dass neue Impulse für eine partizipativ-demokratische Reformstrategie zumindest auf der kommunalen Ebene an solidarischen Konzepten der Subsidiarität anknüpfen und mit dem Ausbau der lokalen Selbstverwaltung verbunden werden (können). Demokratie beruht nicht auf Konsens, sondern auf dem zivilen Umgang mit Dissens. „Demokratische Rationalität“ (vgl. Dewe/Otto 2005) kann hier genutzt werden sowohl für eine öffentlich-politische als auch für eine fachlich-soziale Praxis. Damit würden emanzipatorische Elemente einer progressiven Sozialarbeit den Weg weisen für eine dialogische Politik (vgl. Giddens 1997). Die Ungewissheiten einer „reflexiven Moderne“ verlangen nach einer entsprechenden Offenheit sozialpädagogischer Konzepte. Denn auch deren Leistungsfähigkeit und Legitimität muss für die NutzerInnen immer wieder (neu) begründet, praktisch im Alltag erhalten und in der Wirksamkeit (Wiedererlangung der Selbständigkeit) verbessert werden: Dies erfordert eine Stärkung der wissenschaftlich-reflexiven Kompetenz der Professionellen.

In diesem Kontext bleibt Demokratie nicht (nur) ein Mittel der Interessenvertretung, sondern wird (auch) zu einem Verfahren zur Schaffung eines öffentlichen Forums, in dem durch dialogische Aushandlung in persönlicher und sozialer Verantwortung statt durch Rückgriff auf Macht die Konflikte (zumindest) geregelt werden (vgl. ebd.). In einer kritischen Analyse dieser Entwicklungsoption bleibt allerdings auch die staatliche Instrumentalisierung des Konzepts vom „Fördern und Fordern“ als Ausdruck einer neuen Art von Sozialstaatlichkeit im Sinne einer Neubestimmung von Subsidiarität und Solidarität im Spannungsverhältnis der staatlichen Absicherung von Lebensrisiken, sozialer Fürsorge und öffentlicher Kontrolle privater Lebensführung kritisch zu prüfen.

Eine hier geforderte und begründete - umfassende, verschiedene Politik- und Gesellschaftsbereiche betreffende - Infrastruktur in Form von Diensten, Einrichtungen und öffentlichen „Gelegenheiten“ muss und kann nur vor Ort in den Kommunen gestaltet werden; ihre Konzipierung und Finanzierung bleibt allerdings eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe!

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Fussnoten

[i] Kessl (2001) analysiert den Zivilgesellschaftsdiskurs im Kontext der ostmitteleuropäischen Entwicklung seit Mitte des 20. Jahrhunderts und schlägt vor, Zivilgesellschaft zu bestimmen
„(1.) als eine moderne gesellschaftliche und demokratische Ordnung, in der oberhalb der Familien und gegenüber dem Staat und der Ökonomie vielfältige Institutionen treten, die zugleich Rechte schützen und Interessen authentisch vermitteln, (2.) als ein durch gesicherte Mitsprache- und Mitwirkungsrechte der Gesellschaftsmitglieder als Bürger konstruierter öffentlicher Bereich, in dem sich die gesellschaftlichen Interessen in staatsunabhängigen Institutionen frei organisieren und artikulieren, (3.) als eine Politik, deren Funktion und Reichweite im Unterschied zur tendenziellen Totalpolitisierung autoritärer Regime auf einen abgegrenzten öffentlichen Bereich unter Wahrung weitgehender Autonomie des Privaten beschränkt ist, und (4.) als ein Programm der gesellschaftlichen Selbstmobilisierung bzw. Re-Demokratisierung.“ (Ebd.: 2007)

Kessl skizziert abschließend die „Konsequenzen zivilgesellschaftlicher Perspektiven für die Soziale Arbeit“ nach sechs unterschiedlichen Theoriepositionen und unterstreicht gerade angesichts der Konzepte „aktivierender Sozialpolitik“, die sich als zivilgesellschaftliche Aktivierungsprogramme präsentieren, die basale sozialpolitische Einsicht: „Erst soziale Teilhabe ermöglicht politische Teilnahme.“ (Ebd.: 2014)

[ii] Vgl. zu „Gesellschaftliche Perspektiven der Sozialarbeit“ Otto/Schneider, 1979; zur Entwicklung der Gemeinwesenarbeit Wendt, 1989, und Rausch 1998: 182 ff. (dort mit zahlreichen weiteren Quellen); zur Lebensweltorientierung Thiersch, 1992 und 2002 sowie Grunwald/Thiersch, 2005, und BMJFFG, 1990 (8. Jugendbericht) sowie kritisch Rausch 1998: 6 ff.; zur Einmischungsstrategie Mielenz, 1981 und 2002; zur lokalen Sozialpolitik Olk/Otto, 1985, Hanesch, 1997, und Backhaus-Maul, 1998; zu Gemeinwesenarbeit Oelschlägel, 1997 und 2005, und Rausch, 1998; zur „Dienstleistungsorientierung“ Gartner/Riessman, 1974, KGSt seit 1993, qualitativ dazu BMFSFJ, 1994 (9. Jugendbericht), Olk, 1995; zum Zusammenhang tradierter Konzepte der Gemeinwesenarbeit mit der aktuellen Diskussion um Sozialraumorientierung zusammenfassend auch Olk, 2000: 12 f. sowie Riege/Schubert, 2002: 20 f. und 31 f. Zu „Sozialraumbudget“ als erster Entwurf KGSt, 1998, und praktische Ansätze bei Schröder, J., 2000.

[iii] Zu „Bausteine einer modernisierten Gemeinwesenarbeit“ vgl. Rausch, 1998: 197 ff. Professionelle Parteilichkeit meint z. B. in der Gemeinwesenarbeit „die Unterstützung sozial Benachteiligter, ungerecht Behandelter oder schlichtweg gehandicapter Personengruppen im Bemühen sich zu artikulieren und am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilzunehmen. Parteilichkeit versucht, ungerechtfertigte Benachteiligungen gewissermaßen dadurch zu überbrücken, dass Beiträge zur Chancengleichheit geleistet werden. Sie geschieht im Geiste der Aufklärung und der Menschenrechte und schließt somit notwendigerweise die Parteinahme für entgegengesetzte Bestrebungen aus. Die Betroffenen selbst müssen schließlich entscheiden können, ob diese Unterstützung zum Beispiel auch Vermittlungs-, Dolmetscher- oder Moderationsdienste beinhalten soll. ... Die Inszenierung von Solidarität und Gemeinschaft kann nur gelingen, wenn es möglich wird, die vielfältigen kulturellen Hintergründe, die reichhaltigen Ressourcen der Lebenswelt und des Gemeinwesens in einen lebendigen Dialog und zu wahren Begegnungen im Sinne Bubers zusammenzubringen. ... Es gilt also gemeinsam träumen zu lernen.“ (Rausch, 1998: 205 ff.; aktuell zu „Parteilichkeit und Solidarität als Grundmaximen der Sozialen Arbeit“ Rausch, 2004: 83 ff.).

Die historische Entwicklung von Gemeinwesenarbeit in Deutschland kann - anknüpfend an Oelschlägels drei Wellen - inzwischen vielleicht mit fünf Wellen beschrieben werden: Bis Anfang der 1950er Jahre kommt die Gemeinwesenarbeit nach Deutschland und wird (erst) um die 1980er Jahre als „Arbeitsprinzip“ wirklich eingeführt (vgl. Boulet/Krauß/Oelschlägel, 1980). Die nächste Etappe kann Mitte der 1990er Jahre mit dem Forum für Community Organisation (FOCO) beschrieben werden. Ungefähr zeitgleich entwickelte sich die Debatte um die Gemeinwesenökonomie: eine „solidarische Ökonomie“ soll Produktion, Verteilung und Konsumption im Nahraum fördern und dabei insbesondere die Ressourcen benachteiligter Menschen nutzen und diese integrieren. Als fünfte Welle wird die Gemeinwesenarbeit im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ verstanden (vgl. Krebs, 2004).

[iv] Böllert (1995) äußert sich auch „Zum Problem der ethischen Legitimation personenbezogener Dienstleistungen“ und unterstreicht die Vorstellungen einer advokatorischen Ethik in mehrfacher Hinsicht: „Zum einen vermeiden sie die Positionierung sozialer Arbeit als Moralproduzentin und entgehen damit sowohl weitläufigen Versuchen einer konservativen Instrumentalisierung von Moral, als auch deren expertokratischen Verxeinnahmung. Zum anderen können aus der Konstitutierung eines Rechts auf Bildung, Erziehung und Pflege Gegenstrategien gegenüber Tendenzen der Reprivatisierung und marktwirtschaftlichen Organisation sozialer Dienstleistungen gefolgert werden. Des weiteren ist die advokatorische Ethik als Rechtsfertigungszusammenhang normierender Interventionen daran gebunden, dass gegenüber Menschen gehandelt wird, die zu der Begründung ihrer Handlungen nicht fähig sind, womit zugleich in einem positiven Sinn die Grenzen der advokatorischen Ethik benannten sind, d. h. sie kann keinesfalls gegenüber solchen Interventionen als Legitimation herangezogen werden, mit denen kontrollierende Zugriffe gegenüber entscheidungs- und begründungsfähigen Personen durchgesetzt werden sollen.“ (Ebd.: 185)

[v] Ein solches (moralisches) Selbstverständnis erfordert im Handeln eine hohe Reflexion, Fremd- und Selbstevaluation, Fremd- und Selbstkritik - und entsprechend verpflichtende Verfahren und Gelegenheiten. Thiersch (2005: 1256) fordert „Beschwerdeinstitutionen und -kammern, in denen die Profession Unzulänglichkeiten in sich selbst klärt ...“. Der Elfte Kinder- und Jugendbericht (BMFSFJ, 2002: 260) fordert „Dienste der Verbraucher“ bzw. der Klientenberatung, die zur Qualitätsüberprüfung und Kundenberatung sozialer Dienstleistungen zu schaffen wären und durch unabhängige Beschwerde- bzw. Clearingstellen ergänzt werden sollen.

[vi] Auf dieser Basis können Felder und Entwicklungsperspektiven für die Engagementformen und Arbeitsweisen von BürgerInnen, Fachkräften, Verwaltung, Politik, Verbänden und Einrichtungen sowie Unternehmen benannt werden. So sind praktische wie normative Implikationen für ein Konzept des bürgerschaftlichen Engagements zu beschreiben. Daraus abzuleitende Thesen für eine Soziale Kommunalpolitik beziehen sich auf folgende Aspekte:

[vii] Kessl, 2001 („Komm rein, kannst du rausschau''n!“ In: Widersprüche Heft 82, Bielefeld), kritisiert Sozialraumorientierung als neue politische Strategie mit dem Ziel, die „Realisierung und Garantie eines möglichst hohen öffentlichen Sicherheitsstandards und die Verbesserung der Lebensbedingungen in den einzelnen Wohnarealen“ zu erreichen (ebd.: 39). Eine solche Engführung hin auf „sozialräumliche Präventionsprogramme“ führt ihn zu der Wertung: „Aktuelle sozialräumliche Präventionsstrategien laufen damit Gefahr, Marginalisierungsprozesse nicht überwinden und Teilhabemöglichkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner nicht ermöglichen zu können, sondern räumliche Segregationsprozesse gerade erst zu fixieren“ (ebd.: 49).
Vgl. Löw/Sturm, 2005 zu „Raumsoziologie“ (31-48); zu einem raumtheoretisch verankerten Konzept Sozialer Arbeit Kessl/Maurer, 2005: „Soziale Arbeit“ (111-128).

[viii] Bernzen erörtert im Kontext von Sozialraumbudgets die „Bedeutung des Wunsch- und Wahlrechts in der Jugendhilfe“ und betont das Wunschrecht des Leistungsempfängers im Hinblick auf die intensive Einwirkung der erforderlichen Hilfe: „Ziel der Hilfe muss es in den Grenzen des Erlaubten sein, dass der Hilfeempfänger nach seinem Plan leben kann. ... Dem Ausgleich (von) Wunschrecht und Trägerautonomie unter den Bedingungen öffentlicher Gesamtverantwortung dienen die Trägerpluralität und das Subsidiaritätsprinzip. ... Voraussetzung dafür, dass das Wunschrecht real ausgeübt werden kann ist, dass faktisch überhaupt eine Auswahl zwischen Verschiedenem besteht. ... Damit aber das Wunschrecht einen Gegenstand bekommen kann, bedarf es unterschiedlicher Angebote unterscheidbarer Träger. Dieses sicher zu stellen ist der zentrale Bestandteil der Gesamtverantwortung, die der öffentliche Träger für die soziale Arbeit hat.“ (Bernzen, 2001: 22 f.)

Weitere „Einwände der Praxis gegen Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe“ benennen Krummacher u.a. 2003: 181 f.: eine mögliche Aufweichung individueller Rechtsansprüche, Verschlechterung der Fachlichkeit durch eine Beeinträchtigung verbleibender Spezialeinrichtungen, Überschätzung einer wirkungsorientierten Steuerung, Überforderung der Ansprüche an Gemeinwesenarbeit und eine unrealistische Reichweite von Sozialraumkonzepten angesichts der Trends von Individualisierung und Flexibilisierung von Lebensentwürfen.

[ix] Aus eigener Erfahrung kann der Verfasser darauf verweisen, dass eine Ausgestaltung der „Finanzierungsform Fachleistungsstunde“ sehr wohl dahingehend möglich ist, fallunspezifische, sozialraumorientierte Arbeit zu unterstützen. Im Zeitraum 1995 - 1997 wurde in der Landeshauptstadt Schwerin auf der Grundlage eines fachlichen Konzepts flexibler Erziehungshilfen und i.V.m. mit der Etablierung von „Jugendhilfestationen“ einvernehmlich zwischen freien Trägern und Jugendamt ein Modus für die Vereinbarung, Durchführung und Abrechnung von erzieherischen Hilfen in Form von Fachleistungsstunden entwickelt und praktiziert. Zum einen wurde mit dem vorab festgelegten „Preis“ für eine Fachleistungsstunde der tatsächliche Bruttoaufwand des Trägers (inkl. Regiekosten, Supervision) refinanziert. Die Zahl der einzelfallbezogenen Fachleistungsstunden je Woche oder je Monat wurde im Rahmen des individuellen Hilfeplans festgelegt. Damit verblieb das „Auslastungsrisiko“ beim freien Träger, der darüber allerdings - bei Wahrung des Wunsch- und Wahlrechts der NutzerInnen - in einem regelmäßigen Austausch mit der Verwaltung des Jugendamtes stand. Der „Charme“ dieses Modells bestand nun darin, dass schon die fachliche Ausgestaltung der Fachleistungsstunden nicht im strengen Sinn den Hilfearten der §§ 28 - 35 a SGB VIII folgen musste und insofern Gestaltungsfreiheit für fallbezogene aber doch übergreifende, z. B. sozialraumbezogene Aktivitäten blieb (Teilnahme und Gestaltung von Gruppenaktivitäten u. ä.). Das maßgebliche „Steuerungsinstrument“ zur Ermöglichung und Förderung dezidiert sozialraumbezogener Arbeitsansätze war die bewusste Aushandlung der „Auslastungsquote“, die im Hinblick auf die für den Preis der Fachleistungsstunde entscheidende Zahl der zu berücksichtigenden Jahresarbeitsstunden festgesetzt wurde. Die prospektiv vereinbarte „Unterauslastung“ stand sowohl für eine Intensivierung der Einzelfallhilfe als auch für fallunspezifische Arbeit im Gemeinwesen in der freien Disposition des Trägers. Begleitet und in gewisser Weise evaluiert wurde dieser Prozess durch einen intensiven Austausch im Rahmen einer AG nach § 78 SGB VIII.

[x] Budgets für verschiedene Handlungsebenen
Der Nähe zur KGSt sicherlich unverdächtig, führt Otto (vgl. in Schröder, 2000: 28 ff.) als wohlfahrtsökologischen Ansatz eine Unterscheidung zwischen Fall-, Struktur und Milieuarbeit ein, die zunächst den drei Tätigkeitsfeldern im KGSt-Modell ähnlich zu sein scheint:

Aufgrund der beschriebenen Probleme mit den bisher bestehenden Konzeptionen bzw. in Pilotprojekten verwirklichten Sozialraumbudgets könnte dieses Verständnis von Sozialraumbudgets im Hinblick auf seine strukturbildenden Optionen geprüft werden. Ein solches Modell, das u. a. eine Monopolstellung einzelner Träger und auch die Beschränkung der Budgets auf die ambulanten Hilfen zur Erziehung überflüssig macht, ruht auf den drei Säulen:

Entgegen bürokratischer Effizienzmodelle eines „Sozialraumbudgets“ können so konzeptionell drei Handlungsebenen unterschieden werden:

[xi] Dahme/Wohlfahrt (2002) diskutieren „Sozialraumorientierung und Sozialraumbudgetierung: Sparprogramm oder Innovationsimpuls?“ im Kontext von Sozial- und Stadtentwicklungspolitik und fordern, die einseitige Konzentration der Debatte auf Budgetierung und Einzelfallsteuerung aufzubrechen. Sozialraumorientierung bzw. Sozialraumbudgetierung als „strategisches Instrument garantiert für sich genommen noch keine sozialintegrative Politik zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung in benachteiligten Stadtteilen. In Abhängigkeit von den politisch gesetzten Leitzielen der Kommunalpolitik, der Steuerungsphilosophie von Politik und Verwaltung sowie der Umsetzung ,vor Ort? kann Sozialraumorientierung genauso als Spar- und Befriedungsstrategie wie als Instrument zur Kolonialisierung oder Ausgrenzung durchsetzungsschwacher Minderheiten im Stadtteil genutzt werden.“ (Ebd.: 274)

[xii] Zahlreiche Einzelprojekte konzentrieren sich auf den Bereich der Erziehungshilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII. Vgl. hierzu z. B. „Werkstattheft Sozialraumorientierung“ (Evangelischer Erziehungsverband, 2001). Dort wird auch das Stuttgarter Modell erläutert, insbesondere im Hinblick auf „Anforderungen an Planung, Steuerung und an die finanziellen Rahmenbedingungen“ (vgl. ebd.: 65 - 77). Die Vertreter des beteiligten freien Trägers erläutern zuvor aus ihrer Sicht „Risiken bei der Umsetzung sozialräumlicher Konzepte“ (vgl. ebd.: 31 - 36). Die Zwischenergebnisse zum Modellprojekt „INTEGRA - Implementierung und Qualifizierung integrierter, regionalisierter Angebotsstrukturen in der Jugendhilfe am Beispiel von fünf Regionen“ (Celle, Dresden, Erfurt, Frankfurt/Oder, Landkreis Tübingen) unterstreichen die drei Hauptziele: leichte Erreichbarkeit vor Ort, sozialräumliche Orientierung der Hilfen mit Engagement für das Gemeinwesen, Aufbau einer tragfähigen sozialen Infrastruktur (vgl. Koch u. a., 2002). Vgl. dort auch „INTEGRA im Spiegel von Praxisprojekten und Materialien“ (ebd.: 191 - 236). Vgl. auch Übersicht zur „Analyse von Praxismodellen zur Sozialraumorientierung in den Hilfen zur Erziehung“ bei Völger, 2008: 63 - 98.

[xiii] Kategorien und Merkmale für eine „Neue Fachlichkeit

  Zentralisierung /
traditionelle Fachlichkeit
Regionalisierung /
neue Fachlichkeit
Menschenbild defizitorientiert, professionelle Ethik;
Ursachen für Probleme werden in Menschen lokalisiert, Hilfen sind personenorientiert. Sozialarbeit versteht sich gegenüber Klienten als gesellschaftliches Über-Ich, das das Richtige fordert.
kompetenzorientiert, Selbstverantwortung, advokatorische Ethik;
Sozialarbeit analysiert Interaktionen und hilft, diese funktionaler zu gestalten. Die Umsetzung von positiven Möglichkeiten / Fähigkeiten in konstruktive Handlungen wird gefördert.
Berufliches Selbst-verständnis administrativ, spezialisiert, Fallorientierung;
Lebenslagen werden in Falltatbeständen definiert, durch Individualisierung verbunden mit Stigmatisierung. Die Hilfe-Suchenden werden zu Beratungs- und Behandlungsobjekten (Klientifizierung).
ganzheitlich integrativ, Empowerment, Feldorientierung;
eine umfassende und ganzheitliche Sicht- und Handlungsweise versucht, das Lebensumfeld und soziale Netzwerke einzubeziehen. Mündige BürgerInnen vertreten ihre Anliegen auch kommunalpolitisch (politische Aktivierung).
Methodischer
Ansatz
Einzelfallhilfe, soziale Gruppenarbeit, präventive Ansätze, Intervention; Sozialarbeit will Defizite abarbeiten; sie definiert psychische Auffälligkeiten (für die sie sich als nicht zuständig erklären kann). Psychologisierung; Pädagogisierung. Ressourcenanalyse: Geld, Macht, Ansehen; Ressourcenmobilisierung; Unterstützung von Hilfe zur Selbst- und Mithilfe. Kontextualisierung von Problemen und Lösungsmöglichkeiten. Kulturalisierung als Förderung der Identifikation mit der eigenen Alltagskultur.
Organisations-formen der staatlichen Sozialarbeit;
Steuerung
zentral, ressortgebunden / Abteilungen, hierarchische Zuständigkeit / Kompetenz;
Produktdefinition, Kennziffern, Budgetierung / Haushaltsüberwachung, Controlling
dezentral, Ressortbindung tendenziell aufgehoben, fachliche Entscheidungskompetenz; integrierte Fach- und Ressourcenverantwortung, Regionalbudgets; intersubjektive Abstimmung und Aushandlung von Strategien bei Beteiligung der BürgerInnen, Stadtteilkonferenzen, fach- und regionalspezifisches Controlling.
Überprüfung der Effektivität interne Aufgabenkritik, Abgrenzung von Zuständigkeiten externe Aufgabenkritik, Sozialindikatoren / Sozialraumanalysen, Evaluation unter Einbeziehung der BürgerInnen
Strategien der Professio-nalisierung Spezialisierung multiprofessionelle Koordination, Vernetzung; Reflexivität; demokratische Rationalität

„Die klassische (oder „traditionelle“ - Anmerkung P.M.) Fachlichkeit steht in der Gefahr, gesellschaftliche Verursachungsbedingungen problemhaltiger Lebenslagen zu individualisieren, bevormundende Interventionsformen anzuwenden, den Selbsthilfepotenzialen der Betroffenen zu wenig zuzutrauen sowie bürgernahe und bürgerfreundliche Dienstleistungsangebote mit nicht genügendem Nachdruck einzufordern.

Die neue Fachlichkeit versucht dagegen im Sinne der emanzipatorischen Sozialarbeit mit den Betroffenen Handlungsmöglichkeiten zu schaffen, die sie in die Lage versetzen sollen, ihr Leben in Selbstbestimmung in die Hand zu nehmen.“ (Müllensiefen, 1995: 34) Vgl. auch Thiersch (2005: 1253 f.) zu Aufgabenstellung der Sozialen Arbeit: Subjektivität, Parteilichkeit, Ressourcenorientierung.


Zitiervorschlag

Marquard, Peter (): Auf den Nutzer kommt es an – und natürlich die Nutzerin: Konzeptionelle Grundlagen, Handlungslogiken und Arbeitsprinzipien für eine sozialräumlich strukturierte Soziale Kommunalpolitik. In: sozialraum.de (1) Ausgabe 2/2009. URL: https://www.sozialraum.de/auf-den-nutzer-kommt-es-an.php, Datum des Zugriffs: 19.04.2024