Der Raum als Scharnier zwischen Lebenswelt und Hilfesystem – Raumanalysen zur lebensweltlichen Kontextualisierung erzieherischer Hilfen
Michael Noack
Wieso sollte sich Soziale Arbeit an sozialen Räumen orientieren? Und wieso müssen Räume analysiert werden, um sozialraumorientiert zu arbeiten? Beiden Fragen wird in diesem Beitrag am Beispiel der Kinder- und Jugendhilfe nachgegangen.
1. Theoretische und methodische Grundlagen des Fachkonzepts der Sozialraumorientierung
Soziale Arbeit ist eine Profession, die u. a. an der Schnittstelle von Individuum und sozialen Systemen – wie dem Hilfesystem Kinder- und Jugendhilfe – vermittelnd tätig wird (vgl. Autrata 2011: 3; Landhäußer, Ziegler 2011: 63; Noack 2010: 6; Budde et al. 2007b: 36; Hamburger 2003: 16; Sünker 1995: 73). Diese Vermittlungstätigkeit kann sozialraumorientiert konzipiert werden. Das Fachkonzept der Sozialraumorientierung ist „kein mit anderen Schulen konkurrierender Ansatz“, sondern eine Perspektive, die als „konzeptioneller Hintergrund (Fachkonzept) für das Handeln in zahlreichen Feldern Sozialer Arbeit dient“ (Hinte 2006: 9).
„Grundsätzlich zielt Sozialraumorientierte Soziale Arbeit auf die Veränderung bzw. Gestaltung sozialer Räume und nicht auf die wie auch immer geartete gezielte Beeinflussung psychischer Strukturen von Menschen.“ (Hinte, Treeß 2007: 30)
Das Feld bzw. der Raum der Menschen soll gestaltet werden, weil individuelle Probleme in ihrer situationsspezifischen sozialökologischen Einbettung betrachtet werden (vgl. Hinte et al. 1999: 45). Unter erziehungskritischer Perspektive geht es dabei jedoch nicht darum, Menschen zur Raumgestaltung zu erziehen oder das Feld bzw. den Raum für die Menschen zu gestalten, sondern mit ihnen gestaltend tätig zu werden. Gemäß dieser Dramaturgie basiert das Fachkonzept Sozialraumorientierung auf folgenden theoretischen Blickrichtungen: der Feldtheorie (Lewin 1963), der Sozialökologie (Bronfenbrenner 1981) und der non-direktiven Pädagogik (vgl. Hinte 1990)[1]. Um den Kern des Fachkonzepts herum werden ständig Anpassungsleistungen vorgenommen. Dabei bleiben die für das Fachkonzept der Sozialraumorientierung charakteristischen handlungsleitenden Prinzipien erhalten:
- „Ausgangspunkt jeglicher Arbeit sind der Wille / die Interessen der leistungsberechtigten Menschen (in Abgrenzung zu Wünschen oder naiv definierten Bedarfen).
- Aktivierende Arbeit hat grundsätzlich Vorrang vor betreuender Tätigkeit.
- Bei der Gestaltung der Hilfe spielen personale und sozialräumliche Ressourcen eine wesentliche Rolle.
- Aktivitäten sind immer zielgruppen- und bereichsübergreifend angelegt.
- „Vernetzung und Integration der verschiedenen sozialen Dienste sind Grundlage für funktionierende Einzelfallhilfe“ (Hinte 2006: 9).
2. Wieso Sozialraumorientierung?
„Mit dem Fachkonzept Sozialraumorientierung wird der bemerkenswerte Schritt vollzogen, von der Ebene des methodischen Handelns bis hin zu einem Strukturprinzip der Organisation sozialer Dienste zu gelangen.“ (Fehren 2011: 454)
Um nachzuvollziehen, wieso dieser Schritt vollzogen wird, ist es unerlässlich, die verschiedenen Ebenen kommunaler Kinder- und Jugendhilfesysteme in den Blick zu nehmen. Nur so kann die Relevanz des Fachkonzepts der Sozialraumorientierung für dieses Hilfesystem veranschaulicht werden.
2.1 Relevanz zur Erfüllung der sozialpolitischen Funktion kommunaler Jugendhilfe
In § 1 Abs. 3 Nr. 1-4 SGB VIII wurden Aufgaben für die Jugendhilfe definiert, die der Verwirklichung des sozialpolitisch gesetzten Rechts auf die Entwicklungsförderung junger Menschen und ihrer Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten dienen:
„(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
(i) junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
(ii) Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
(iii) Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
(iv) dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“
Die Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe über den Wohnort der Menschen fördert die sozialpolitische Funktionserfüllung der Kinder- und Jugendhilfe aus zwei Gründen: Fallunspezifische Arbeit und fallübergreifende Projekte – die erst durch eine dauerhafte Zuständigkeit der Fachkräfte für den Wohnort der Menschen möglich werden – tragen dazu bei:
(i) eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (vgl. Praxisbeispiel I) und
(ii) Benachteiligungen abzubauen und / oder zu vermeiden (vgl. Praxisbeispiel II).
(zu i) Durch die Raumsteuerung erzieherischer Hilfen lässt sich die kommunalpolitische Funktion der Kinder- und Jugendhilfe, eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen, durch zwei Aspekte sozialräumlicher Arbeit verwirklichen:
- Durch fallübergreifende Projekte wird insofern eine kinder- und familienfreundliche Umwelt geschaffen, als dass Angebote installiert werden, die an den Ursachen des erzieherischen Hilfebedarfs ansetzen. Diese Angebote können auch von jungen Menschen und ihren Familien mit ähnlichen Schwierigkeiten, aber ohne erzieherischen Hilfebedarf und somit ohne Anspruch auf sozialstaatliche Leistungen genutzt werden.
Praxisbeispiel I: Frühstück in Bonn[2] |
So wurde im Rahmen der Einzelfallarbeit mit Kindern in einem Bonner Sozialraumteam[3] immer wieder festgestellt, dass die Kinder zuhause kein Frühstück für den Schultag erhielten; was die Fachkräfte als Ursache für die reduzierte Aufmerksamkeitsspanne dieser Kinder ansahen, die u. a. zu einer reduzierten Frustrationstoleranz führen kann, welche wiederum aggressives Verhalten begünstigt. Daher richteten die Fachkräfte ein „Mutter-Kind-Café“ ein, an dem Familien, die Empfänger einer erzieherischen Hilfe sind und Familien, die keine Jugendhilfeleistungen erhielten, teilnehmen können. Denn fallübergreifend bedeutet nicht nur, HzE-Leistungsempfänger zusammenzuführen, sondern auch junge Menschen und ihre Familien einzubeziehen, die in ähnlichen Schwierigkeiten stecken, obwohl bzw. gerade weil sie noch nicht zu einem „Fall“ für die Kinder- und Jugendhilfe geworden sind. |
- Durch fallunspezifische Arbeit wird eine kinder- und familienfreundliche Umwelt geschaffen, indem die Palette an nahräumlichen Unterstützungs- und Beratungsleistungen, die eine Fachkraft anbieten und / oder vermitteln kann, erweitert wird, wie Düring in ihrer Studie zur Kooperation von Fachkräften in Sozialraumteams jüngst empirisch nachweisen konnte (vgl. Düring 2011: 123).[4]
„Das heißt, die Fachkräfte nutzen die sozialraumbezogenen Informationen in ihrer alltäglichen Arbeit, indem sie beispielsweise Besucher und Besucherinnen der Stadtteilprojekte über Veranstaltungen informieren oder in Beratungsgesprächen auf verschiedene nahräumliche Angebote hinweisen - darüber erweitert sich ‚die Palette der Möglichkeiten, die ich anbieten kann’.“ (Hervorheb. des Zitats der befragten Fachkraft eines Sozialraumteams durch M.N.)
Es werden aber nicht nur Informationen über bestehende Angebote gebündelt, sondern durch fallunspezifische Projekte auch neue Unterstützungs- und Beratungsprojekte geschaffen, indem Ressourcen benachbarter Handlungsfelder „angezapft“ werden.
Denn durch die dauerhafte Zuständigkeit für den Wohnort der Menschen können die Fachkräfte systematisch Hierarchie- und Funktionsbarrieren[5] überwinden, um handlungsfeldübergreifende fallunspezifische Angebote für junge Menschen und ihre Familien zu entwickeln. Ein Beispiel dafür liefert Nelles (2007: 54) aus Bonn:
„Im Rahmen der fallunspezifischen Arbeit wurden mittlerweile wohnortnahe, integrative und niederschwellige Projekte im Bezirk installiert, dies mit unterschiedlichsten Kooperationspartnern – zum Beispiel der Familienbildungs-stätte, Jugendzentrum, Volkshochschule und den Kooperationspartnern der freien Träger. Die Projekte richten sich an die verschiedensten Zielgruppen und sind für die Kinder/Jugendlichen, die die Projekte besuchen, kostenfrei, da diese zum Beispiel durch die Familienbildungsstätte nicht nur durchgeführt, sondern auch finanziert werden. Alle Projekte werden von Fachkräften geleitet.“
(zu ii) Je nach ggf. vorfindbaren defizitären baulichen, infrastrukturellen und / oder sozialen Defiziten am Wohnort der Menschen wird die Umlenkung entsprechender Ressourcen notwendig (vgl. Hinte 2011: 227). Eine solche Umlenkung kann durch die „kreative Nutzung leistungsgesetzlicher Rahmenbedingungen“ (ebd.) und durch sozialarbeiterische Einmischung in jene Politik- und Verwaltungsbereiche angestoßen werden, die die Steuerungshoheit über diese Ressourcen haben. Voraussetzung erfolgreicher Einmischungsstrategien ist einerseits die kooperative Verantwortungsübernahme freier und öffentlicher Träger für den Wohnort der Menschen.
„Der aktiven Einmischung […] muss die Etablierung einer gemeinsamen Verantwortung von Jugendamt und freien Trägern für ein gelingendes Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung (BMFSFJ 2002) vorausgehen. Ziel ist hier die kooperative Gestaltung einer tragfähigen Infrastruktur für junge Menschen und ihre Familien. (Zeller 2007: 11)[6]
Praxisbeispiel II:Ferien in Bonn |
So machte zum Beispiel ein Sozialraumteam in Bonn das Problem der Überforderung arbeitender Eltern in der Ferienzeit (aufgrund der geschlossenen Kitas) durch einen diplomatisch formulierten Brief an die damalige Oberbürgermeisterin Frau Bärbel Dieckmann zum Thema der Bonner Sozialpolitik. Diplomatisch war der Brief insofern, als dass er die Folgen der elterlichen Überforderung aus der Perspektive verschiedener Fachkräfte des Sozialraumteams in ihrer Advokatenrolle für die betroffenen Familien – unabhängig von ihren eigenen politischen Einstellungen und denen der Familien – veranschaulichte. Als Ergebnis konnten Gelder für die Einrichtung einer Ferienbetreuung akquiriert werden, was den Kindern ermöglichte, unbekannte Orte ihrer Stadt kennenzulernen, weil sie ihren Stadtteil bei der Freizeitgestaltung mit ihrer Familie nur selten verließen. |
Andererseits besteht eine unabdingbare Notwendigkeit für ein offensives Einmischen in andere Politik- und Verwaltungsbereiche in der dauerhaften, systematischen Dokumentation[7] und Zusammenführung von Informationen über defizitäre Lebensbedingungen im verinselten sozialen Umfeld der Menschen.
„Große Teile des (empirischen) Wissens über Lebenslagen und -weisen sind in der Regel vorhanden, allerdings in parzellierter Form und in spezifische Institutionskontexte eingebunden. Diese vorhandenen Wissensbestände müssen ‚entfesselt‘ und neu zusammengebaut werden […].“ (Rose 2002: 7)
Im Rahmen der Zuständigkeit für den Wohnort der Menschen durch Professionelle, die in Sozialraumteams dauerhaft kooperieren, ermöglichen zwei Arbeitstechniken die Zusammenführung von dokumentationsfähigen Wissensformen[8] über soziale Probleme, die erzieherische Hilfen notwendig mach(t)en und nicht ausschließlich individuell verursacht sind:
- Die Erstellung und kontinuierliche Pflege einer raumbezogenen Ressourcendatei, mit der Ressourcen nach Themenschwerpunkten sortiert und durch alle Fachkräfte eines Sozialraumteams dokumentiert werden und allen Fachkräften zugänglich ist (vgl. Fehren 2011: 450). Mit einer solchen Datei lässt sich für Akteure anderer kommunaler Politik- und Verwaltungsbereiche nachvollziehbar begründen, welche Ressourcen nicht ausreichend zur Verfügung stehen und daher umgelenkt werden müssen.
- Flankieren lässt sich diese Ressourcendatei durch eine systematische Auswertung „sozialraumbezogener Daten (zur Entwicklung der Bevölkerung und der sozialstrukturellen Belastungsindikatoren) und deren Reflektion im Team“, um „auftauchende Phänomene in der Fallarbeit zu erklären und somit auch die Ursachen und Dringlichkeit der […] Bearbeitung dieser Themen zu unterstreichen“ (ebd.).
Düring konnte in ihrer Studie feststellen, dass im Rahmen fallunspezifischer Arbeit:
„[…] der (Informations-)austausch im Sozialraumteam zumindest teilweise für eine aktive Problematisierungs- bzw. Einmischungsarbeit auf anderen (lokalen) Ebenen genutzt wird. So verstanden tragen die in den Sozialraumteamsitzungen gebündelten Erfahrungen der Akteure bzw. Akteurinnen zentraler Jugendhilfeinstitutionen im weitesten Sinne zu einer kommunalen Sozialpolitik sowie (darüber vermittelt) zu Aushandlungsprozessen über (infra-)strukturelle Rahmungen von Leben und Arbeiten bei.“ (2011: 105)
Kommunalpolitische Relevanz besitzt das Fachkonzept der Sozialraumorientierung nicht zuletzt wegen der Möglichkeit, aus der Profession heraus bzw. auf der Grundlage eines von Kostenträgern und / oder Leistungserbringern (gemeinsam) ausgearbeiteten lokalspezifischen Umsetzungskonzeptes an den Jugendhilfeausschuss des Stadt- bzw. Kreistages heranzutreten, um das Kinder- und Jugendhilfesystem sozialraumorientiert umzubauen (siehe dazu exemplarisch: Rose 2010: 27 f). Soziale Arbeit an der operativen Basis der Kinder- und Jugendhilfe wird so vom verlängerten Arm der kommunalen Sozialpolitik bzw. des Jugendhilfeausschusses zu deren Impulsgeber.
2.2 Administrative Relevanz
Durch eine raumbezogene organisatorische Binnendifferenzierung der Kostenträger und Leistungserbringer wird versucht, die vier kostenintensiven und eine ganzheitliche Soziale Arbeit erschwerenden Effekte des Kinder- und Jugendhilfesystems – die Bedarfsselbsterzeugung, den institutionellen Eigensinn, das Beharrungsvermögen und die Kooperationsunfähigkeit (vgl. Frevel, Dietz 2008: 52) – abzubauen. Dafür werden die selbstreferentiell agierenden binnenorganisatorischen Leistungssegmente von Kostenträgern und Leistungserbringern zugunsten einer Aufbau- und Ablauforganisation ersetzt, die die sozialplanerisch definierten Räume der jeweiligen Gebietskörperschaft abbilden (siehe dazu exemplarisch: Nelles 2007: 50). Dies geschieht mit dem Ziel alle Leistungen der Jugendhilfe am Wohnort der Menschen zu bündeln bzw. den Einsatz von Geld und Personal für die Erbringung erzieherischer Hilfen über den Wohnort der Menschen zu steuern.
Abbildung 1: Sozialraumorientierte Aufbauorganisation des Rosenheimer Jugendamtes
Am Beispiel des Organigrammes des Jugendamtes Rosenheim (vgl. Abbildung 1), nach dessen sozialräumlicher Organisationsentwicklung (vgl. Pichelmeier, Rose 2010), lässt sich diese neue Binnendifferenzierung veranschaulichen. Durch die planungsraumbezogene Aufbau- und Ablauforganisation wird die Kombination der Hilfeformen nach §§ 27 ff SGB VIII ebenso erleichtert wie die Kooperation mit Regelinstitutionen wie Schulen oder Kitas.
Abbildung 2: Flexible, integrierte und sozialraumorientierte erzieherische Hilfen
In sozialräumorientierten Kinder- und Jugendhilfesystemen werden erzieherische Hilfen beim Kostenträger nicht mehr von spezialisierten Fachkräften in speziellen Leistungssegmenten – ausgehend von ihrem defizitorientierten Blickwinkel auf die Betroffenen – verordnet. Stattdessen bündelt die falleinbringende Fachkraft – der Mitarbeiter des Kostenträgers bzw. Jugendamtes, der die Gewährungsverantwortung[9] innehat, – Informationen über die als problematisch definierte Situation, die Stärken, die Beziehungen des Betroffenen und seiner Familie sowie über die Ressourcen in ihrem sozialen Umfeld.
Diese Informationen reflektiert die falleinbringende Fachkraft des Kostenträgers mit seinen Kollegen des Leistungserbringers, um mit ihnen Ideen für ein maßgeschneidertes Hilfearrangement[10] zu eruieren, die den Betroffenen als Lösungsvorschlag unterbreitet werden.
2.3 Finanzierungstechnische Relevanz
Kosten- und Leistungsträger kommen im konventionellen Kinder- und Jugendhilfesystem erst dann in Kontakt, wenn der Fall schon beim Kostenträger vor der Tür steht, seinen individuellen Rechtsanspruch auf eine erzieherische Hilfe geltend macht und die Fachkraft des Jugendamts den Bedarf bereits definiert hat. Dieser Kontakt ist geprägt von gegenseitigen Befürchtungen bei der Aushandlung des Leistungsentgelts auf der Grundlage der §§ 77 und 78 ff SGB VIII.
So befürchten die Kostenträger u. a. einen unwirtschaftlichen Umgang mit öffentlichen Geldern seitens der Leistungsträger und eine Kartellbildung zwischen den freien Trägern, zur Forderung überhöhter Preise. Andererseits befürchten die Leistungsträger u. a., dass die Einzelfallfinanzierung und die Unterhaltung eines festen Personalstamms erheblich mehr Mittel einfordern, als erstattet werden (KGSt 12/1998: 9). Die letzte Befürchtung führt zum größten fachlichen und wirtschaftlichen Dilemma der Einzelfallfinanzierung durch Leistungsentgelte und Stundensätze:
„Im Rahmen der Einzelfallfinanzierung wird in der Jugendhilfe derzeit genau das bezahlt, was verhindert werden soll: Fälle. Träger benötigen Fälle, um zu überleben, und sie werden sie sich besorgen. Betriebswirtschaftlich ist das gut nachvollziehbar, aber volkswirtschaftlich ziemlich daneben.“ (Hinte 2006: 15)
Deswegen hat die KGSt in ihrem Bericht 12/1998 die Einrichtung von Sozialraumbudgets vorgeschlagen. Bei der Bemessung eines Sozialraumbudgets wird die Einrichtung eines Sockelbetrages bzw. Teilbudgets für fallunspezifische Arbeit empfohlen (vgl. KGSt 12/1998: 40), um Kenntnisse über den Sozialraum zu erlangen und entdeckte Ressourcen zu pflegen oder Ressourcen aufzubauen.
Das Sozialraumbudget ist nicht mit dem Fachkonzept der Sozialraumorientierung selbst zu verwechseln; es handelt sich hier lediglich um ein Finanzierungsinstrument zur Unterstützung der Umsetzung des Fachkonzepts in der Kinder- und Jugendhilfe. Es kann auch ohne ein Budget sozialraumorientiert gearbeitet werden. Zum Beispiel hat die Bundesstadt Bonn ein sozialräumliches Finanzierungsmodell entwickelt, das fallunspezifische Arbeit ohne die Einrichtung eines Sozialraumbudgets ermöglicht. Durch das „Bonner Fachleistungsstundenmodell“ erhalten die Fachkräfte der Leistungserbringer die Möglichkeit, 10 % der für 60 Minuten Fallarbeit gezahlten Mittel für fallunspezifische Arbeit zu nutzen.
Wenn ein Sozialraumbudget eingeführt wird, ist die Entwicklung eines Sozialraum-indikatorenkonzeptes und dessen Fixierung in einem Leistungs- bzw. Budgetvertrag[11] eine notwendige Entwicklungsaufgabe. Denn „der Träger, gleichsam gezwungen, die Leistung zu erbringen, könnte zur Aufwandsreduzierung neigen, weil er eben befürchtet, in seinem Budget zu wenig Geld zur Verfügung zu haben. Damit dies nicht geschieht, bedarf es fallunabhängiger Fach- und Finanzcontrollingverfahren“ (Hinte 2001: 142). Da es in der Sozialen Arbeit nicht nur um wirtschaftliche Mittelverwendung, sondern v. A. um eine effektive Ressourcenverwendung für das Erreichen fachlicher Ziele geht, werden Indikatoren benötigt, welche „die finanziellen Effekte fachlichen Handelns transparent machen“ (ebd.).
2.4 Relevanz für die Profession Soziale Arbeit
Die Entwicklung entsprechender Indikatoren verläuft nicht top-down i. S. von Vorgaben durch den Kostenträger. Regelmäßig stattfindende Controlling-Workshops, die der (Weiter-) Entwicklung leistungsvertraglich fixierter Definitionen von Indikatoren und Kennziffern dienen, sind das Ergebnis eines diskursiven Verständigungsprozesses zwischen Kostenträger und Leistungserbringer (vgl. KGSt 12/1998: 16).
Damit bewirkt das Kontraktmanagement innerhalb eines sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfesystems also eine Enthierarchisierung zwischen den Fachkräften des Kostenträgers und des Leistungserbringers. So wird die kollegiale Weiterentwicklung fachlicher Arbeit ermöglicht, die zur Steigerung der Arbeitsmotivation auf beiden Seiten führen kann. Motivation entsteht in Sozialraumteams, weil die kooperierenden Fachkräfte des Kostenträgers und des Leistungserbringers von der Funktion einer „sozialen Feuerwehr“ in den Staus von „Brandschutzbeauftragten“ in ihrem Planungsraum wechseln können. Wenn die Fachkräfte einen Bedarf im fallunspezifischen Bereich erkennen, können sie mit Blick auf ihren Finanzstand überlegen, wie viel Geld sie dafür zur Verfügung haben bzw. wie viel Geld sie einsparen könnten, wenn sie eine fallübergreifende Hilfe oder ein fallvermeidendes Projekt installieren würden (siehe dazu: Stephan 2007, Stehle et al. 2010: 43).
Ferner erfüllt das Kontraktmanagement eines Sozialraumteams wesentliche institutionelle Rahmenbedingungen für wirkungsvolle erzieherische Hilfen, die jüngst durch die Evaluation des Bundesmodellprojekts Wirkungsorientierung durch eine Befragung der Fachkräfte empirisch nachgewiesen wurden (vgl. ISA Planung und Entwicklung GmbH und Universität Bielefeld, Fakultät für Erziehungswissenschaft 2011: 55): (1) Die Mitbestimmung der Fachkräfte im Rahmen von Controlling Workshops ist eine (2) verbindliche Verfahrensregelung zur Durchführung von (3) Wirkungsdialogen mit dem Ziel einer (4) ausgewogenen Aufgaben- und Ressourcenplanung mit qualitätsbezogenen Anreizen als (5) nicht-materielle Anreizstrukturen.
2.5 Methodische Relevanz
Junge Menschen und ihre Familien, die eine erzieherische Hilfe erhalten, sind in den Hilfeplanungsprozess einzubeziehen, weil soziale Dienstleistungen in Koproduktion[12] entstehen, was auch in § 36 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII bedacht wurde:
„Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie [die Fachkräfte, M. N.] zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält; sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist.“
Allerdings steckt die Betroffenenbeteiligung am Hilfeplanverfahren noch tief in den Kinderschuhen.
„Angesichts der komplexen Beziehungskonstellation im Hilfeplangespräch, den vielfältigen, teils widersprüchlichen Anforderungen, die insbesondere die Fachkraft des Jugendamtes zu bewältigen hat, und dem im Vergleich mit den Eltern schwachen Rechtsstatus der jungen Menschen stellt sich die Frage, welche Spielräume für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Hilfeplangespräch bleiben. Während über den normativen Anspruch fraglose Übereinstimmung herrscht, fehlt weitgehend eine Auseinandersetzung darüber, was Beteiligung sein kann, worauf sie sich bezieht, welche Formen und Grade von Beteiligung für welche subjektiven und einzelfallspezifischen Voraussetzungen angemessen sind und wann Beteiligung gerade nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.“ (Albus et al. 2010: 73)
Gegenwärtig dominiert die Expertokratie bei der Planung und Erbringung erzieherischer Hilfen. Thieme (vgl. 2011: 189 f.) konnte empirisch belegen, dass Adressaten von den Professionellen aufgrund von Auffälligkeiten bestimmt werden, was zu ihrer Wahrnehmung als defizitäre Wesen führt. Anschließend versuchen die Fachkräfte, junge Menschen und ihre Familien an ihrer fachlich vorgeprägten Sicht auf eine als problematisch eingestufte Situationen zu beteiligen, was jüngst in einer Konversationsanalyse von Hilfeplangesprächen nachgewiesen wurde:
„Professionelle müssen im Hilfeplangespräch als Experten agieren, gleichzeitig aber auch in einer nichthierarchischen Beziehung interagieren. […] Es entsteht das Dilemma zwischen notwendiger Empathie und dem fachlich begründeten Wissen darüber, was im Hinblick auf die festgestellte Problemlage die ´richtige` Vorgehensweise ist.“ (Messmer, Hitzler 2011: 60)
So weist die Mehrzahl der Hilfepläne nach § 36 SGB VIII folgendes Muster auf:
„Die Ziele orientieren sich am Ideal des guten Bürgers, der seine Kinder eifrig erzieht, arbeits- und ordnungswillig ist, Schule wichtig findet, Genussmittel nur in Maßen genießt, Konflikte verbal austrägt, sein Leben plant und an die Zukunft, vor allem die der Kinder denkt.“ (Budde et al. 2007b: 18)
Budde et al. (vgl. l. c.: 18) sprechen in diesem Zusammenhang von einem psychosozialen Diagnoseverfahren. Wie bei der medizinischen Handlungslogik – bei der auf eine in der Fachwelt einheitlich definierte Diagnose eine im Vorfeld festgelegte Therapieform folgt – wird in konventionellen Kinder- und Jugendhilfesystemen von Fachkräften des öffentlichen Kostenträgers oft eine vorgefertigte Hilfeform aus den §§ 27 ff SGB VIII ausgewählt bzw. gewährt, die aus der professionell-bürgerlichen Perspektive einer gesunden Entwicklung der jungen Menschen und ihrer Familien dienlich[13] ist. Damit reduziert sich der Beteiligungsgrad der Betroffenen an den Hilfegestaltungsentscheidungen.
„Eine Diagnose führt in der Regel zu Ergebnissen, die zu Vorgaben für Interventionen führen. Je ausschließlicher dies erfolgt, desto geringer wird die Beteiligung des Klienten, zugleich muss reflexives pädagogisches Handeln an Bedeutung verlieren.“ (Frey 2008: 31)
Um das psychosoziale Diagnoseverfahren bei der Planung und Erbringung erzieherischer Hilfen zu überwinden, sucht das Fachkonzept Sozialraumorientierung „einen pragmatischen Kompromiss zwischen den Ergebnissen der theoretischen und praktischen Suchbewegung der Gemeinwesenarbeit einerseits und den im SGB VIII festgeschriebenen Leistungsansprüchen andererseits“ (Hinte 2006: 11). Konkret kann dieser Kompromiss im Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII werden. Für die sozialraumorientierte Gestaltung erzieherischer Hilfen werden Fachkräfte benötigt, die sich als Generalisten mit speziellen Fähigkeiten im sozialarbeiterischen Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe verstehen. Solche Generalisten werden gebraucht, damit sich die Fachkräfte der Kosten- und Leistungsträger im Rahmen der kollegialen Beratung bei einer sozialraumorientierten Hilfeplanung „im Austausch […] für die eigene wie gemeinsame Arbeit irritieren und anregen lassen“ (Budde et al. 2007b: 213).
Anders ausgedrückt: Die Fachkräfte der Kosten- und Leistungsträger reflektieren gemeinsam den Hilfedarf und entwickeln zusammen ein maßgeschneidertes Hilfearrangement als Lösungsvorschlag für die Betroffenen[14] (siehe dazu ausführlich: Schauer-Vetters, Jellesen 2010: 38). Lehnen die Menschen diesen Lösungsvorschlag ab, erfolgt eine erneute kollegiale Beratung im Sozialraumteam
3. Ein Blick in den Raum
Das Fachkonzept Sozialraumorientierung wird in seiner heutigen Lesart (vgl. Kapitel 2) seit dem Jahr 1998 diskutiert (vgl. Fehren 2008: 138). Neben der Tatsache, dass mit diesem Fachkonzept sowohl Vorgehensweisen für Organisations- als auch für Personalentwicklungsmaßnahmen integriert wurden, um soziale Dienste aus ihrem institutionellen Autismus zu befreien, ist ebenso der dezidierte Raumbezug neu. Daher ist es nun an der Zeit, den Raumbegriff, der diesem Fachkonzept zugrunde liegt, darzustellen und zu begründen.
Der Begriff „Sozialraum“ wird in verschiedenen Disziplinen von verschiedenen Autoren mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet (vgl. Grimm 2005: 75). Die Skizzierung des folgenden Sozialraumbegriffs erfolgt für die Kinder- und Jugendhilfe als Handlungsfeld Sozialer Arbeit. Dabei wird die Diskussion über die Orientierung am Sozialen in Räumen – die auf dem Diskurs um eine Containerraum-Orientierung und eine prozessuale Sicht auf die interaktive bzw. individuelle Konstruktion von Räumen basiert (siehe etwa Werlen 2005) – aufgegriffen. Das Verständnis eines Raums als Behältnis geht von Räumen als „architektonische Hülsen“ aus, die den menschlichen Handlungen vorgelagert sind bzw. mit Gesellschaft befüllt werden (Deinet, Krisch 2002: 133). Demgegenüber entwickelte Martina Löw (2001) im Rückgriff auf raumsoziologische Arbeiten eine dynamische Sichtweise auf den Raum. Löw prägte den Begriff der „prozessualen“ Raumentstehung (ebd.: 264). Unter diesen Begriff subsumiert sie zwei analytisch voneinander zu unterscheidende Prozesse: das „Spacing“ und die „Synthese“ (ebd.):
„Raum ist eine relationale (An)Ordnung sozialer Güter und Menschen (Lebewesen) an Orten. [...]. Raum wird konstituiert durch zwei zu trennende Prozesse, die Syntheseleistung und das Spacing. Die Syntheseleistung ermöglicht es, Ensembles sozialer Güter und Menschen wie ein Element zusammenzufassen.“ (ebd. 224 f)
Dieser Diskurs um den Raum findet Eingang in die kritische Raumdiskussion über die Umsetzung des Fachkonzepts Sozialraumorientierung in der Kinder- und Jugendhilfe, weil postuliert wird, dass die von den kommunalen Sozialverwaltungen mittels empirischer Daten sozialplanerisch geschnittenen Räume (Verständnis von Sozialräumen als gegenständlicher Container) nicht den Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen entsprechen können, weil diese pluralisiert sind (vgl. Werlen 2005: 16). Menschen haben lebensweltliche Bezüge an unterschiedlichen Orten (prozessuales Verständnis von Sozialräumen als Ergebnis individueller bzw. interaktiver Spacing- und Syntheseleistungen) (vgl. Lang et al. 2005: 9).
Um die notwendige Brücke zwischen den Lebenswelten junger Menschen sowie ihren Familien und dem Jugendhilfesystem bauen zu können, wird ein Raumbegriff benötigt, der sowohl im institutionellen System als auch in den verinselten[15] Lebenswelten anschlussfähig ist (vgl. Fehren 2008: 154). Daher wurde dem Fachkonzept der Sozialraumorientierung ein Raumbegriff zugrunde gelegt, der einen Mittelweg zwischen beiden Sphären beschreitet, um sie als Einheit zu denken:
„Je nach subjektiver Definition, Ausstattung und Gruppenzugehörigkeit werden also höchst individuell Sozialräume definiert. Gleichzeitig gibt es Überlappungen, an denen sich verschiedene höchst individuelle Sozialräume überschneiden; […] die dann von einem Teil der Bevölkerung als unser Sozialraum bezeichnet werden. […] Dort bilden sich Problemlagen und Ausdrucksformen von Alltagskultur ab. […] Zum anderen wird der Sozialraum als Steuerungsgröße genutzt, definiert von Institutionen, die bezogen auf ein Wohngebiet Personal und Geldströme konzentrieren. Diese großen räumlichen Einheiten erfassen nie präzise die zahlreichen und individuellen Definitionen von Sozialräumen, sie werden jedoch sinnvollerweise geschnitten anhand möglichst plausibler und nachvollziehbarer Gebietsdefinitionen und sind somit Bindeglied zwischen der verwaltungsseits notwendigen Ordnungskategorie einerseits und den lebensweltlichen vorgenommenen Raumdefinitionen andererseits. Jede Bezirksschneidung ist ein Kompromiss [...].“ (Hinte, Treeß 2007: 32)
Theoretischen Rückenwind erhält diese Kompromissformel von Schütz und Luckmann (2003, orig.: 1979) – den Pionieren bei der Ausarbeitung des Konzepts der Lebensweltorientierung. Auch sie weisen auf die Überlappung individuell definierter Lebenswelten zu Gemeinschafts- bzw. Sozialräumen hin: „So ist meine Lebenswelt nicht von Anfang an meine Privatwelt, sondern intersubjektiv; die Grundstruktur ihrer Wirklichkeit ist uns gemeinsam“ (2003: 30). Diese intersubjektiv geteilte Wirklichkeit ist die Basis der alltäglichen Lebensführung von Menschen in einem Sozialraum (vgl. Grimm 2005: 71).
An dieser gemeinsamen Wirklichkeit will das Fachkonzept der Sozialraumorientierung ansetzen, um Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe lebensweltorientierter über den Wohnort der von ihr betroffenen Menschen zu steuern. Dadurch lassen sich erzieherische Hilfen näher an das Alltagsleben junger Menschen und ihrer Familien heranrücken, als durch eine Steuerung über Innen- und Außendienste mit Buchstaben und Straßenzuständigkeiten, wie in konventionellen Kinder- und Jugendhilfesystemen[16].
Um Begriffsverwirrungen zu vermeiden, die zum Glauben führen, es gäbe so viele Sozialräume wie Individuen (vgl. Hinte 2010: 540), unterscheide ich zwischen Lebenswelträumen und Sozialräumen, eine Differenz, die auf Lewin (1963: 99) zurückgeht, der vom „Lebensraum“ in Abgrenzung zur „Sozialen Welt“ spricht.
Abbildung 3: Lebenswelträume und Sozialraum
Im Fachdiskurs wird Martina Löws relationale Raumkonzeption oft als Begründung dafür herangezogen, Raum hauptsächlich vom Subjekt aus zu denken, um das Container- bzw. sozialplanerische Raumverständnis zu überwinden (vgl. Reutlinger 2006: 29).
Doch Löw versucht gerade mit der Handlungsorientierung einen integrierten Raumbegriff zu entwickeln, der die Gegensätzlichkeit von materiellem bzw. objektivem Raum und subjektivem Lebensweltraum überwinden soll.
Sie wendet sich gegen „die in der Soziologie übliche Trennung von sozialem und materiellem Raum, welche unterstellt, es können Räume jenseits der materiellen Welt entstehen (sozialer Raum), oder aber es könne ein Raum von Menschen betrachtet werden, ohne dass diese Betrachtung gesellschaftlich vorkonstruiert wäre (materieller Raum)“ (Löw 2001). Daher schlägt sie vor:
„die Giddenssche Dualität von Handlung und Struktur in dem Sinne ernst zu nehmen, dass Raum als Anordnung von Potenzial und Zwang gleichzeitig strukturierend wirkt, diese Strukturen jedoch im Akt der Platzierung und Synthese individuell und kollektiv hergestellt werden müssen.“ (Löw 2006: 20)
Nach Giddens sind die Konstitutionen von räumlichen Strukturen durch Handlungen und die Beeinflussung von Handlungen durch räumliche Strukturen nicht getrennt voneinander sondern als duale Aspekte zu begreifen:
„Gemäß dem Begriff der Dualität von Struktur sind die Strukturmomente sozialer Systeme sowohl Medium wie Ergebnis der Praktiken, die sie [die Individuen, M. N.] rekursiv organisieren.“ (Giddens 1988: 77).
Somit kann auf der Grundlage der Giddensschen Überlegungen zu den rekursiv organisierten Praktiken der Raum(re-)produktion die vermeintliche Gegensätzlichkeit objektiv-materieller und (inter-)subjektiv konstruierter Räume überwunden werden:
Abbildung 4: Raum(re-)produktion
„Mit der Theorie der Strukturierung möchte ich den Gegensatz von Objektivismus und Subjektivismus überwinden.“ (ebd.: 46 f.)
Der handlungsorientierte Fokus des relationalen Raumbegriffes ermöglicht es, die Raumentstehung über die Wahrnehmung und damit über leiblich-körperliche Prozesse zu begreifen. Gleichzeitig werden Handlungen durch die subjektive Wahrnehmung räumlicher (An)Ordnungen beeinflusst (vgl. Löw 2007: 81), die durch Handlungen aber auch wieder verändert werden können. Genau hier findet sich die Begründung für den relationalen Raumbegriff, als Grundlage für das Fachkonzept Sozialraumorientierung.
Denn „Sozialraumorientierung reduziert sich nicht auf geometrische Beziehungen, die wir festsetzen, als wenn wir selbst, auf die Rolle des Zuschauers beschränkt, uns außerhalb des Raums befänden“, sondern „begreift Raum als das Ergebnis sozialen und organisatorischen Handelns, das den Handelnden als Verräumlichung […] in Form der folgenden Aspekte wieder gegenübertritt:
- Interaktions- und Machtstrukturen, in denen Individuen und Gruppen Räume herstellen und nutzen, in dem sie sich positionieren und andere ausschließen […],
- Institutionalisierte normative Regulationssysteme, die durch Verrechtlichung regeln wie und durch wen Raum hergestellt und genutzt werden darf,
- Symbolsysteme, d. h. Bedeutungen, die räumliche Identifikation und Identifizierung schaffen“ (Budde, Früchtel 2005: 238).
Mit dieser Bezugnahme auf Läpples (vgl. 1991) Ebenen des gesellschaftlichen Raumes[17] und mit dem Verständnis der Verräumlichung auf diesen Ebenen als Medium sowie Ergebnis individueller und organisatorischer Praktiken wird die Bearbeitung der Wechselbeziehungen zwischen physischem Ort und Sozialstruktur als Ansatzpunkt des Fachkonzepts der Sozialraumorientierung verdeutlicht. Fachkräfte, die innerhalb eines sozialplanerisch definierten Raums bzw. am Wohnort der Menschen erzieherische Hilfen erbringen, handeln sozialräumlich-reflexiv, wenn sie zwischen objektiv-materiellen Raumaspekten – als Ergebnis vorangegangener Platzierungen sozialer Güter sowie Menschen (vgl. Löw 2007: 89) – und den Folgen dieser Strukturen in den individuell konstruierten und sich überschneidenden Lebenswelträumen vermitteln.
Abbildung 5: Planungs- Sozial- und Lebensweltraum
Dass diese Vermittlung „nur“ in sozialplanerisch definierten Räumen stattfindet und nicht für jeden individuellen Lebensweltraum hat pragmatische Gründe. Die Vielzahl der subjektiv konstruierten Lebenswelträume, die noch dazu verinselt sind, verhindern dieses Unterfangen. Denn in letzter Konsequenz würde dies für die Fachkräfte des öffentlichen Kostenträgers und des Leistungserbringers bedeuten, die Lebensweltbezüge eines jeden leistungsberechtigten Menschen an unterschiedlichen Orten zu erkunden und eine dementsprechende soziale Infrastruktur zu aufzubauen und zu steuern.
Die Unmöglichkeit eines solchen Vorhabens liegt auf der Hand, weshalb es für die kommunalen Sozialverwaltungen kaum einen anderen Weg geben kann, als Planungsräume zu schneiden. [18] Ich spreche von Planungsräumen, weil diese „geographische Regionen […] als Steuerungsgrößen“ der Kinder- und Jugendhilfe keine Sozialräume sind, „auch wenn sie oft so genannt werden“ (Budde et al. 2007a: 256).
„Während die historisch gewachsenen Gebiete mit kultureller Eigenart und Identität zwischen 5.000 und 20.000 Einwohnern variieren, umfassen die großstädtischen Bezirke zwischen 50.000 bis zu 80.000 Einwohner“ (Fehren 2008: 155).
Somit entsteht das Dilemma der Inkongruenz zwischen einer gewissen Mindestgröße von Verwaltungsraumeinheiten für politische Entscheidungsprozesse – die auf städtischer Ebene der Stadtbezirk (vgl. Litges 2007: 215) und auf ländlicher Ebene die Gemeinde ist (vgl. Jursitzky 2011) – und den natürlich gewachsenen Sozialräumen als Ergebnis sich dauerhaft überlappender Lebenswelten. Es lässt sich konstruktiv bearbeiten, in dem sich Soziale Arbeit „in ihrer Raumorientierung an die größeren Stadtbezirke [und im ländlichen Raum an die größeren Gemeinden, MN] als Bezugsgröße“ anlehnt und „dann die meist kleineren bzw. kleinräumigeren Communities innerhalb dieses größeren Bezugsrahmens“ (Fehren 2008: 156) bearbeitet. Voraussetzung dafür ist eine Zuschneidung von Planungsräumen, die die Lebensweltraumüberlappungen nicht durchtrennt, so dass ein von der Bürokratie definierter Raum „mehrere solcher Überlappungen enthält, auf die sich die Fachkräfte dann jeweils nach Bedarf in ihren Schwerpunktsetzungen beziehen können“ (Hinte 2005b: 549, vgl. Abbildung 5). Um von diesen Überlappungen und den Bedarfen an Schwerpunktsetzungen in diesen Communities Kenntnis zu erlangen, lassen sich sozialraum- und lebensweltanalytische Methoden anwenden.
4. Zur Notwendigkeit der Analyse von Räumen
Insofern bestehen Analysenotwendigkeiten bei der Implementierung des Fachkonzepts der Sozialraumorientierung in einer Gebietskörperschaft auf drei Ebenen:
Raumebene |
Analysezweck |
Methoden |
Planungsraum |
|
|
Sozialraum |
|
|
Lebensweltraum |
|
|
4.1 Raumanalysen zur Schneidung von Planungsräumen
Ein Weg für die Bildung von Planungsräumen besteht in der Orientierung an bestehenden (sozial-)politischen räumlichen Steuerungsstrukturen. In Berlin wurden die Ortsteile der Bezirke als Planungsräume für die budgetgestützte sozialräumliche Kinder- und Jugendhilfe ausgewählt (vgl. Moser, Seidel-Schäfer 2007: 65). Eine weitere Möglichkeit besteht in der Zusammenfassung gewachsener Sozialräume – wie den Gemeinden eines Landkreises – zu einem Planungsraum, die bspw. im Landkreis Ravensburg genutzt wurde (vgl. Gutemann, Goller-Martin 2007: 90).
Planungsräume in einer Gebietskörperschaft können auch sozialraumanalytisch anhand sozialstatistischer Merkmale geschnitten werden, die in Korrelation zum Bedarf an erzieherischen Hilfen stehen. Für dieses bivariate Verfahren können die vorhandenen kommunalen Daten bezüglich Einwohnerzahl, Jugendlichen unter 21 Jahren sowie der Anzahl und der Art erbrachter Hilfeleistungen genutzt werden, wie bspw. in Rosenheim (vgl. Rose 2010: 29).
Um Geld und Personal für erzieherische Hilfen planungsräumlich zu steuern, kann die Faktorenanalyse genutzt werden. Mit diesem multivariaten Verfahren werden kleinräumige sozialstatistische Daten verdichtet, um die Planstellen des öffentlichen Kostenträgers in den Planungsräumen – ausgehend von Belastungsfaktoren – zu verteilen. Durch den Vergleich von Belastungsfaktoren[19] der statistischen Gebiete innerhalb ihres Planungsraumes erhalten die Fachkräfte der Kostenträger und Leistungserbringer erste Hinweise darauf, auf welche Teilgebiete ein besonderes Augenmerk gelegt werden muss[20]. Um konkrete fallübergreifende Bedarfe in den Teilgebieten eines Planungsraumes aufzudecken, eignet sich die „Steckmethode“ (Roth 2009: 22). Auf einer Landkarte werden die differenzierten Teilplanungsräume eingetragen. Mit farbigen Stecknadeln, werden die in diesen Gebieten erbrachten ambulanten, teilstationären und / oder stationären erzieherischen Hilfen gekennzeichnet. So lässt sich erkennen, wo sich im Planungsraum welche Hilfebedarfe verdichten, um Hinweise auf fehlende fallübergreifende Angebote zu erhalten.
4.2 Erfassung von Sozialräumen innerhalb von Planungsräumen
Neben dem Vergleich kleinräumiger quantitativer statistischer Daten, bezogen auf einen Ortsteil oder ein Quartier des jeweiligen Planungsraumes, sollten für eine adäquate Erfassung natürlich gewachsener Sozialräume mit ihren infrastrukturellen Ressourcen und Defiziten unbedingt die subjektiven Einschätzungen junger Menschen und ihrer Familien eingeholt werden. Ist eine qualitative Befragung aller Bewohner eines Planungsraumes zu diesen Einschätzungen möglich, ist das der „Königsweg“. Bei Planungsräumen mit 50.000 – 80.000 Einwohnern wird eine solche Erhebung leider in den seltensten Fällen umsetzbar sein.
Realistischer und wichtiger ist es, dass die Fachkräfte der Teams aus Kostenträger und Leistungserbringer im Rahmen ihrer fallunspezifischen Arbeit von gewachsenen Sozialräumen innerhalb ihres Planungsraumes erfahren. Fallunspezifische Arbeit wird zu einem Zeitpunkt geleistet, an welchem die Fachkräfte noch nicht absehen können, ob und für welchen Fall sie die jeweiligen Ressourcen (Kontakte zu Schlüsselpersonen, zu anderen sozialen Einrichtungen mit ihrem Material, ihren Räumlichkeiten und ihrem Personal, zur lokalen Ökonomie mit ihrem ggf. vorhandenen und nutzbaren Commitment für den Planungsraum etc.) benötigen (vgl. Budde, Früchtel 2006: 206). Fallunspezifische Arbeit findet regelmäßig statt, damit die Fachkräfte der Kosten- und Leistungsträger von Entwicklungen in ihrem Planungsraum erfahren, die zu veränderten Bedarfen und / oder Ressourcenausstattungen in den Sozialräumen führen. Fallunspezifische Ressourcen werden auf eine Ressourcenkartei übertragen, die allen Mitgliedern des Sozialraumteams zugänglich ist.
4.3 Erfassung individuell und gruppendynamisch vorgenommener Konstruktionen von Lebenswelträumen
Die Erfassung der Lebenswelträume von Empfängern erzieherischer Hilfen ist für die Fallarbeit in einem Planungsraum einerseits wichtig, weil sich erst aus deren Überlappung ein Sozialraum bildet, in dem sich bspw. fallübergreifende Problemlagen abbilden, an denen mit fallübergreifenden Projekten angesetzt werden kann. Andererseits kann nur durch die konkrete Aufschlüsselung jener Lebenswelträume, die sich zu einem Sozialraum überlappen, von bestehenden oder entwickelbaren solidarischen Austauschbeziehungen zwischen den Menschen in diesen Sozialräumen Kenntnis erlangt werden.
Nicht zuletzt ist eine Analyse von sich überlappenden Lebenswelträumen notwendig, um erzieherische Hilfen an dem viel beschworenen „sozialen Umfeld“ (§ 27 Abs. 2 SGB VIII) junger Menschen auszurichten, bspw. indem erkannt wird, wo die Treffpunkte der Peer-Group eines jungen Menschen sind, über welche Stärken die einzelnen Peer-Group-Mitglieder verfügen und wie diese die Fallarbeit aufwerten können.
Hier besteht großes Potenzial in der Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit der offenen Kinder- und Jugendarbeit, wenn die spezifischen Mandate beider Handlungsfelder gewahrt werden, indem eine Kooperation auf der Grundlage ihrer unterschiedlichen Profile stattfindet (vgl. Deinet 2006: 526). Dafür bilden die „Sozialraumteams“ aus dem Bereich der erzieherischen Hilfen und die „sozialräumlichen Gremien“ der offenen Kinder- und Jugendarbeit eine ideale Schnittstelle (vgl. Deinet 2006: 524). Mit ihrem Fundus qualitativer, lebensweltraumanalytischer Methoden (vgl. Deinet 2009) verfügt eine sozialräumlich orientierte Kinder- und Jugendarbeit über immense Wissensbestände, z. B. hinsichtlich:
- der Existenz von unterschiedlichen Jugendszenen mit ihrem Verhältnis untereinander und zu anderen Bewohnergruppen im Planungsraum,
- den Aufenthaltsorten der Jugendszenen bzw. ihrem räumlichen Aneignungsverhalten,
- den Stärken der einzelnen Peer-Group Mitglieder und
- ihren vertraulichen Kontakten zu Schlüsselpersonen (z. B. dem Fußballtrainer des Ortsteils).
Diese Informationen sind für eine lebensweltraumsensible sozialraumorientierte Erbringung erzieherischer Hilfen relevant, weil die Fallarbeiter von den subjektiv und jeweils situationsspezifisch konstruierten Lebenswelträumen, die sich gruppendynamisch zu Sozialräumen überlappen können, leichter Kenntnis erlangen können.
Eine Wissensübermittlung lässt sich ermöglichen, indem die Mitarbeiter der Erziehungshilfe an der Interpretation lebensweltraumanalytisch gewonnener Informationen beteiligt werden und die Interpretationsergebnisse bei der Planung und Erbringung erzieherischer Hilfen berücksichtigen und / oder die Fachkräfte der offenen Kinder- und Jugendhilfe an der multiperspektivischen, kollegialen Fallberatung im Sozialraumteam beteiligt werden (vgl. Deinet 2006: 525).
5. Resümee
Neue Konzepte für die Organisation und Erbringung sozialer Dienstleistungen werden in der Fachwelt zu recht kritisch hinterfragt. Doch bei der Formulierung der Kritik muss nach Gebietskörperschaft und Handlungsfeld differenziert werden.[21] Es kann nicht pauschal argumentiert werden, dass Soziale Arbeit und Sozialpolitik im Zuge sozialräumlicher Umbauprozesse von unsichtbaren neoliberalen Kräften neujustiert werden. Das Fachkonzept Sozialraumorientierung wurde aus der Sozialen Arbeit heraus entwickelt und wird Gebietskörperschaften nicht von kurzfristig monetär denkenden Kämmerern zur „Substitution universeller wohlfahrtsstaatlicher Integration“ durch „die Aktivierung der nahräumlichen Gemeinschaften“ aufoktroyiert (Kessl 2005: 141). Gebietskörperschaften, die sich für einen sozialraumorientierten Umbau ihres Kinder- und Jugendhilfesystems entschieden haben, bauen auf der Grundlage eines lokalspezifisch angepassten Sozialraumkonzepts um, für das im Stadtrat oder im Kreistag ein Beschluss getroffen wurde, wie bspw. in Stuttgart:
„Unser Reformprojekt war auf die fachliche Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung und nicht auf ein bestimmtes Finanzziel hin ausgerichtet. Den Auftrag dazu haben wir uns selbst gegeben. Er kam weder von der Politik noch von der Finanzverwaltung. […]. Dabei muss ich betonen, dass insbesondere das gemeinsame Agieren von Jugendamt und Erziehungshilfeträgern die Politik von unserem Projekt überzeugt hat.“ (Pfeifle 2007: 15)
Das Fachkonzept Sozialraumorientierung konnte kommunalpolitische Entscheidungsträger sicherlich überzeugen, weil es Wirtschaftlichkeit und Fachlichkeit insofern verbindet, als dass ein wirtschaftlicher Umgang mit offenkundig „begrenzter werdenden finanziellen Ressourcen“ als Strategie eingesetzt wird, „um unumgängliche Konsolidierungen ohne Qualitätsverluste bewerkstelligen zu können“. Die dahinter stehende These lautet, dass „Kostenbewusstsein und Qualität in einem positiven Zusammenhang stehen“ (Budde et al. 2007b: 146). Insofern geht Sozialraumorientierung einen dritten Weg zwischen dem neoliberalen Wohlfahrtsstaatsumbau und einer „betreuend-versorgenden Sozialarbeit, die engagiert Wünsche befriedigt“ (Hinte 2007: 150).
Deswegen meint Orientierung an räumlichen Ressourcen auch, von Ressourcenmangel zu erfahren, „um Ressourcen aus vermögenderen Gebieten hin in benachteiligte Stadtteile umzulenken sowie quartierinterne Ressourcen zu entwickeln, um sie nachhaltig im Verteilungskampf innerhalb einer Gebietskörperschaft zu positionieren“ (Hinte 2005a: 12). Um von Umverteilungsnotwendigkeiten, dem Entwicklungsbedarf an sozialen Dienstleistungen, quartiersinternen Ressourcen und / oder existierenden Potenzialen Kenntnis zu erfahren, eignen sich sozialraum- und lebensweltanalytische Methoden.
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Abbildungsnachweis
Abbildung 1: Sozialraumorientierte Aufbauorganisation des Rosenheimer Jugendamtes. Quelle: Rose, G.(2010): Projektarchitektur in Rosenheim: Erste Schritte – Meilensteine – Stolpersteine. In: Pichelmeier, W.; Rose, G. (Hrsg.) (2010): Sozialraumorientierte Jugendhilfe in der Praxis. Handreichung für kommunale Entscheidungsträger am Beispiel der Stadt Rosenheim. Rosenheim: Kommunal-Verlag, S.: 28
Abbildungen 2-4: Eigene Darstellungen
Abbildung 5: Planungs- Sozial- und Lebensweltraum. Eigne Darstellung in Anlehnung an Stadt Graz (2011): Sozialraumorientierung in Graz. Im Internet: http://www.graz.at/cms/ziel/2123962/DE (19.09.2011)
Dieser Aufsatz erscheint in gekürzter Form unter dem Titel: „Sozialraumorientierung in der Sozialen Arbeit – Raumanalysen für die Annäherung von Lebenswelt und Hilfesystem am Beispiel der Kinder- und Jugendhilfe“ in den Blättern der Wohlfahrtspflege, Deutsche Zeitschrift für Soziale Arbeit.
Fussnoten
[1] Anmerkung der Redaktion: Neben diesem am Institut für Stadtteilentwicklung, Sozialraumorientierte Arbeit und Beratung (ISSAB) entwickelten Fachkonzept existiert noch ein weiterer sozialräumlicher Zugang von Deinet, Reutlinger, Kessl, Krisch und Spatscheck, der im Kontext einer aneignungstheoretisch-subjektorientierten und reflexiv argumentierenden Argumentation andere theoretische Grundlagen findet, die folgenden Annahmen jedoch aus dieser Sichtweise heraus ebenfalls bestätigt.
[2] Um die Praxisrelevanz des Fachkonzepts der Sozialraumorientierung zu verdeutlichen, werden exemplarisch Erkenntnisse aus Gesprächen mit Praxisakteuren der Bonner Kinder- und Jugendhilfe angeführt, die im Rahmen des Seminars „Sozialraumorientierung“ im Sommersemester 2011 an der Fachhochschule Köln geführt wurden. Die Lernziele des Seminars bestanden darin, den Kern des Fachkonzepts der Sozialraumorientierung kennenzulernen und die Verbindung zwischen verschiedenen Handlungsansätzen auf unterschiedlichen Sozialraumebenen zu verstehen, die sich aus dem konzeptionellen Kern der Sozialraumorientierung ableiten lässt und zur lebensweltlichen Kontextualisierung sozialer Dienstleistungen führen kann. Da das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt im Jahr 2003 die Entscheidung traf, den sozialraumorientierten Arbeitsansatz sukzessive gesamtstädtisch umzusetzen (vgl. Nelles 2007: 49 ff), wurden Gesprächstermine mit der Sozialraumkoordinatorin im Bonner Jugendamt mit dem Sozialraumteam Bonn-Tannenbusch und bei einem Leistungserbringer, der erzieherische Hilfen auf dem Gelände einer Förderschule erbringt, um Aussonderungen zu vermeiden, vereinbart. Dadurch konnten die Studierenden erkunden, wie das Fachkonzept der Sozialraumorientierung in der Praxis von der Sozialraumkoordination in der Stadtverwaltung, durch die Zusammenarbeit von öffentlichen und freien Trägern in Sozialraumteams und durch die Kooperation von freien Trägern mit Regelinstitutionen umgesetzt wird. Den Teilnehmern und den Teilnehmerinnen des Seminars möchte ich an dieser Stelle meinen Dank für die produktive Zusammenarbeit aussprechen.
[3] Diese Teams aus Fachkräften von Kostenträgern und Leistungserbringern firmieren in der Praxis auch als Fallteams, Sozialraumgremien, Stadtteilteams, Kiezteams und Regionalteams (vgl. Bestmann, Brandl 2006 ); in diesem Aufsatz werden sie durchgängig als Sozialraumteams bezeichnet.
[4] Gegenstand ihrer Untersuchung war die Bearbeitung der Frage, wie die Fachkräfte durch ihre Handlungspraxen die kooperative Steuerung der Planung und Erbringung erzieherischer Hilfen durch Kostenträger und Leistungserbringer umsetzen (Düring 2011).
[5] Mit dem Ausbau der kommunalen Sozialverwaltung „seit der Mitte des 20. Jahrhunderts wurde die Gesamtaufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge in funktionale Teilaufgaben zerlegt. […] In der Folge erfahren die Menschen Dienstleistungen nicht mehr ganzheitlich, sondern funktions- und hierarchiebezogen in eine Vielzahl von Zuständigkeiten zergliedert. Die vertikale und horizontale Trennung der im Lebensumfeld der Individuen und ihrer Haushalts- bzw. Adressatensituation tätigen Dienstleistungseinrichtungen durch Funktions- und Hierarchiebarrieren führt dazu, dass Informationen untereinander nicht mehr weitergegeben werden und Prozesse einer gegenseitigen Abschottung einsetzen“ (Schubert 2008: 20).
[6] Auch Rose (vgl. 2002: 7 ff) beschreibt die dauerhafte Kooperation von Kostenträgern und Leistungserbringern am Wohnort der Menschen als Voraussetzung sozialarbeiterischer Einmischungsstrategien. Denn unabhängig von doppelten Mandatsdiskussionen ist Soziale Arbeit aufgrund ihrer lokalen Verortung allein schon deswegen in der Kommune sozialpolitisch tätig, weil sie die kommunale Politik auf verdeckte Problemlagen aufmerksam macht. Damit wird kommunale Sozialpolitik in zweifacher Weise voraussetzungsvoll: 1. Sie bedarf der kollektiven Verständigung über Ziele, 2. Sie benötigt umfangreiches Wissen über Lebenslagen und -weisen im lokalen Kontext, im Hinblick auf die Wechselwirkungen zwischen baulichen, ökonomischen, kulturellen Ausstattungen und den Interessen(-gruppen) in diesem Kontext.
[7] Dabei ist zu beachten, dass diese Dokumentation der Systemsprache der jeweiligen Bereiche kommunaler Politik und Verwaltung entsprechen und die grundlegenden Anforderungen eines Problemmusters erfüllen.
[8] Neben der Zusammenführung dokumentationsfähiger Wissensbestände im Rahmen der interinstitutionellen Kooperation in Sozialraumteams ermöglicht die Teamarbeit auch die Nutzung stillen Wissens der Fachkräfte untereinander: „Das Besondere am ‚stillen Wissen‘ ist lediglich, dass es nicht kodifiziert oder dokumentiert werden kann, das heißt man muss es sich über Beispiele (teilnehmende Beobachtung) und Erfahrungen aneignen. ‚Stilles Wissen‘ ist also an Personen gebunden, weswegen gerade der Transfer dieser Wissens-Dimension persönlicher Interaktion und ausgewiesenen Engagements bedarf. Anders ausgedrückt: ‚Stilles Wissen‘ ist ein sehr wesentliches Element des Wissens, welches über Netzwerke ausgetauscht wird […] und gerade in Sozialräumen nutzbringend sein und Synergien erzeugen kann“ (Bassarak 2011: 10).
[9] Jeder Mensch mit einem sozialleistungsrechtlichen Anspruch auf eine erzieherische Hilfe muss sich an das Jugendamt als öffentlichen Kostenträger wenden. Nur durch eine demokratisch legitimierte Institution sind eine unabhängige Prüfung des Leistungsanspruches und ggf. die Gewährung einer angemessenen erzieherischen Hilfe garantiert (vgl. Hinte 2005b: 881). Daher richtet sich die Verfahrensverantwortung des öffentlichen Trägers „aus an gesetzlichen Vorgaben und bürokratischen sowie Verfahrensregeln, während sich die Falldurchführungsverantwortung an den Regeln der sozial-pädagogischen Praxis orientiert“ (Hinte 2004: 67).
[10] Ein maßgeschneidertes Hilfearrangement entsteht, wenn bei der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII die unterschiedliche Hilfeformen – wie sie in den §§ 27 ff. SGB VIII kodifiziert wurden –, mit den Stärken der Menschen, den Potenzialen die in ihren zwischenmenschlichen Beziehungen stecken, und den Ressourcen ihres örtlich verteilten sozialen Umfeldes zu einem elastischen Hilfe-Maßanzug kombiniert werden. Elastisch meint, dass der Hilfeprozess flexibel – ausgehend von Situationsänderungen bei den Betroffenen – modifiziert werden kann.
[11] „Ein Leistungsvertrag erhält als Ergebnis des Kontraktmanagements eine verbindliche Vereinbarung zwischen der Kommune als Gewährleistungserbringer und einem freien Träger als Leistungserbringer. In ihr werden Zahlungen der Kommune an einen freien Träger an Aussagen darüber gebunden, welche Ziele mit den Aktivitäten verfolgt, welche Standards eingehalten und welche Indikatoren dazu herangezogen werden sowie welche Leistungen dazu zu erbringen sind“ (KGSt 12/1998: 11).
[12] Schellberg (2008: 45) definiert Soziale Arbeit als soziale Dienstleistung, die gekennzeichnet ist durch „[…] ihre fehlende Gegenständlichkeit, ihr Entstehen aus dem Zusammenwirken des Dienstleisters und Dienstleistungsempfängers (Einbezug des Kunden in die Produktion der Dienstleistung, den Zusammenfall von Produktion und Konsum, d.h. während die Dienstleistung erbracht wird, wird sie konsumiert) sowie die Zustandsveränderung beim Dienstleistungsempfänger als Ergebnis der Dienstleistung“.
[13] Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass eine Kongruenz zwischen den defizitorientierten Gewährleistungsvoraussetzungen für vorgefertigte erzieherische Hilfen, wie sie in den §§ 27 ff. SGB VIII kodifiziert wurden, und dem Nutzen durch diese soziale Dienstleistung bei allen Menschen besteht: „Die Voraussetzung desselben Entscheidungsverhaltens und derselben Nachfragefunktion liefert keinen Grund dafür, dieselbe Nutzenfunktion zu erwarten“ (Sen 2003: 88).
[14] Die Unterbreitung von Lösungsvorschlägen sollte nicht in den Büros der Fachkräfte stattfinden, sondern im vertrauten sozialen Umfeld der Betroffenen. Ein „Heimspiel“ (vgl. Hinte et al. 1999: 80 f) – also die Hilfeplanung in der Wohnung der Familie oder im Jugendzentrum, das der junge Mensch gern besucht – ermöglicht es, die Menschen als Kundige ihrer Lebenswelt wahrzunehmen und zu respektieren.
[15] Die Rede von verinselten Lebenswelten geht auf Zeiher und Zeiher (vgl. 1998) zurück. Im Rahmen ihrer empirischen Untersuchung des Alltagslebens von Großstadtkindern kommen sie zu dem Ergebnis, dass „der verinselte Lebensraum aus einzelnen separaten Stücken [besteht, M.N.], die wie Inseln in einem größer gewordenen Gesamtraum verstreut sind, der Raum als ganzer bedeutungslos und weitgehend unbekannt bleibt“ (ebd.: 27).
[16] Insofern wird die „Regierung des Sozialen“ nicht erst durch nahraumbezogene Konzepte „in eine Regierung über soziale Nahräume überführt" (Kessl, Otto 2007: 10). So wurde schon immer regiert: In konventionellen Kinder- und Jugendhilfesystemen sind es Straßenzuständigkeiten, über die erzieherische Hilfen gesteuert werden (vgl. Budde et al. 2007a: 130) ; eine weitaus kleinräumigere Steuerung als über Planungsräume.
[17] Läpple (vgl. 1991: 196 f) unterscheidet zwischen (1) den materiellen Erscheinungsformen des Raumes in physischer Form, (2) den Interaktions- und Handlungsstrukturen der (Re-)Produktion, Nutzung und Aneignung des Raumes und (3) den intersubjektiv identitätsstiftenden räumlichen Zeichen- und Symbolsystemen.
[18] Auf die mangelnde Bereitschaft junger Menschen sich an die bürokratisch gezogenen planungsräumlichen Grenzen zu halten, ist an anderen Stellen ausführlich hingewiesen worden (vgl. Lang et al. 2005: 9; Werlen 2005: 16). Konkrete Berücksichtigung können verinselte Lebenswelten – so meine These – durch eine stadt- bzw. landkreisweite Kooperation von Sozialraumteams aus verschiedenen Planungsräumen finden. Diese These wird gegenwärtig im Rahmen des von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Dissertationsprojekts „Sozialraumorientierung und Soziales Kapital – Initiierung und Nutzung von Netzwerken für eine ressourcenorientierte Jugendhilfe“ empirisch geprüft.
[19] Als Beispiel: Die Stadt Bonn hat in ihrem Planungsraum „FFE Bezirk Bonn Nord“ fünf statistische Gebiete zusammengefasst (vgl. Nelles 2007: 50). Zu diesen statistischen Gebieten stellt die Bonner Statistikstelle sozialstatistische Variablen wie z. B. „Bevölkerung nach Altersgruppen“ und „Anteil der Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt“ zur Verfügung (vgl. Stadt Bonn 2011).
[20] Denn u. a. durch die Untersuchungen von Ulrich Bürger (vgl. 2002, 1999a, 1999b, 1993) wurde der Zusammenhang zwischen soziostrukturellen Belastungsfaktoren und dem Bedarf an erzieherischen Hilfen nachgewiesen.
[21] Es macht einen Unterschied, ob das Fachkonzept Sozialraumorientierung im Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt wird, oder dem Quartiersmanagement als fachliche Hintergrundfolie dient. Denn einerseits gibt es bis heute keine „einheitliche Organisationsstruktur der Sozialverwaltung; die jeweiligen finanziellen und politischen Besonderheiten der Städte und Kreise spielen bei der Organisation der zu erledigenden Aufgaben eine wichtige Rolle, da Organisationshoheit im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ausgeübt werden kann“ (Wohlfahrt 2002: 8). Das führt zu kommunalspezifischen Umsetzungsprozessen in kommunal unterschiedlich gestalteten Hilfesystemen bzw. sozialarbeiterischen Handlungsfeldern. Andererseits werden bei der Umsetzung sozialraumorientierter Arbeitsweisen in unterschiedlichen Handlungsfeldern auch unterschiedliche Dimensionen fokussiert (siehe dazu ausführlich: Hinte, Treeß 2007: 40-45). Diese Spezifika müssen bei der Formulierung eines soliden Kritikprogramms reflektiert werden.
Zitiervorschlag
Noack, Michael (): Der Raum als Scharnier zwischen Lebenswelt und Hilfesystem – Raumanalysen zur lebensweltlichen Kontextualisierung erzieherischer Hilfen. In: sozialraum.de (4) Ausgabe 1/2012. URL: https://www.sozialraum.de/der-raum-als-scharnier-zwischen-lebenswelt-und-hilfesystem.php, Datum des Zugriffs: 21.11.2024