Qualitätsstandards für Gemeinwesenarbeit – weshalb und wozu?

Martin Becker

1. Einleitung

Qualitätsentwicklung und Qualitätsstandards sind nichts Neues mehr in der Praxis Sozialer Arbeit. Insbesondere dort, wo soziale Dienstleistungen, basierend auf gesetzlich verankerten individuellen Anspruchsrechten, per Leistungsverträgen vereinbart werden, wurden in den letzten 30 Jahren Qualitätsmanagementsysteme implementiert und entsprechende Standards etabliert. Dass mittlerweile auch „Qualitätsstandards der Gemeinwesenarbeit“ (vgl. LAG Niedersachsen 2022) existieren, ist angesichts der geringen rechtlichen Absicherung von Gemeinwesenarbeit (GWA) beachtens- und bemerkenswert (vgl. Becker 2022). Daher versucht der vorliegende Beitrag, die Qualitätsthematik in Bezug auf Gemeinwesenarbeit als einem Handlungsfeld Sozialer Arbeit (vgl. Becker 2016; 2020) [1] genauer und kritisch zu betrachten.

Im Sinne einer „Mythenjagd“ (Elias 1970) [2] werden aus einer Metaperspektive heraus vermeintliche Selbstverständlichkeiten in Frage gestellt. Auf dieser „Jagd nach Mythen“ drängen sich Fragen beispielsweise danach auf, ob denn ein Produkt oder soziales Handeln erst dann wertvoll für deren ProduzentInnen, NutzerInnen oder soziale AkteurInnen werden, wenn diese sich über ihre Ansprüche und Erwartungen abgestimmt haben. Denn möglicherweise gibt es so etwas wie implizite Qualitätserwartungen und -vermutungen, die keiner Abstimmungen oder wechselseitiger Versicherungen zwischen Beteiligten bedürfen, weil sie so trivial sind, dass sie nicht hinterfragt werden (müssen). Andererseits sind Situationen denkbar, in denen keine Wahl zwischen Produkten oder Dienstleistungen besteht, weil es sich um Angebots- und Leistungsmonopole mit lediglich einer AnbieterIn oder um Zwangskontexte (wie Strafhaft oder forensische Psychiatrie) handelt, die durch wenig oder keine Wahloptionen und Angebotsvielfalt gekennzeichnet sind. Geht man davon aus, dass Organisationen durchaus erfolgreich im Sinne ihrer Funktionstüchtigkeit sein könnten, ohne sich systematisch um die Qualitätserwartungen ihrer Mitglieder und KundInnen zu kümmern, stellt sich weiterhin die Frage, wozu Qualität definiert und entwickelt werden sollte bzw. welcher Mehrwert oder Nutzwert sich daraus generieren ließe. Im Gegenteil könnten Organisationen trotz elaborierter Qualitätsmanagementverfahren relativ dauerhaft wesentliche Ansprüche und Erwartungen von Einflussgruppen, sogenannten Stakeholdern missachten, wie die Erfahrungen mit der Deutschen Bahn AG zeigen, die trotz dauerhafter und erheblicher Pünktlichkeits- und Servicemängel [3] in den letzten Jahren erhebliche Kundenzuwächse zu verzeichnen hatte [4].

Im folgenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, weshalb und zu welchem Zweck es Qualitätsstandards für Gemeinwesenarbeit braucht und woran diese sich zu orientieren hätten. Dazu werden zunächst die wesentlichen Begrifflichkeiten geklärt und in den Qualitätsdiskurs der Gemeinwesenarbeit eingeordnet. Anschließend geht es darum, die Passung existierender Organisationskonzepte bzw. -verständnisse mit einer Qualitätsentwicklung von Gemeinwesenarbeit abzugleichen. Weil Qualitätsstandards den state of the art abbilden sollten, gilt es dementsprechend, die fachwissenschaftlichen und professionsspezifischen Grundlagen von Gemeinwesenarbeit zu bestimmen. Abschließend wird im Fazit die Frage nach dem „Weshalb“ und „Wozu“ von Qualitätsstandards für Gemeinwesenarbeit beantwortet.

2. Qualitätsbegriff(e): Einordnung

Nach DIN-EN-ISO [5], dem wohl ältesten, bekanntesten und gängigsten Qualitätssystem, wird Qualität als „[d]ie Gesamtheit von Merkmalen einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen“ definiert (DIN-EN-ISO 8402). In Bezug auf Dienstleitungen wird Qualität als „Vermögen einer Gesamtheit inhärenter Merkmale eines Produkts, eines Systems oder eines Prozesses zur Erfüllung von Forderungen von Kunden und anderen interessierten Parteien“ beschrieben (Gabler Wirtschaftslexikon 2019).

Für die Soziale Arbeit definiert Hiltrud von Spiegel (1993) Qualität als ein Konstrukt, das aus der Übereinstimmung der Erwartungen aller Beteiligten mit dem Ergebnis entsteht. Eine durchaus anspruchsvolle Erwartung, wenn man davon ausgeht, dass Übereinstimmung von Erwartungen und Leistungen sicher nicht immer und jederzeit erreichbar sein wird. So wäre zu relativieren, dass es mehrere beteiligte „AnspruchstellerInnen“ mit unterschiedlichen Interessen und Wahrnehmungen geben kann und die Bestimmung von Qualität somit eines sozialen (Aushandlungs-) Prozesses bedarf. Mit solch einem Verständnis von Qualität, als „Übereinstimmung von Leistungen und Ansprüchen, die durch einen sozialen Aushandlungs- und Verständigungs-Prozess zu Stande kommt“ (Becker 2022: 18), lässt sich als begriffliche Grundlage für diesen Beitrag arbeiten.

Um Qualität zu entwickeln, nachzuweisen, zu überprüfen und zu kommunizieren, bedarf es auf Grund der komplexen Zusammenhänge eines entsprechenden Qualitätsmanagements. DIN-EN-ISO 9000ff. [6], Total Quality Management (TQM), das Japanische „Kaizen“ [7] und European Foundation for Quality Management (EFQM) gelten als die zentralen QM-Systeme. In allen drei Management-Systemen finden sich die drei wesentlichen Prinzipien „Kundenorientierung“ (externe Ausrichtung des QM), „Mitarbeiterorientierung“ (interne Ausrichtung des QM) und „Prozessorientierung“ (Ausrichtung des QM auf die alle Betriebsabläufe und nicht nur auf die Ergebnisse) wieder.

Im Unterschied zu den eher reaktiv ausgerichteten Funktionen von Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung, die sich auf die Kontrolle von Endprodukten durch Methoden wie Messen und Prüfen oder Befragungen von KundInnen stützen, beinhaltet Qualitätsentwicklung das (selbst)kritische Hinterfragen und Überprüfen von Rahmenbedingungen, Ressourcen sowie der Erbringung von Gütern und Dienstleistungen mit eher präventiver Funktion. Von Donabedian (1966) stammt die Differenzierung von Qualitätsentwicklung nach drei Dimensionen in Struktur-, Prozess-, Ergebnisqualität. [8] Hintergrund des erheblichen Bedeutungsanstiegs des Qualitätsdiskurses auch in der Sozialen Arbeit ist die „…Hegemonie managerialen Denkens in nahezu allen Lebensbereichen, nicht als Alternative zum, sondern als spezifischer Rationalitätstyp und Ensemble von Techniken für das erfolgreiche Bestehen im Kapitalismus…“ (Bröckling 2000: 131), mit der sich ein „Regime des Managements“ durchgesetzt habe. Entwicklungen, wie das in den 1990er Jahren für die öffentliche Verwaltung eingeführte „Neue Steuerungsmodell“ (vgl. Reichard 1994) oder die seit den 1980er Jahren in Deutschland verbreiteten Tendenzen, die Mittelvergabe an freie Träger im Sozial- und Gesundheitsbereich von der Implementierung genormter Qualitätsmanagementsysteme abhängig zu machen (vgl. Becker H. 2017/2002), belegen den von Bröckling (2000) beschriebenen Trend zur Managerialisierung des Sozialen.

3. Organisationskonzepte und Organisations­verständnisse

Art und Weise der zur Qualitätsentwicklung erforderlichen Austauschprozesse sind abhängig von den Organisationskonzepten, deren unterschiedlichen Organisationsverständnissen, Zielen und diesen zu Grunde liegenden Menschenbildern (vgl. Schuler 1995; Ulich 1998; Schein 2003). Deshalb stellt sich Qualitätsentwicklung aus der Perspektive jeweiliger Organisationskonzepte sehr unterschiedlich dar. Organisationsmodelle, verstanden als theoretisch fundierte, programmatisch konzipierte Konstrukte, lassen sich grob unterscheiden nach deren Organisationverständnis als „technisches System“ (Technik/Maschinen stehen im Mittelpunkt der Betrachtung von Produktionsprozessen), „soziales System“ (Menschen stehen im Mittelpunkt der Betrachtung von Informations- und Kommunikationsprozessen) oder als „soziotechnisches“ bzw. „komplexes System“ (Beziehungen zwischen Mensch-Technik-Organisation stehen im Mittelpunkt der Betrachtung von Interaktionsprozessen zwischen menschlichen, technischen und organisationalen Ressourcen). Die Unterschiede dieser Konzepte sind unter Berücksichtigung historischer Entwicklungen auf unterschiedliche Menschenbilder (technisch-funktionalistisch vs. humanistisch), Wissenschaften (Ingenieurwissenschaft/Betriebswirtschaft vs. Psychologie/Soziologie) und daraus resultierend auf unterschiedliche Interessen (funktionsorientierte vs. autonomieorientierte) zurückzuführen (vgl. Becker 2022: 25-38).

Der Gegenstand Sozialer Arbeit kann mit Engelke/Spatscheck/Borrmann (2016) als Bewältigung sozialer Probleme umrissen werden. Weil soziale Probleme i.d.R. komplexen Verursachungsbedingungen unterliegen, treffen die Organisationsmodelle des „soziotechnischen“ [9] oder „komplexen Systems“ am ehesten auf Organisationen Sozialer Arbeit zu. Mitarbeitende in Organisationen, die als „soziotechnische Systeme“ konzipiert sind, dürften bei entsprechend hohen Qualifikationsniveaus, ihren großen Entscheidungsspielräumen sowie hohen Kooperationsanforderungen sowohl in der Lage als auch interessiert an partizipationsintensiven Qualitätsentwicklungsprozessen und -verfahren sein. Die Organisationsleitungen sind daher gut beraten, ihren qualifizierten und weitgehend autonomes und selbstgesteuertes Arbeiten gewohnten Mitarbeitenden weitgehende Partizipation an Qualitätsentwicklungsprozessen einzuräumen und sie dabei auch an der Auswahl und Bewertung der Qualitätskriterien maßgeblich zu beteiligen. In Organisationen, die sich als „komplexes System“ verstehen, gilt bezüglich der Mitarbeitenden Ähnliches wie für „soziotechnische Systeme“, mit der Ergänzung, dass die Mitarbeitenden auf Grund sehr hoher Umweltabhängigkeit der Gesamtorganisation stärkeren Kreativitätsanforderungen ausgesetzt sind. Eine hohe Abhängigkeit von äußeren Einflüssen kann dazu führen, dass eine Organisation nur eingeschränkte Kapazitäten in aufwändige und langfristige Qualitätsentwicklungsprozesse und -verfahren zu investieren bereit ist, wenn und weil vergleichsweise kurze Veränderungszyklen nur kurzfristige Steuerungs- und Entwicklungsoptionen ermöglichen bzw. nahelegen (vgl. Becker 2022: 25ff.).

4. Qualitätsdiskurs: Soziale Arbeit in und mit Gemeinwesen

Gemeinwesenarbeit gilt als fachlich anspruchsvolles und an (selbst-)kritischer Vernunft orientiertes, gesellschaftspolitisch relevantes Handlungsfeld und ist als solches den im code of ethics der Sozialen Arbeit verankerten allgemeinen Menschenrechten und sozialer Gerechtigkeit verpflichtet (vgl. Stövesand/Stoik/Troxler 2013). Fokussiert auf das Thema „Qualitätsstandards für Gemeinwesenarbeit“ und obige Ausführungen lässt sich die Anwendung des managerialen Steuerungsmodells auf Strukturen und Prozesse eines Handlungsfeldes Sozialer Arbeit wie der Gemeinwesenarbeit hinterfragen. Gemeinwesenarbeit hat sich bislang mehr oder weniger erfolgreich mit Vereinnahmungsversuchen durch einschränkende Kommunalverwaltungen, manifeste Partialinteressen, sicherheitsideologische Ordnungsvorstellungen und parteipolitischen Programmatiken auseinandergesetzt. Weshalb also sollte sich Gemeinwesenarbeit mit Qualität und Standards beschäftigen, wo doch die Vielschichtigkeit dieses Handlungsfeldes keine hinreichende Grundlage wettbewerblich vergleichbarer lokaler Gegebenheiten und Anforderungssituationen zu bieten scheint? Lässt sich eine den lokalen Gegebenheiten verpflichtete GWA denn überlokal und interkommunal überhaupt vergleichen? Weshalb sollte sich GWA der von Bröckling (2000) beschriebenen „Hegemonie managerialen Denkens“ in Kategorien von Konkurrenz und Wettbewerb stellen (müssen)?

Tatsächlich lassen sich Bestimmung und Aufgaben von GWA auf Grund ihres gesellschaftlichen Mandats zunächst einmal deutlich unterscheiden von der Zweckbestimmung wirtschaftlicher Unternehmen. Denn für GWA gilt:

Der Nutzen für die Allgemeinheit bzw. das Gemeinwesen ist handlungsleitend und nicht die freie marktwirtschaftliche Betätigung als Anbieterin oder Nachfragerin sozialer Dienstleistungen.

Das Gebot wirtschaftlichen Handelns gilt auch für Träger der GWA, die aber selten zahlungsfähige KundInnen haben; Gewinnmaximierung würde dem Auftrag der Vermeidung und Bewältigung sozialer Probleme widersprechen.

AdressatInnen nehmen Angebote und Dienstleistungen Sozialer Arbeit nicht immer freiwillig in Anspruch. Zur Deckung ihrer dringendsten Bedarfe besteht i.d.R. keine echte Wahlmöglichkeit. Für Gemeinwesenarbeit ist ein Anbieter-Wettbewerb nicht zielführend, sondern fundierte Bedarfsanalysen unter emanzipatorischer Beteiligung der betroffenen Bevölkerung (AdressatInnen).

Weil durch Trägerwechsel die für Aufbau und Pflege persönlicher Beziehungen zwischen Fachkräften der GWA und der Bevölkerung wichtige Verlässlichkeit und Kontinuität verloren gehen und damit die Arbeitsfähigkeit und Wirksamkeit von Gemeinwesenarbeit abnehmen, sind langfristige Träger- und Personalkonstanz umso wichtiger.

Die i.d.R. komplexe Zusammensetzung von Gemeinwesen bedingt eine heterogene Interessenlage. Während für Unternehmen mit klarer Besitz- und Führungsstruktur die Bündelung von Steuerungs- und Entscheidungsfunktionen naheliegend erscheint, bedarf die gesellschaftliche Formation heterogener Gemeinwesen der Entwicklung und Nutzung partizipativer Kommunikationsformen zur Interessenartikulation und -aushandlung.

Gemeinwesenarbeit fördert den Austausch unter der Bevölkerung und zwischen sonstigen beteiligten lokalen AkteurInnen (als „Stakeholder“ verstanden) mit dem Ziel der Stärkung kollektiven Empowerments, so der fachliche state of the art (vgl. „Handbuch Sozialraumorientierung“ von Becker 2020 und „Handbuch Gemeinwesenarbeit“ von Stövesand/Stoik/Troxler 2013).

Welche Bedeutung und Konsequenzen hat es also für Gemeinwesenarbeit, die Arbeit an der Erhaltung bzw. Verbesserung der Lebensverhältnisse in einem sozial und räumlich strukturierten Kontext gemeinsam mit einer möglicherweise sehr heterogenen Bevölkerung immer stärker unter dem „Postulat permanenter Optimierung“ (Bröckling 2000: 134) organisieren bzw. „managen“ zu sollen?

Die Frage, ob es für Gemeinwesenarbeit Qualitätsentwicklung braucht, scheint faktisch bereits beantwortet, denn es gibt bereits formulierte Qualitätsstandards der GWA, die von einzelnen Landes- und Bundesarbeitsgemeinschaften entwickelt und publiziert wurden (BAG, LAG Niedersachsen, LAG Hessen und VSKA). Diese verfolgen erklärtermaßen den Zweck, einen wesentlichen Beitrag zur Profilschärfung der Gemeinwesenarbeit und Einblick in deren Vielfalt zu geben. Zu diesem Zweck wird das Papier der BAG anlässlich der im zweijährigen Turnus stattfindenden „GWA-Werkstatt“ [10] zur Diskussion gestellt und weiter entwickelt. Im Dokument der LAG Hessen (2019) sind begriffliche Klarheit und Verständigung über das Wesentliche der Gemeinwesenarbeit zur Verhinderung deren beliebigen individuellen Gestaltung, also ein klassisches Standardisierungsinteresse als Zweck von Qualitätsstandards angesprochen. Dabei bleiben die Grundlagen des Qualitätsbegriffs mangels fehlender Definition bislang noch offen. Die Arbeitshilfe von BAG, LAG Niedersachen und VSKA (vgl. LAG Niedersachen 2016) wird ausdrücklich als „work in progress“ verstanden und erinnert bisher eher an die Funktion eines Baukastens, aus dem für o.g. Zwecke/Anlässe jeweils passende Textbausteine entnommen und weiterverwendet werden können, als an eine Auflistung grundlegender Qualitätsstandards. Laut dieser Arbeitshilfe gilt es angesichts der Komplexität des ‚Arbeitsansatz der Gemeinwesenarbeit‘ und deren verschiedenen vorliegenden Definitionen und Bestimmungen, zu erklären was Gemeinwesenarbeit denn eigentlich mache und woran sich ihre Arbeit messen ließe. (vgl. LAG Niedersachen 2016). Die Formulierung und Auflistung von Qualitätsstandards wird durch Begriffe wie „Messbarkeit“ und „Orientierungshilfe“ zwar in Verbindung zu Vergleichszwecken gebracht, allerdings nicht mit dem Anliegen oder der Erwartung einer normativen Verbindlichkeit der aufgenommenen (Qualitäts-)Merkmale. Ohne klaren Qualitätsbegriff kann diese „Arbeitshilfe“ bzw. dieses „Arbeitspapier“ jedoch keine plausiblen „Qualitätsstandards der GWA“ benennen und läuft Gefahr, missverstanden oder für unbeabsichtigte Zwecke missbraucht zu werden. Dies wurde erkannt, weshalb beide o.g. Dokumente derzeit überarbeitet und begrifflich geschärft werden.

Doch gehen wir nochmals einen Schritt zurück und fragen uns: Passt Qualitätsentwicklung zu Gemeinwesenarbeit? Wenn Qualität nur und erst dann entstünde, wenn für alle Beteiligten deren Erwartungen mit dem Ergebnis/Produkt übereinstimmten, wie Hiltrud von Spiegel (1993) schrieb, wäre es nahezu erfolglos, sich mit Qualität von Gemeinwesenarbeit zu beschäftigen, denn die Vielfalt der zu beteiligenden AkteurInnen und unterschiedlichen Interessen, würde den geforderten Konsens als sehr unrealistisch erscheinen lassen. Folgen wir dagegen dem oben genannten Verständnis von Qualität als „Übereinstimmung von Leistungen und Ansprüchen, die durch einen sozialen Aushandlungs- und Verständigungs-Prozess zu Stande kommt“ (Becker 2022: 18), so können wir zu der Erkenntnis gelangen, dass nach solch einem deliberativen Diskursverständnis, Qualitätsentwicklung durchaus relevant für Gemeinwesenarbeit sein kann und dafür geeignete Strategien, Konzepte und Vorgehensweisen existieren. Denn aus dem Auftrag Sozialer Arbeit im Allgemeinen und der Gemeinwesenarbeit im Besonderen zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe sowie Beseitigung von deren Beschränkungen unter Beachtung der Würde des Menschen, ergeben sich fachliche Anforderungen, die Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement mit Inhalt und Sinn füllen können. Aus der Perspektive fachlicher Anforderungen wirkt Qualitätsentwicklung nicht aufgesetzt und fremdbestimmt, sondern entspricht durchaus den theoretisch fundierten und praxiserprobten Arbeitsweisen der Gemeinwesenarbeit, die auf langer Tradition und reichem Erfahrungsschatz beruhen.

So lassen sich wesentliche Aspekte der Qualitätsentwicklung (vgl. Becker 2022: 19) aus der Perspektive der Gemeinwesenarbeit wie folgt spezifizieren:

5. Partizipative Qualitätsentwicklung als Bestandteil von Gemeinwesenarbeit

Als Zwischenfazit kann die Frage nach der Passung von Qualitätsentwicklung und Gemeinwesenarbeit als Handlungsfeld Sozialer Arbeit zustimmend beantwortet werden, wenn Qualitätsentwicklung als langfristiger und kontinuierlicher Verständigungsprozess verstanden und angelegt wird, innerhalb dessen Qualität unter den jeweils Beteiligten diskursiv definiert wird, deren Standards sich aus einer Wertebasis des international code of ethics, einem disziplinspezifischen Kanon an Wissen sowie einem professionsspezifischen Bündel an methodischen Fähigkeiten ergeben (vgl. Becker 2022: 90).

Das Vorhaben, Qualitätsentwicklung für Gemeinwesenarbeit zu adaptieren, ist demnach nicht trivial, sondern durchaus voraussetzungsvoll. Es bedeutet zielorientiertes, planvolles, methodisches, kritisch-reflektierendes und prozesshaftes Arbeiten. Dazu gehört, sich mit den Zielen und jeweiligen Aufgaben entsprechend auseinanderzusetzen, diese auszuformulieren und offenzulegen sowie im Zusammenhang mit Auftragsklärungen auch Erfolge zu definieren, Erfolgskriterien auszuhandeln und Vereinbarungen über zu erreichende Ziele und deren Evaluation bis hin zur Identifizierung von Wirkungen zu treffen.

Angesichts der Heterogenität der Trägerorganisationen Sozialer Arbeit und insbesondere der Gemeinwesenarbeit erscheint der zergliederte und relativ geringe berufsverbandliche und gewerkschaftliche Organisationsgrad der Professionsangehörigen geradezu systemimmanent und sogar plausibel, wenn auch nicht zielführend im Sinne professioneller Selbstbestimmung. Langfristige Wirkungszeiten in Bezug auf zeitliche Entwicklungshorizonte, vielfältige interdisziplinäre Kooperationserfordernisse, erforderliche Bereitschaft der AdressatInnen zur Koproduktion der Angebote und Dienstleistungen sowie teilweise widersprüchliche (Tripelmandat; Hilfe und Kontrolle) Aufgabenstellungen kennzeichnen die Vielfalt und Heterogenität der Handlungsfelder Sozialer Arbeit,  auch und gerade der Gemeinwesenarbeit. Diese Einflussfaktoren bedingen den Verzicht auf generelle Lösungen zu Gunsten hoher Flexibilität und vielfältiger Möglichkeiten zur Gestaltung von Aufgaben und Arbeitstätigkeiten.

Für das Handlungsfeld Gemeinwesenarbeit trifft somit das oben erwähnte Organisations-Modell des „soziotechnischen“ bzw. „komplexen Systems“ weitestgehend zu. Die Organisationsstruktur von Trägern der Gemeinwesenarbeit sollte dementsprechend den Kompetenzen und Ansprüchen der mitarbeitenden Fachkräfte nach Selbstverwirklichung und Autonomie angepasst, dezentral und flach sein. Zur Gewährleistung der erforderlichen Autonomie von Fachkräften braucht es eher offene Stellenbeschreibungen mit nicht zu engen Aufgabenbeschreibungen. Flache Hierarchien mit dezentralen Entscheidungsstrukturen schaffen mehr Möglichkeiten der Mitbestimmung am Arbeitsplatz. Die dem Organisations-Modell des „soziotechnischen“ oder „komplexen Systems“ entsprechenden Aufgaben von Vorgesetzten sind dementsprechend weniger instruktiv,  vorgabenorientiert und kontrollierend, sondern eher anregend, unterstützend und fördernd zu gestalten. Die im Tarifgefüge der Sozialen Arbeit eher bescheidenen ökonomischen Leistungsanreize könnten durch Kombinationen aus Anerkennung, Zeitautonomie und Verantwortungserweiterung kompensiert werden. Das Interesse der Fachkräfte an partizipationsintensiven Qualitätsentwicklungsprozessen und -verfahren dürfte u.a. davon abhängen, ob die Trägerorganisationen und Auftraggeber den qualifizierten und weitgehend selbstgesteuertes Arbeiten gewohnten Fachkräften umfassende Partizipation an Qualitätsentwicklungsprozessen einräumen und sie auch an der Auswahl und Bewertung der Qualitätskriterien beteiligen. „Wenn die Bestimmung von Qualität und die Handhabung (Management) deren Entwicklung nach der eigenen Fachlogik gestaltbar ist, muss auch das ‚Postulat permanenter Optimierung‘ nicht zur ‚Zwangsjacke‘ der Gemeinwesenarbeit werden.“ (Becker 2022: 92)

6. Fachwissenschaftliche und professionsspezifische Grundlagen von Gemeinwesenarbeit

Qualitätsentwicklung Sozialer Arbeit in und mit Gemeinwesen beruht auf sowohl fachwissenschaftlichen als auch professionsspezifischen Grundlagen, die durch ihre forschungsbasierte Absicherung und breite publizistische Übereinstimmung als fachliche Standards gelten können. Gemeinwesenarbeit ist grundsätzlich verpflichtet, ihr Handeln zu begründen und zu evaluieren sowie ihre Forschungsarbeiten und -ergebnisse (vgl. Noci 2019) der Öffentlichkeit vorzustellen, womit sie bereits zur eigenen Qualitätssicherung und -entwicklung beiträgt (vgl. Becker 2016).

Zu den fachwissenschaftlichen Grundlagen gehört die Darstellung der konzeptionellen Ausrichtung(en) der Gemeinwesenarbeit ebenso wie die gesellschaftspolitische Verortung sozialraumorientierter Sozialer Arbeit. So erfordert die integrative Ausrichtung des Handlungskonzeptes Sozialraumorientierung insbesondere im Handlungsfeld der Gemeinwesenarbeit interdisziplinäres Denken und Handeln. Aus der interdisziplinären Bearbeitung sozialer Probleme in ihren sozialräumlichen Kontexten ist der Gemeinwesenarbeit über die Jahre ihrer Existenz hinweg eine Fülle an Wissens- und Erkenntnisgrundlagen erwachsen, die hier nur stichwort- und teilweise holzschnittartig wiedergegeben werden kann. Dazu zählen nicht nur die Entwicklungen und Charakteristika menschlicher, insbesondere städtischer Siedlungen und soziologische Betrachtungen zur Urbanität als Lebensform, sondern auch die wesentlichen gesellschaftspolitischen Entwicklungen und Leitbilder der Stadtpolitik sowie daraus erwachsende Herausforderungen und Chancen für Soziale Arbeit in und mit Gemeinwesen (vgl. Becker 2021).

Auf der Basis interdisziplinärer fachwissenschaftlicher Grundlagen haben sich die ebenso bekannten wie relevanten Handlungsprinzipien sozialraumorientierter Sozialer Arbeit entwickelt und dürften sich in weiten Teilen der Lehre und Praxis der Gemeinwesenarbeit mittlerweile als quasi de-facto-Standards etabliert haben (vgl. Becker 2020; 2022). Für sozialarbeiterisches Handeln in und mit Gemeinwesen lassen sich relevante Einflussfaktoren auf Aufgabenart und Umfang professioneller Gemeinwesenarbeit bestimmen (vgl. Becker 2016). Diese bieten, wegen ihres Erklärungsbeitrages für feststellbare Unterschiede in Art, Gestaltung und Umfang von Gemeinwesenarbeit vor Ort besonders wertvolle und wichtige Erkenntnisgrundlagen. Gleiches gilt für die Dimensionen und Determinanten sozialer Ungleichheit, die als Einflussfaktoren und Merkmale für Bedarf und Aufwand an professioneller Gemeinwesenarbeit in Anrechnung kommen und damit plausible Gründe für die Kontextabhängigkeit fachlich qualitätsvollen Handelns und die erforderliche Bandbreite im Sinne fachlicher Standards liefern.

Als professionsspezifische Grundlagen erforderlicher Kompetenzen von Fachkräften und möglichen Standardsetzungen im Sinne fachgerechter Konzipierung und Ausgestaltung professioneller Arbeit sind Publikationen und einschlägige Vorlagen von Hochschul-, Fach- und Berufsverbänden in den Blick zu nehmen – darunter das von der DGSA entwickelte „Kerncurriculum“, das einen Standard zu berücksichtigender Themengebiete für die Kompetenzvermittlung von AbsolventInnen der Studiengänge Sozialer Arbeit darstellt. Während dieses Kerncurriculum der Fachgesellschaft DGSA zentrale Lehrinhalte für Studiengänge der Sozialen Arbeit beschreibt, definiert der „Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit“ (QR SozArb) des „Fachbereichstag Soziale Arbeit“ (FBTS) die qualitativen Unterschiede zwischen den verschiedenen Studienniveaus (Bachelor, Master, Promotion). Dieser Qualifikationsrahmen bietet nach Auffassung des FBTS eine anerkannte Referenzgrundlage von Disziplin und Profession Sozialer Arbeit, denn er schlage sich in den Sozialberufe-Anerkennungsgesetzen der Länder für die Studiengänge Soziale Arbeit nieder. Zur Frage, wo und wie Gemeinwesenarbeit an Hochschulen gelehrt wird, geben die Erkenntnisse zur inhaltlichen Gestaltung der hochschulischen Vermittlung spezifischer Kompetenzen der Gemeinwesenarbeit von Rothschuh und Stoik (2007: 42-62) Aufschluss.

Als berufsverbandliche Positionierungen zu den mit der Berufsausübung Sozialer Arbeit verbundenen Kompetenzen und deren Vermittlung an Hochschulen sind auch die „Schlüsselkompetenzen der Sozialen Arbeit“ (Maus/Nodes/Röh 2010) des Berufsverbandes der Sozialen Arbeit (DBSH) in Bezug auf Aussagen zu Qualitätsstandards für Gemeinwesenarbeit zu beachten. Die bereits existierenden Papiere zu Qualitätsstandards von bzw. für Gemeinwesenarbeit der BAG sowie LAGs Hessen, Niedersachsen und des VSKA können ebenfalls als Teil der Kompetenzbestimmung durch die Profession angesehen werden (vgl. Becker 2022). Für die Setzung und Evaluation von Qualitätsstandards professioneller Sozialer Arbeit in und mit Gemeinwesen sind mithin eine Reihe von Kontextfaktoren, wie Mandat/Auftrag, örtliche Begebenheiten, situative Aspekte etc. zu berücksichtigen. So braucht es die Aufstellung eines Aufgabenspektrums fachlich adäquater Handlungen, die möglichst alle potentiell erforderlichen Aufgaben einbezieht und gleichzeitig Spielräume fachlichen Handelns ermöglicht. Die Dimensionen potentiell gleichwertiger Aufgaben des Handlungskonzeptes Sozialraumorientierung (vgl. Becker 2016; 2020) können als Grundlage für fachliche Standards Sozialer Arbeit in und mit Gemeinwesen dienen [11].

7. Fazit

Als Fazit der Auseinandersetzung mit Qualitätsentwicklung und Qualitätsstandards für Soziale Arbeit in und mit Gemeinwesen lässt sich konstatieren, dass es kaum zwingende formale Gründe für Qualitätsstandards für Gemeinwesenarbeit gibt. Gemeinwesenarbeit ist eher prekär finanziert, nur in geringem Maße rechtlich geregelt, meist kommunal verankert und u.a. deshalb relativ vielfältig gestaltet. Somit existieren kaum formale Anforderungen, Sachzwänge oder fremdbestimmte Gründe, Qualitätsstandards für Gemeinwesenarbeit zu entwickeln. Mit zunehmender Verbreitung Sozialer Arbeit in und mit Gemeinwesen scheinen jedoch seitens verantwortlicher Leistungs- und Kostenträger entsprechende Qualitätsstandards für Gemeinwesenarbeit stärker nachgefragt zu werden. Dieser Bedarf ließe sich auf Grund vorhandener fachwissenschaftlicher und professionsbezogener Expertise durchaus decken. Die Entwicklung von Qualitätskriterien und Setzung fachlich begründeter Standards obliegen den VertreterInnen von Fachwissenschaft und Profession Sozialer Arbeit. Solchermaßen entwickelte Qualitätsstandards können gleichzeitig der disziplinären und professionellen Selbstbestimmung von Handlungszielen und Methoden dienen sowie die Praxis der Gemeinwesenarbeit von lokalen und situativen Legitimationszwängen entlasten. Damit wäre auch die Frage nach dem „Wozu“ von Qualitätsstandards für Gemeinwesenarbeit beantwortet.

Die benannten Beispiele bereits vorhandener Qualitätsstandards für Gemeinwesenarbeit von BAG und LAGs belegen sowohl den Bedarf als auch deren Gestaltbarkeit sowie den Nutzen für die Praxis der Gemeinwesenarbeit. Es besteht begründete Hoffnung, dass aufbauend auf den vorliegenden Grundlagen die aufgezeigten Möglichkeiten zur fachlich fundierten Gestaltung und pragmatischen Weiterentwicklung von Qualitätsstandards für Gemeinwesenarbeit in und von der Praxis der Gemeinwesenarbeit genutzt werden. Die Vernetzungsformate BAG, LAGen und VSKA scheinen der geeignete Ort zur Entwicklung von Qualitätsstandards aus Perspektive der Praxis der Gemeinwesenarbeit zu sein. Für deren Unterstützung und wissenschaftliche Beratung besteht in der trinationalen DGSA-Sektion Gemeinwesenarbeit ein Kompetenzzentrum fachwissenschaftlicher Expertise. Als Format zum themenspezifischen Austausch über Entwicklung und Standards von Qualität für Gemeinwesenarbeit zwischen Praxis und Wissenschaft der Gemeinwesenarbeit, bietet die „GWA-Werkstatt“ ein erprobtes und nutzbares Forum.

Literatur

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Fußnoten

[1] Der Begriff „Handlungsfeld Sozialer Arbeit“ sowie das Verständnis von Gemeinwesenarbeit als solches, werden in Anlehnung an Becker (2016; 2020) definiert.

[2] Norbert Elias bezeichnet SoziologInnen als MythenjägerInnen.

[3] https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/bahn-verfehlt-puenktlichkeitsziele-erneut-2019-war-jeder-vierte-fernzug-verspaetet/25424644.html (Zugriff: 29.03.2023)

[4] https://de.statista.com/themen/123/deutsche-bahn/ (Zugriff: 29.03.2023)

[5] DIN – Deutsches Institut für Normung e.V.: https://www.din.de/de (Zugriff: 21.04.2024)

[6] https://www.din.de/de/meta/suche/62730!search?query=DIN+EN+ISO+9001 (Zugriff: 29.03.2023)

[7] Dies ist ebenfalls, wie TQM, ein auf einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zielendes QM-System.

[8] „Strukturqualität“ bezieht sich auf die Art und Weise des Aufbaus der Organisation, Zuständigkeiten und Hierarchien. „Prozessqualität“ beinhaltet die Art und Weise der Abläufe innerhalb der Organisation und an den Schnittstellen zu anderen Organisationen. „Ergebnisqualität“ beschreibt die Qualität des Produktions- oder Dienstleistungsergebnisses.

[9] Kennzeichen „soziotechnischer Systeme“, dass sie die Wechselwirkungen zwischen technischen, organisationalen und sozialen Aspekten gleichermaßen in den Fokus nehmen und daraus ein bestmögliches Zusammenspiel anstreben („best match“).

[10] Die GWA-Werkstatt findet im zweijährigen Rhythmus in Eisenach statt und wird von der Bundesakademie für Kirche und Diakonie (bakd) organisiert und veranstaltet https://www.ba-kd.de/programm/ (Zugriff: 22.12.2023)

[11] Eine zusammenfassende Beschreibung der Kompetenzanforderungen an Fachkräfte der Gemeinwesenarbeit findet sich in Becker (2022: 174).


Zitiervorschlag

Becker, Martin (2024): Qualitätsstandards für Gemeinwesenarbeit – weshalb und wozu?. In: sozialraum.de (15) Ausgabe 1/2024. URL: https://www.sozialraum.de/qualitaetsstandards-fuer-gemeinwesenarbeit-weshalb-und-wozu.php, Datum des Zugriffs: 21.12.2024