Die Kirche im Dorf lassen? Das Fachkonzept Sozialraumorientierung und die Rolle der Kirchengemeinden
Stefan Bestmann
Der Bischof im Bistum Erfurt hat zur Eröffnung des Elisabeth-Jahres in Thüringen 2007 „sieben Werke der Barmherzigkeit für Thüringen heute“ formuliert (Wanke 2010: 10):
„Einem Menschen zu sagen:
Du gehörst dazu [...]
Ich höre dir zu [...]
Ich rede gut über dich [...]
Ich gehe ein Stück mit dir [...]
Ich teile mit dir [...]
Ich besuche dich [...]
Ich bete für dich.“ (ebd: 8f)
Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, wie die dort formulierten Anliegen in einer sozialarbeiterischen Praxis und insbesondere in Orientierung am Fachkonzept der Sozialraumorientierung bei kirchlichen Trägern aufgegriffen und umgesetzt werden könnten. Hierzu wird nachfolgend das Fachkonzept Sozialraumorientierung bezogen auf seine leitenden Prinzipien und deren methodischer Umsetzung ausgeführt. Dabei wird betont, dass auch dieses Fachkonzept Ermöglichungsbedingungen für die professionelle Handlungspraxis bedarf. Abschließend wird das Fachkonzept der Sozialraumorientierung in Bezug auf die Arbeit in Kirchengemeinden und im Kontext der sieben Werke der Barmherzigkeit diskutiert.
Das Fachkonzept Sozialraumorientierung als Chance?
Der Terminus Sozialraumorientierung im Kontext der Sozialen Arbeit wird zumeist noch unscharf und uneinheitlich rezipiert. Eine eindeutige Begriffsverwendung hat sich bislang nicht durchgesetzt. Das mag an dem Wort selbst liegen, dass stark den Raum fokussiert. Es geht aber nicht allein um eine Orientierung am Raum. Im Zentrum stehen die Themen und Interessen der Menschen, ihr Alltag und ihre Lebensweltbezüge und damit einhergehend eben auch der Sozialraum.
Das sozialräumliche Fachkonzept nach Hinte beinhaltet fünf Arbeitsprinzipien, welche als fachliche Orientierung gelten.
Das erste Prinzip umfasst die „Orientierung an den Interessen und am Willen“ (Hinte u.a. 2007: 45) der Individuen. „In der sozialräumlichen Arbeit gehen wir davon aus, dass der Wille der Menschen eine wesentliche Kraftquelle für Aktivitäten zur Gestaltung des eigenen Lebens bzw. des Wohnumfeldes darstellt“ (ebd.: 46). Der Begriff ‚Wille’ in Abgrenzung zu ‚Bedürfnissen’ oder auch ‚Wünschen’ (Hinte 2007: 106ff; Jong u.a. 2003: 132) setzt einen starken eigenen Bezug des Individuums und ein damit verbundenes Einbringen des selbigen voraus. „Wenn Professionelle mit Menschen in einem Arbeitskontakt stehen, klären sie zunächst, ob diese etwas verändern wollen. Wie zuvor beschrieben, ist hier mit ‚Wille’ die eigene Wichtigkeit und Einsatzbereitschaft zur Erreichung eines angestrebten Zustandes gemeint“ (Lüttringhaus u.a. 2007: 137). Dieser Aspekt stellt im Fachkonzept den zentralen Kristallisationspunkt dar und wird daher entsprechend deutlich expliziert. „Der Wille ist eine Haltung, aus der heraus ich selbst nachdrücklich Aktivitäten an den Tag lege, die mich im Erreichen eines von mir angestrebten Zustandes näher bringen“ (Hinte u.a. 2007: 46). Dass der Aspekt des Willens den „inneren Kern“ (ebd.: 108) des Fachkonzeptes darstellt, steht im engen Bezug zur Rolle bzw. dem Verständnis von Erziehung und Pädagogik in der sozialarbeiterischen Interaktion. Die deutlich erziehungskritischen Thesen berufen sich auf antipädagogische, gestalttheoretische und systemische Ansätze (ebd: 103). Ihnen gemein ist, dass einerseits ein Mensch gegen seinen Willen nicht wirklich veränderbar zu sein scheint außer durch den rein sozialarbeiterischen Kontext in keiner Weise angemessene Formen der Repression. Der normative Anspruch, in persönliche Einstellungen gestaltenden Einfluss zu nehmen, ohne den Respekt gegenüber dem eigenen Willen eines „Gegenüber“ (Buber 2006: 14), ist nicht daher die Funktion Sozialer Arbeit sondern eine selbsternannte Erhebung. Das Subjekt-Subjekt-Verständnis in der Aufstellung zwischen dem professionell tätigen Akteur und seinem Gegenüber ist eine grundlegende und sich aus dem erziehungskritischen Ansatz logisch ableitende Grundlegung in der Selbstreflexion der eigenen Rolle. Dies deckt sich mit dem dialogischen Verständnis eines Gegenüber von Martin Buber: „Wer Du spricht, hat kein Etwas zum Gegenstand. [....]“ (ebd: 8). Der Mensch als Gegenüber wird nicht zum Objekt sozialarbeiterischen Handelns sondern verbleibt eigentlich selbstverständlich in seinem Bürgerstatus eines selbstaktiven Subjektes, das ernst genommen werden muss in seiner je eigenen Wahrnehmung und Gestaltungsfähigkeit.
Das heißt im Konkreten, dass der professionell tätige Sozialarbeiter Problemlösungen nicht vorweg nimmt und diese für die Adressaten aufgrund einer Bedürfnisäußerung oder auch externen Bedarfsanalyse entwickelt. Vielmehr wird der Wille als eine vorhandene und nutzbare Ressource vorausgesetzt, die erkundet und dadurch einsetzbar werden kann, um zudem dem Anspruch der Partizipation an der Gestaltung der Gesellschaft gerecht zu werden (vgl. Hinte u.a. 2007: 45ff). Dieser Wille ist der entscheidende Ausgangspunkt für eine sozialarbeiterische Auseinandersetzung. Dabei gilt, dass der Adressat in seiner Subjektstellung und zugleich in seinem Bürgerstatus nicht geschwächt, sondern im Gegenteil emanzipierend gestärkt wird, dass er selbst und nicht ein Außenstehender definiert, was für ihn einen gelingenderen Alltag darstellen kann und ob er diesen, wenn dies für ihn beschreibbar wird, überhaupt erreichen will und wie der Weg dorthin möglicherweise gestaltet werden kann.
Deutlich fokussiert Weber (2005) das Verhältnis der Interaktion zwischen Helfendem und demjenigen, dem geholfen wird, mit seinem Ansatz eines „mäeutischen“ Vorgehens (vgl. Weber 2005: 75ff), das stark angelehnt ist an das Konzept des freiheitlichen Helfens nach Hanna Arendt (2008). „Das mäeutische Selbstverständnis dagegen stellt die freiheitlich-selbstbestimmten Impulse der Betroffenen ins Zentrum und gruppiert alle anderen, auch die eigenen Handlungsimpulse der Professionellen darum herum“ (Weber 2005: 88), ganz im Sinne der Hebammenkunst.
Ohne den entsprechenden Diskurs an dieser Stelle ausreichend würdigend öffnen zu können, kann zugleich soziologisch argumentiert werden, dass durch die Pluralität an lebensbiografischen Möglichkeiten und der damit verbundenen Individualisierungstendenz in der postmodernen Gesellschaft und zugleich der auf die Individuen verlagerten Verantwortungshoheit für die Biografie eine „Umwandlung des Expertensystems zu einer demokratisch organisierten, durch Dialoge bestimmten öffentlichen Sphäre“ (Lash 1996: 345) gefordert ist als Form einer reflexiven Modernisierung (vgl. Beck/Giddens/ Lash 1996). Bezogen auf die Soziale Arbeit korrespondiert diese Ableitung mit dem „Abschied vom Experten“ (Olk 1986) und dem „Abbau von Deutungsasymmetrien zwischen sozialarbeiterischen Professionellen und Klienten durch das alltagsweltliche Handlungskonzept“(ebd: 241). Wenn eine Normalitätsbiografie im Individualisierungsprozess der Gesamtgesellschaft nicht mehr eindeutig ausmachbar und vor allem auch vorhersagbar ist, werden Normalisierungsaufgaben für die Soziale Arbeit ungemein schwerer zu greifen und es entsteht ein Raum von „Nichtwissen und Ungewissheit“ (Kade/Seitter 2005: 56). Dies bedeutet eine mögliche Veränderung für das Selbstverständnis der professionellen Rolle in der Beziehung zwischen Sozialarbeiter und Adressat. Um eine „Inklusionsvermittlung“ (Scherr 1999: 50) für Menschen in benachteiligten Lebenslagen zu realisieren und somit die Adressaten bei der Ermöglichung eines selbstbestimmteren gelingenderen Alltags (vgl. Thiersch 2003) zu unterstützen, ist dabei der Status der Adressaten als gestaltende Bürger zu wahren und sie nicht durch ein vermeintliches Expertenwissen als Klienten zu schwächen bzw. zu überformen.
Die „Unterstützung von Eigeninitiative und Selbsthilfe“ (ebd: 51) stellt das zweite Prinzip dar. Dies meint die Unterstützung der Menschen, ihre eigenen Potenziale zu aktivieren und zu bestärken. Es geht also insbesondere darum, herauszuarbeiten, was derjenige selbst tun kann, um seinen eigenen Vorstellungen, seinem Willen im konkreten Alltag ein Stück näher zu kommen. Diese Selbstinitiierbarkeit ist behutsam und zugleich beharrlich im respektvollen Dialog herauszuarbeiten. Dass es sich dabei um „harte Arbeit“ (Jong u.a. 2003: 136) für die Adressatin handelt und dies nicht allein durch eine erste Fragestellung ins Fließen kommt, scheint nachvollziehbar. Die Betonung und Beharrlichkeit auf die Selbsthilfepotenziale impliziert weder die Schwächung der sozialstaatlich verbrieften Leistungen noch die Lösung von Problemen, die weder durch den Adressaten beeinflussbar noch verantwortbar sind. Durch das eigene aktive Mitwirken und Engagement der Menschen für ihre selbstbestimmte Veränderungsrichtung wird ihr Selbstwertgefühl gestärkt, weitere Ressourcen können zugleich nutzbar werden (vgl. Hinte u.a. 2007: 51ff) und zudem wird der Bürgerstatus achtsam gewahrt. „Alle, die sich als Objekt erfahren und dementsprechend von Instanzen und Helfern behandelt werden, können dem eigenen Leben aber nur noch schwerlich Impulse verleihen“ (Riet/ Wouters 2002: 83 zit.n.Hinte u.a. 2007: 59). Und das betrifft nicht nur die individuelle Ebene, sondern zugleich die sozialen Bezüge im Gemeinwesen. Damit einher geht ein Prinzip des community organizing, das davon ausgeht, dass es wesentlich ist, den Aufbau von ehrenamtlich geleiteter, auf Dauer angelegter Selbstorganisation zu unterstützen (vgl. Cromwell 2011), ganz im Sinne einer demokratiefördernden Zivilgesellschaft. Das kann für eine ökonomisierte Sozialwirtschaft durchaus eine Herausforderung darstellen.
Damit eng einher geht das dritte Prinzip der „Konzentration auf die Ressourcen“ (Hinte u.a. 2007: 60). Dabei wird unterschieden zwischen den Ressourcen der Menschen selbst, ihrer sozialen Bezüge und denen des Sozialraums. Der Mensch selbst und nicht die Fachkraft bestimmt dabei, was eine Ressource sein kann und was nicht. Die Definition hängt also vom Betrachter ab (vgl. Straßburger u.a. 2008: 19). Dies bezieht sich ebenso auf die Ressourcen des Sozialraums, die in ihrer Nutzbarkeit abhängig von der individuellen Betrachtungsweise sind. Somit können sich hinter offensichtlich vorhandenen Defiziten zahlreiche Ressourcen verstecken, die dem Professionellen nicht als solche erscheinen (vgl. Früchtel u.a. 2007: 57ff). Es besteht eine Fokussierung auf die Momente des Gelingens im Leben, im Wissen, dass jeder Mensch etwas kann (vgl. Shazer u.a. 2009). Dort liegen die Stärken!
Das vierte Prinzip beinhaltet die „Zielgruppen- und bereichsübergreifende Sichtweise“ (Hinte u.a.2007: 72). Die Sicht der Professionellen begrenzt sich nicht auf eine bestimmte Zielgruppe im Stadtteil. Die Konstruktion, und nichts anderes verbirgt sich in der Formulierung einer Zielgruppe, verführt dazu, bestimmte Etiketten zu verwenden, die in der sozialarbeiterischen Interaktion mit einem Individuum einerseits nicht passen und andererseits die Subjekt-Subjekt-Beziehung außer Kraft setzen, ganz im Sinne Bubers, der die Beziehung in der Gegenseitigkeit definiert: „Stehe ich einem Menschen als meinem Du gegenüber, spreche das Grundwort Ich-Du zu ihm, ist er kein Ding unter Dingen und nicht aus Dingen bestehend.“ (Buber 2006: 12). Die Konstruktion einer Zielgruppenkategorie verführt zudem, eher etwas für Menschen zu tun statt mit ihnen. Es wird also auf eine Etikettierung im Sinne von Zielgruppen verzichtet. Stattdessen werden die in einem Stadtteil lebenden Menschen in den Fokus gesetzt und aktiv einbezogen.
Zugleich darf sich Soziale Arbeit in ihrem Agieren in einem Sozialraum nicht von anderen Handlungsbereichen losgelöst bewegen. „Die Politik von Wohnungsunternehmen, Stadtplanung, Schulpolitik, Wirtschaftsförderung oder lokale Beschäftigungspolitik“ (Hinte u.a. 2007: 74) sind mindestens ebenso wichtige Einflussfaktoren auf das Leben der Menschen in einem Stadtteil oder einer Gemeinde wie Tätigkeiten im sozialen Bereich. Die Zergliederung der Lebenswelten in parallelisierte Funktionsbereiche ist ein Versuch, darüber kommunale Steuerungsprozesse realisieren zu können. Durch einen sozialraumorientierten Ansatz soll dieses Verständnis einer eher lebensweltfernen Zergliederung nicht reproduziert werden, sondern aufgrund der subjektorientierten Ausrichtung in der Komplexität einerseits wahrgenommen und zugleich dekonstruiert, andererseits unter realitätsbezogener Akzeptanz bestehender Steuerungsgrößen dadurch in Kooperation und Koordination nutzbar werden.
Dies führt zum abschließend fünften Prinzip eben der „Kooperation und Koordination“ (ebd: 75). Die bereits dargestellten sozialräumlichen Prinzipien bedingen geradezu eine kooperierende, bereichsübergreifende Zusammenarbeit der verschiedensten Träger, Dienste, Einrichtungen etc. innerhalb eines Sozialraums. So kann der Spagat zwischen „Lebenswelt und Steuerung“ (Budde u.a. 2005: 238) durch eine angenäherte und im Ideal professionell abgestimmte Zusammenarbeit die Steuerungskonstruktionen verschiedener Fachbereiche, Verwaltungsämter, Zuständigkeitsbereiche, Handlungsfelder etc. näher mit den lebensweltlichen Realzusammenhängen der Bewohner eines Stadtteils zusammenbringen und eine notwendig „ganzheitliche Sichtweise“ (Hinte u.a. 2007: 75) befördern, um so „die Zersplitterung der kommunalen Planungen [zu; S.B.] überwinden“ (BMFSFJ 1998: 232). Auch dieses Prinzip ist keine Neuerfindung des Fachkonzeptes der Sozialraumorientierung, sondern basiert auf fachlichen Prinzipien, die u.a. bereits im 8. Kinder- und Jugendbericht (BMJFFG 1990) beschrieben sind und sich entsprechend im Sozialgesetzbuch VIII wiederfinden.
Sozialraumorientierung kann also grundsätzlich als ein Fachkonzept beschrieben werden, bei dem der soziale Raum und zugleich die darin lebenden Menschen im Mittelpunkt stehen. Es bietet eine fachliche Chance für ein methodenintegratives und Demokratie förderndes Professionsverständnis Sozialer Arbeit.
Die Umsetzung dieser sozialräumlichen Arbeitsprinzipien findet sich mittlerweile in verschiedenen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit wieder, im Ursprung zumeist im Bereich der Gemeinwesenarbeit bzw. stadtteilbezogenen Sozialarbeit, in der vergangenen Dekade zunehmend stärker in Form eines sozialräumlichen Umbaus kommunaler Jugendämter, also im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe [1], zunehmend auch im Bereich der Gesundheitsförderung [2].
Methodische Konkretisierung
Zum Zwecke der Konkretisierung, wenn auch in einer sehr kompakten Form, wird zunächst allein die methodische Umsetzung dieses Fachkonzeptes am Beispiel des Handlungsfeldes der Hilfen zur Erziehung in seiner Dreigliederung der einzelfallbezogenen, der einzelfallübergreifenden sowie der Einzelfall unabhängigen Fallarbeit skizziert.
Das methodische Vorgehen in der einzelfallbezogenen Arbeit hat zum Ziel, das sozialarbeiterische Handeln am Willen der Familien auszurichten und so die selbsthelfenden Kräfte sowie die Eigeninitiative der Adressaten im Sinne einer nachhaltig stabilisierenden Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern. Dabei werden neben den persönlichen Ressourcen die Potenziale des jeweils individuellen sozialen Beziehungsnetzwerkes sowie die sozialräumlich vorhandenen und explorierten Eigenkräfte nutzbar gemacht. Die Beratungsarbeit an den Interessen und am Willen der Betroffenen zu orientieren zeichnet sich wie ausgeführt als das zentrale methodisches Prinzip der Sozialraumorientierung aus.
Dieses methodische Handeln gepaart mit den berufsethischen Werten des Respekts der Menschenwürde und einer nicht-urteilenden Haltung im Berufsfeld der Sozialarbeit bietet eine hervorragende Grundlage, damit die Familien sich (wieder) eine Selbstbestimmung zur Bewältigung ihres Lebensalltags erarbeiten können.
Doch das ist nur eine, allein für sich stehend nicht ausreichende Dimension der Komplexität sozialarbeiterischen Handelns. Der einzelfallübergreifende Arbeitsansatz stellt ein für Praktikerinnen ebenso bewährtes Instrument in der Hilfeleistung dar. Es werden aus individuellen einzellfallspezifischen Kontexten übergreifende, ggf. sozialraum- oder auch lebenslagenbezogene Zusammenhänge hergestellt. Zumeist bedeutet dies, dass individuelle Einzelfälle mit ähnlicher Ausgangslage oder auch Fragestellung zusammengeführt betrachtet werden. Soziale Arbeit in ihrer originär ganzheitlichen Professionalität wird erst wirksam wenn eine dritte Handlungsdimension zugleich ihre Berücksichtigung findet.
Die einzelfallunspezifische Arbeit kann einerseits beschrieben werden als ein Wissen über potenzielle Ressourcen im Sozialraum, mit dem Zweck, diese Ressourcen für mögliche spätere Einzelfälle mobilisieren zu können. Einzelfallunspezifische Arbeit umfasst diejenige Arbeit, in der die sozialräumlichen Ressourcen entdeckt, kontaktiert, gefördert bzw. aufgebaut werden. Nach Hinte handelt es sich bei einzelfallunspezifischer Arbeit um die „Aneignung von Kenntnissen über den sozialen Raum sowie den Aufbau und die Pflege von Kontakten bzw. Netzwerken ohne unmittelbares, einzelfallbezogenes Verwertungsinteresse“ (Hinte zit.n. Brünjes 2006: 104). Hierzu ist sowohl ein Wissen um die sozialräumlichen Ressourcen als auch ein gelingender Zugang zu diesen Ressourcen erforderlich.
Neben dem Wissen über potenzielle sozialräumliche Ressourcen in einem Stadtquartier und dem Mobilisieren dieser Ressourcen beinhaltet einzelfallunspezifisches Arbeiten andererseits ein notwendiges Wissen über die in einem Stadtteil wirkenden Themen und daraus möglicherweise ableitbaren Bedarfe (vgl. Bestmann u.a. 2006).
Somit wird die Handlungsdimension des einzelfallunspezifischen Arbeitens gleichsam gestalterisch wirksam im Sozialen Raum, d.h. sie leistet unter Umständen konkrete Veränderungsarbeit an den Lebensbedingungen in einem Stadtteil und ist selbst „ein Akteur in der sozialen Arena“ (Otto u.a. 2004: 279).
Die leitende Hauptfragestellung ist das Erhalten bzw. Erschaffen „positive[r] Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien“ (§ 1 SGB VIII). Auch bei dieser Fragestellung ist es, ähnlich wie im einzelfallspezifischen Kontext, entscheidend, was die Menschen aus dem Sozialraum selbst als ‚positive Lebensbedingungen’ definieren. ‚Was bewegt die im Stadtteil lebenden Menschen? Was sind ihre Themen und Interessen?’ sind die leitenden Kategorien. So ist auch bei der Perspektive auf einen Sozialraum nicht die professionelle Sicht über die Sicht der Familien und Bürger des Stadtteils zu stellen, indem im Fachkreis geschlossen diskutiert wird, was für die Menschen gut sein könnte. Hilfreicher erscheint es, die Menschen direkt und unmittelbar zu beteiligen, und zwar bereits zu Beginn der diskursiven Phase über den Austausch der Wahrnehmungen und möglicher Interpretationen dazu.
Nicht nur im einzelfallspezifischen Kontext ist also die Frage nach dem ‚Willen’ der beteiligten Menschen entscheidend, sondern auch in der Betrachtung der Lebensbedingungen und damit des Sozialraums. Die „Themen mit den Menschen und nicht für die Menschen zu bearbeiten“ (Lüttringhaus u.a. 2004: 103) ist die entscheidende Vorgabe, einerseits, um an den Themen der Menschen anzudocken und andererseits, um die Menschen auch bei der Umsetzung einer möglichen Veränderung direkt zu beteiligen und in eine gestalterische Teilhabe- sowie Teilgabeposition im Gemeinwesen zu bringen.
In diesem Sinne soll die einzelfallunspezifische Arbeit sowohl die Mobilisierung der Ressourcen für die Einzelfallarbeit vorbereiten als auch die Entstehung von Einzelfällen vermeiden helfen. Anders formuliert: Einzelfallunspezifische Arbeit kann dazu beitragen, die lebensweltlichen Strukturen und Bezüge in einem Lebensraum zum Ziele einer selbstbestimmteren und selbstbefähigteren Lebensführung der Familien zu verbessern und damit auf die individuelle Ebene Einfluss nehmen.
Abb.1: Einzelfallunspezifische Arbeit als integraler Bestandteil sozialräumorientierter Fallarbeit
Einzelfallunspezifische Arbeit wird somit zum integralen Bestandteil der Fall-Arbeit, die ihre Aufmerksamkeit auch auf die bedeutsamen strukturellen Bedingungen im Sozialraum eines prinzipiellen ‚Falles’ richtet. Sie ist keine Zusatz- oder gar Extraarbeit.
Bedingungs- oder auch Wirkebenen des Fachkonzeptes der Sozialraumorientierung
Damit dieses Fachkonzept realisierbar werden kann, bedarf es neben fachlich-methodischen Kompetenzen der jeweiligen professionell tätigen Akteure weiterer Bedingungsebenen (vgl. Schrapper 2001). Die Sozialarbeiter_innen sind mit ihrer professionellen Handlungskompetenz eine sehr entscheidende Größe in der Realisierung des Fachkonzeptes. Aber allein durch ein Methodentraining der Kolleg_innen wird Sozialraumorientierung nicht umsetzbar. Mit Nikles (2001) lässt sich zum besseren Verständnis der Bedingungs- oder auch Wirkebenen des Fachkonzeptes der Sozialraumorientierung eine nach vier Aspekten differenzierte Systematisierung vornehmen. Nikles unterscheidet hierbei die Dimension der Handlung, der Organisation, der Steuerung und der Finanzierung.
Demnach findet in einer kommunalen Praxis das Konzept der Sozialraumorientierung bei konsequenter Umsetzung in allen vier Dimensionen seinen Niederschlag. Die methodischen Kompetenzen der Sozialarbeiter benötigen Bedingungen in einem professionellen Kontext für eine gelingende Umsetzung. So müssen Verfahrensabläufe innerhalb einer Organisation entsprechend angepasst werden, das Berichts- und Dokumentationswesen die Handlungsweisen der Sozialarbeiter unterstützen und Kooperationsformen beschrieben sein. Die Steuerungsprozesse innerhalb einer Verwaltung oder auch Trägerorganisation müssen zudem entsprechend der fünf Prinzipien zur Sozialraumorientierung aufgestellt werden, um diese im Arbeitsalltag realisierbar machen zu können. „Wenn sich jedoch ein Träger sozialer Arbeit respektvoll und mit dem Willen im Interesse der Betroffenen in deren Sozialraum gestaltend zu wirken, als anschlussfähig an die ins Auge genommene Lebenswelt erweisen will, muss er als sinnstiftende Folie eine Steuerungsdimension wählen, die wesentlich durch die Lebenswelt und weniger durch die Bürokratie bestimmt wird. Eine bedeutende Dimension im Alltag vieler (gerade benachteiligter) Menschen ist das Wohngebiet, also der Ort, an dem die Menschen leben, einen Teil ihrer Freizeit verbringen, den sie auf ihre je eigenartige Weise gestalten, wo sie einkaufen, Kontakte pflegen oder ihr Auto abstellen. Wer sich als Motor einer anregungsreichen Lebenswelt im Sinne der Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien versteht, muss in Struktur und Management stärker den Erfordernissen der Lebenswelt folgen als denen der Abteilung, der Immobilie oder der Finanzierungslogik“ (Hinte 2008: 14). Gleiches gilt für eben diese Finanzierungslogik, um, wie von Hinte mehrfach beschrieben, von der „Fallsucht“ (Hinte 2004: 6) der Träger wegzukommen, die dadurch bedingt ist, dass diese die Finanzierung für ihre jeweilige Arbeit durch das Vorhandensein von Fällen erhalten. Nicht die möglichst lebensweltbezogene und wirksame Hilfe, gerade auch unter Nutzung der Adressaten immanenter sowie lebensweltlicher Ressourcen wird dadurch befördert, sondern eher die Defizit orientierte, eine Problem zuschreibende Intervention, die, je schwerwiegender und langandauernder der ‚Fall’, dem Träger einen entsprechenden Ertrag bringt, auch wenn dies dem bereits ausgeführten Leitziel Sozialer Arbeit in Form einer Hilfe zu Selbsthilfe zumeist kontraproduktiv entgegensteht.
Im Wissen um den neoliberalen Diskurs zur Rolle der Sozialen Arbeit in einer ökonomisch-globalisierten Gesellschaft (vgl. Otto u.a. 2004) hat Soziale Arbeit die Funktion, auf die Ungleichheit bzgl. der Verteilung sozialer, symbolischer, ökonomischer und sonstiger Kapitalien aufmerksam zu machen. Sie ist ein gestaltender und nicht rein verwaltender Akteur.
Zentral ist hierbei, die Wohnbevölkerung gerade wegen ihrer Ausgrenzung aufgrund der Ungleichverteilung unterschiedlichster Kapitalien in eine stärkere Diskursposition innerhalb eines Gemeinwesens zu bringen, im Sinne einer „emanzipatorischen Stoßrichtung“ (Ziegler 2001: 22).
Soziale Arbeit als personenbezogene Dienstleistung ist stets eine am ‚Gesellschaftlichen’ arbeitende, also eine gesellschaftspolitische Profession, am Verhalten der Adressatinnen und zugleich an den Verhältnissen des Sozialen Raums.
Und der Bezug zur Kirchengemeinde?
Neben den kommunalen Hilfesystemen kommen die christlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften bei dieser Betrachtung der Systeme aus sozialräumlicher Sicht in spezieller Weise als ‚Akteure der Nachbarschaft’ in den Blick, die kooperativ mit den Institutionen der Sozialen Arbeit im Gespräch sein müssen. Die Kirche zeigt sich hierbei als wesentlicher Teil eines Gemeinwesens, die im Zwischenraum von Sozialem Raum, individuellen Menschen und ihren Problemen und den sozialen Institutionen Profil gewinnt (vgl. Roest 2010). In dieser Perspektive sind die Kirchen ein natürlicher und organisatorischer Teil der sozialen Lebenswelt von Menschen, auch wenn die Gesellschaft als Ganze säkularer wird, und bilden einen Aspekt ihrer biographischen Beheimatung. Im Neuen Testament wird immer wieder die Rede auf den „diakonos“ gebracht, der moderierend, helfend und intervenierend die verschiedenen sozialen Gruppen miteinander ins Gespräch bringt. Im kommunalen Kontext ist es der Sozialarbeiter, der hier unterstützend tätig wird. Aus kirchlicher Sicht kommt es deshalb nicht von ungefähr, dass sich Diakone, Gemeindepädagogen, Pastoralassistenten heute mit einer beruflichen „Doppelqualifikation“ von Religions-/Gemeindepädagogik und Sozialer Arbeit in beiden Welten bewegen.
Die Kirche bildet als ‚Akteur im Sozialraum’ einen Teil einer lebendiger gewordenen Zivil- und Bürgergesellschaft und bietet dabei Möglichkeit zu vielfältigem sozialen Engagement, das durchaus neben oder jenseits einer engen Bindung an die Kirchengemeinde vonstattengehen kann.
Das Feld der Sozialraumorientierung ist daher vom Begriff und von der Sache nach mit dem Arbeitsfeld der kirchlichen Gemeinwesenarbeit eng verbunden, denn beide wollen die Lebenssituation des Einzelnen im Gemeinwesen verbessern (Götzelmann 2010). Als mitgestaltende Faktoren einer sozialen Realität sollten deshalb die Ansätze der Sozialraumorientierung und der kirchlichen Gemeinwesenarbeit eng aufeinander bezogen werden (vgl. Bestmann/ Hoburg 2010).
Der pastorale Raum
Durch mehrdimensionale Faktoren verändern sich aktuell die pastoralen Raumbezüge. Priestermangel, Rückgang an Kirchenmitgliedschaften und damit einhergehend an finanziellen Mittel in spürbaren Größenordnungen bedingen, dass sich die kirchlichen Steuerungsräume eher weiten. Dies wiederum verursacht die Notwendigkeit passender Leitlinien und Konzeptionen. Die Kirche bleibt zwar im Dorf aber der Priester ist möglicherweise nicht mehr in der bisherig intensiven Form direkt vor Ort, da seine Zuständigkeitsbereiche größer werden. Zugleich lebt die Gemeinde durch die Nähe und Verbundenheit mit den Menschen, kennt ihre Anliegen, Sorgen und Nöte des Alltags. Das mag für die Pfarrerinnen und Priester aktuell wie ein Widerspruch klingen, da die sich eher entfernenden, zentralisierenden Strukturen der Kirchengemeinden genau diese Nähe vermissen lassen mögen. Eine Chance, sicherlich auch eine Herausforderung, liegt hierbei in einer engen Verflechtung einer hauptamtlichen Sozialen Arbeit (in kirchlicher Trägerschaft bspw. der Diakonie oder der Caritas) und den pastoralen Verantwortungsträgern, ganz unabhängig ob in ehrenamtlicher oder hauptamtlicher Kontextualisierung. Diese kooperative Verzahnung scheint zugleich nicht Alltag zu sein. Ein sozialräumlicher Blick beispielsweise. bezüglich der personalen Ressourcen bei den pastoralen und verbandlichen Strukturen in einer Region kann durchaus viele Synergien ermöglichen. Viele gemeindliche Pfarreien können in einer engen Verbindung mit Angeboten der kirchlichen Träger Sozialer Arbeit bereichert werden, sowohl auf der Angebotsebene zu den Menschen vor Ort als auch auf organisationstruktureller Ebene bezüglich Verwaltungsaufgaben oder anderer Unterstützungsmöglichkeiten bspw. in der Begleitung Ehrenamtlicher. Gerade sozialräumliche, an den Lebensweltbezügen orientierte Ansätze kirchlicher Träger öffnen den Blick in die Gemeinde (Schmälzle 2008). Die Umsetzung des Fachkonzeptes der Sozialraumorientierung wird hier zu einer Chance im „besseren Miteinander von beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und stärken die Zusammenarbeit von verbandlicher Caritas und Pfarreien“ (DCV 2008: 11f). Dies impliziert zugleich ein gemeindliches, sozialräumliches Engagement der hauptamtlichen Sozialarbeiter der kirchlichen Träger in einem oben benannten Professionsverständnis, d.h. in einem Andocken an den Themen der Menschen vor Ort, im Wissen um die Wechselwirkungszusammenhänge zwischen Verhalten und Verhältnissen.
Epilog
Eingangs wurde erwähnt, dass der Erfurter Bischof mit vielen Menschen der Frage nachging, wie eine glaubwürdige Barmherzigkeit in der heutigen Zeit erlebbar werden kann (Wanke 2010: 10).
- Einem Menschen sagen, du gehörst dazu.
Das ist ein wesentliches Merkmal von Teilhabe, Teilgabe und Solidarität. - Einem Menschen sagen, ich höre dir zu.
Unsere Kommunikationstechnologie hat sich gigantisch entwickelt...und das Zuhören im eigentlichen Sinne, d.h. Deine Sicht einzunehmen, meinen mir eigenen Blick zu erweitern, zu verändern durch den Dialog, findet im Alltag nach wie vor selten statt, gerade auch in professionellen Bezügen! - Einem Menschen sagen, ich rede gut über dich.
Das bedeutet nichts anderes als Ressourcenorientierung und Wertschätzung – nein, keine Schmeichelei – sondern das Wissen, dass ich durch meine Wahrnehmung mein Gegenüber mitgestalte!
Wenn ich den Blick auf das Gelingende ausrichte, wenn ich gut zuhöre, entdecke ich die Ressourcen und ein DU. - Einem Menschen sagen, ich gehe ein Stück mit Dir.
Dies impliziert eine wertschätzende und respektvolle Begleitung und nicht eine entmündigende, extern diagnostizierte Beratung. - Einem Menschen sagen, ich teile mit dir.
Geteiltes Leid ist halbes Leid, geteilte Freude ist doppelte Freude - auch hier findet sich Teilhabe, Teilgabe und Solidarität. - Einem Menschen sagen, ich besuche dich.
Einen Menschen aufzusuchen ist besser als darauf zu warten, dass sie oder er zu mir kommt. Aber nicht um ihn oder sie sozialpädagogisch ‚dort abzuholen’, wo er ist; nein vielmehr um zu erleben wo er wie ist...und wo er hin möchte (nicht wo ich meine dass er hin sollte!) - Einem Menschen sagen, ich bete für dich.
Wer für andere betet, empfindet ein DU.
Literatur
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Shazer, S.d. (1991): Das Spiel mit den Unterschieden. Heidelberg
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Ziegler, H. (2001): Prävention – Vom Formen der Guten zum Lenken der Freien. In: Widersprüche Heft 79, S. 7 –24
Fussnoten
[1] STRAßBURGER,G./ BESTMANN,S (2008) Praxishandbuch für sozialraumorientierte interkulturelle Arbeit. Bonn; KOCH,J./ PETERS, F. (2004) Integrierte erzieherische Hilfen. Weinheim ; FRÜCHTEL, F./ LUDE, W./ SCHEFFER,T./ WEIßENSTEIN, R. (Hg.) (2001): Umbau der Erziehungshilfe. Weinheim
[2] HAESELER (2008) Sozialraumorientierte Gesundheitsförderung am Beispiel der Jugendaktion GUT DRAUF der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Saarbrücken; BESTMANN, S./ HÄSELER, S./ MANN, R. (2008): Jugendaktion GUT DRAUF – Verbindung von Sozialraumorientierung mit der Gesundheitsförderung Jugendlicher. In: Sozial Extra Heft 3/4 S.14-19
Zitiervorschlag
Bestmann, Stefan (2012): Die Kirche im Dorf lassen? Das Fachkonzept Sozialraumorientierung und die Rolle der Kirchengemeinden. In: sozialraum.de (4) Ausgabe 1/2012. URL: https://www.sozialraum.de/die-kirche-im-dorf-lassen.php, Datum des Zugriffs: 21.12.2024